—— 233 —— § 16. (Verlängerung des beſtehenden Vertrages). Der beſtehende Vertrag vom 19. April bis 28. März 1904 wird bis zum 30. September 1917 unter den gleichen Bedingungen verlängert. Pachtvertrag. Zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch ihren Magiſtrat einerſeits und dem Bauerngutsbeſitzer Alfred Schulze in Seeburg anderer⸗ ſeits, iſt folgender Vertrag verabredet und geſchloſſen worden. 5 § 1. (Gegenſtand der Verpachtung). Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpachtet an Herrn Alfred Schulze in Seeburg für die Zeit vom 1. Oktober 1907 bis zum 30. September 1917 die in dem nachgehefteten Verzeichnis aufgeführten aptierten Flächen des Rieſelfeldes Carolinenhöhe⸗ Gatow mit Flächengrößen, welche aus dem Verzeich⸗ nis hervorgehen. Die in dem Verzeichnis angegebenen Flächen⸗ größen werden nicht gewährleiſtet, ſollen jedoch der Berechnung des Pachtzinſes zu Grunde gelegt werden. Ausgeſchloſſen von der Verpachtung iſt fol⸗ gendes: a) der Schutzſtreifen an der Grenze der aptierten Flächen, b) die mit Wald beſtandenen Flächen, c) die öffentlichen Wege und die Entwäſſerungs⸗ gräben, — d) die an die Wege gepflanzten Bäume, e) die auf den Wegen befindlichen hölzernen Buden, Waſſerſtandsrohre und Brunnen nebſt Zubehör, 1) alle während der Pachtdauer von der Stadt⸗ gemeinde neu herzuſtellenden Waſſerſtandsrohre, Brunnen, Buden u. ſ. w., g) die Jagdnutzung. Als mitverpachtet gelten alle Bewäſſerungsgräben und alle nicht öffentlichen Wege ausſchl. der Gegen⸗ ſtände zu d, e, t. Zum Pachtgut gehört weder tote noch lebende Ausſtattung. § 2. (Pachtzins). Der jährliche Pachtzins betrügt 170 ℳ für 1 ha der aptierten Flachen und der Flächen der Schlamm⸗ trockenplätze. Der Geſamtpachtzins ergibt ſich auf 1577,63 ℳ, in Worten: „Eintauſendfünfhundertſieben⸗ undſiebzig Mark 63 Pfennig“. 22 § 3—14. Wie bei dem Vertrage mit Wollank. § 15. 18 Wie bei § 16 mit Beiersdorff. Die Zahl im 1. Abſatz 10 000 iſt zu erſetzen durch 1000. Tagesordnung Nr. 19. Druckſache Nr. 202. Vorlage betr. Feſt⸗ 42 der Koſten für die Regulierung der 27 . — Sragn Straße) zwiſchen aße 2 und Spandauer Anſchlußba und Erhöhung der Koſten für Re⸗ Kan der Bismarck Straße zwiſchen 4.— Straße ſch 2 ie und urſchriftlich mit den Akten Fach 7 Jer. 143, Band 1, II, III, mit den Akten §9 21 Nr. 14, Band vII, Heft 23, ſowie mit 2 Mappen und zwar: der kleinen Mappe v—5: enthaltend eine Zeichnung (Regulierungsentwurf für die Straße 70 zwiſchen Straße 2 und Spandauer Anſchlußbahn) und 1 Heft Koſtenanſchläge und der großen Mappe III1—57: enthaltend 4 Zeichnungen (Entwurf und Lageplan für die unterirdiſche Bedürfnisanſtalt am Knie und Lageplan ſür eine desgleichen auf Platz B) 1 Erläuterungsbericht und 1 Koſtenberechnung an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Die Koſten der Regulierung, Bepflanzung und Beleuchtung der Straße 70—v—5 (verlängerte Bismarck Straße) zwiſchen der Straße 2— —5 und der Spandauer Anſchlußbahn, einſchließlich der Koſten für die Herſtellung eines vor⸗ läufigen Anſchluſſes an die vorhandene Brücke über die Spandauer Anſchlußbahn und für ſeine ſpätere Wiederbeſeitigung, jedoch aus⸗ ſchließlich etwaiger Grunderwerbskoſten werden auf 328 600 ℳ feſtgeſetzt. Die durch Gemeindebeſchluß vom 6./12. April 1905 — Druckſache Nr. 146 — auf 1 262 000 ℳ feſtgeſetzten Koſten der Regulierung, Be⸗ pflanzung, Beleuchtung und Umänderung von Kanaliſationsleitungen der verbreiterten Bis⸗ marck Straße auf der Strecke vom Knie bis zur Schloß Straße werden wie folgt erhöht: 2) für die Herſtellung von Blumen⸗ beeten, Raſenſtreifen und ſon⸗ ſtigen gärtneriſchen Anlagen um b) für die Herſtellung von vier unterirdiſchen Abort⸗ und Be⸗ bdürfnisanſtalten um 0) für die Umänderung der Kana⸗ liſationsleitungen um die ent⸗ ſtandenen Mehrkoſten von . 12660 ℳ mithin im ganzen erhöht um. 170660 ℳ— und demgemäß feſtgeſetzt auf den Geſamtbetrag von 1432 660 . III. Die Koſten zu I und II ſind aus der ſchweben⸗ den Schuld für das Bismarck Straßen⸗Unter⸗ nehmen zu decken. In unſerer Vorlage vom 6. 4. 05, Druckſache Nr. 146, womit wir die — durch Beſchluß der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung vom 12. 4. 05 erfolgte — Feſtſetzung der Koſten für die Regulierung der ver⸗ breiterten Bismarck Straße zwiſchen Knie und Schloß Straße beantragten, hatten wir in Ausſicht geſtellt, daß wir der Stadtverordneten⸗Verſammlung wegen der Koſten der Regulierung pp. der Straße 7b—V—5 (verl. Bismarck Straße) zwiſchen der Straße 2 und der Spandauer Anſchlußbahn eine geſonderte Vorlage zugehen laſſen würden. Inzwiſchen waren aber die aus unſeren Anträgen zu II ſich ergebenden An⸗ gelegenheiten zur Erörterung gebracht worden, weshalb die Vorlage erſt jetzt erfolgt, nachdem wir uns über dieſe Angelegenheiten gleichfalls ſchlüſſig geworden ſind. Wir hielten es für zweckmäßig. die Bewilligung der vorſtehend unter II bezeichneten Koſten gleichzeitig mit den Regulierungskoſten für die Straße 7 b in einer gemeinſamen Vorlage bei der Stadtverordneten⸗ Verſammlung zu beantragen. Zu I. In der vorſtehend genannten Vorlage waren die Koſten für die Regulierung, Bepflanzung und Beleuchtung der Straße 7b zwiſchen Straße 2 und Anſchlußbahn überſchläglich auf 300 000 ℳ ge⸗ ſchätzt worden. Im Ertraordinarium des Sonder⸗ etats Nr. 7 für das Rechnungsjahr 1905, in welches 18000 ℳ 140000 ℳ