— 2372 — unter Abſchn. 4 ein 1. Teilbetrag von 50 000 ℳ eingeſtellt iſt, iſt zwar nach neuerer Schätzung der Geſamtkoſtenbetrag für die Regulierung pp. dieſer Straßenſtrecke auf etwa 347 100 ℳ angegeben, jedoch hat die inzwiſchen auf Grund genauerer Unterlagen erfolgte anſchlagmäßige Berechnung (vgl. den Koſten⸗ anſchlag in der Mappe —5) ergeben, daß die vorausſichtlichen Koſten, ausſchl. etwaiger Grund⸗ erwerbskoſten, insgeſamt 328 600 ℳdbetragen und zwar: A. Endgültige Regulierung zwiſchen Straße 2 und Straße 16: a) für Regulierung b) für Bepflanzung und gärtneriſche Auagenan . c) für Beleuchtuung 26 100 „ zuſammen 318 400 ℳ B. Vorläufiger Anſchluß an die Brücke zur Überführung über die Span⸗ dauer Anſchlußbahn 10 200 ℳ insgeſamt wie oben 328 500 Auf dieſen Betrag bitten wir die vorbezeichneten Koſten feſtſetzen zu wollen. Er iſt bereits dem durch den Sonderetat Nr. 7 Erxtraordinarium Abſchnitt 2 für 1906 bewilligten letzten Teilbetrag für Regu⸗ lierung dieſer Straßenſtrecke von 278 600 ℳ. zu Grunde gelegt. In dem Betrage von 328 600 ℳ ſind Grunderwerbskoſten nicht enthalten. Es ent⸗ ſtehen Grunderwerbskoſten nur durch den im Ent⸗ eignungswege notwendig gewordenen Erwerb des zu dem Grundſtück von Dames und Cramer (Band 121 Blatt 4433 des Grundbuchs der Stadt Charlotten⸗ burg) gehörigen Straßenlandes. Die Entſchädigung für dieſes Straßenland iſt im Enteignungsverfahren vom Bezirksausſchuß zu Potsdam durch Beſchluß vom 2. Mai 1905 (vgl. Bl. 74§75 Heft 23) auf 189012,16 ℳ feſtgeſetzt worden. Wir erachten dieſe Entſchädigungsſumme für viel zu hoch und haben in Übereinſtimmung mit der Tiefbau⸗Deputation Klage vor dem ordentlichen Gericht auf Herabſetzung dieſes Betrages erhoben. Das gerichtliche Verfahren ſchwebt zur Zeit noch. Der übrige Teil der Straße gehört zu dem vom Forſtfiskus erworbenen Gelände und iſt bereits am Schluß des Jahres 1904 bis zur ge⸗ planten Straßenhöhe aufgeſchüttet worden. Mit den Kanaliſierungs⸗ und Regulierungsarbeiten auf der Strecke der Straße 7b zwiſchen der Straße 2 und der Anſchlußbahn kann daher erſt begonnen werden, nachdem das Straßenland von dem bezeichneten Grundſtück von Dames und Eramer in den Beſitz der Stadtgemeinde gelangt iſt. In den veranſchlagten Koſten zu 4 ſind die⸗ jenigen Koſten, welche durch Herſtellung der end⸗ gültigen Straßenregulierung im Anſchluß an die über die Spandauer Anſchlußbahn herzuſtellende neue Straßenbrücke entſtehen, nicht enthalten. Es iſt vielmehr angenommen, daß ein Neuban noch nicht erfolgt iſt und daß daher ein vorläuftger Anſchluß an die alte Brücke hergeſtellt werden muß. Die Koſten für den vorläuſigen Anſchluß ſind vorſtehend unter B angegeben. Die Koſten der ſpäteren end⸗ gültigen Regulierung auf der Anſchlußſtrecke können, da ein Entmwurf für die neue Brücke noch nicht vor⸗ liegt, noch nicht berechnet werden; auch ſteht nicht feſt, ob und in welchem Umfange ſie der Stadt⸗ gemeinde zur Laſt fallen werden. Hierüber muß beſondere Vorlage vorbehalten werden. Die Koſten für den Neuban der Brücke fallen der Stadtgemeinde nicht zur Laſt. 279 900 ℳ Für die Beleuchtung kommt nach Maßgabe des Gemeindebeſchluſſes vom 6./12. 4. 05, Druckſache Nr. 146, lektriſches Licht in Frage und ſind die Koſten hierfür in den Koſtenanſchlag eingeſtellt. Dieſe Koſten betragen nach der Mitteilung der Deputation für das Elektrizitätswerk etwa 26 100 ℳ, ſie ſind aber nur angenähert ermittelt und muß daher ihre etwaige Anderung vorbehalten bleiben. Für die Kanaliſierung der Straße ſind 27700 ℳ erforderlich, welcke bereits durch den Sonderetat Nr. 1 Ertraordinarium Abſchn. 6 für 1906 bereilgeſtellt ſind. Durch die im Jahre 1905 erfolgten Kanali⸗ ſations bauausführungen auf Weſtend iſt für die er⸗ ſ . u II. Na t raßenmäßigen Einteilung der verbreiterten Bismarck Straße und ihrer Verlängerung (vergl. Vorlage vom 6. IV. 05, Druckfache 146) iſt zwiſchen dem mittleren Haupt⸗ fahrdamm und dem nördlichen Nebenfahrdamm auf die geſamte Länge vom Knie bis zur Spandauer Anſchlußbahn ein beſonderer 5,10 m breiter, von je 1,90 m breiten Raſenſtreifen zu beiden Seiten ein⸗ gefaßter Straßenbahnkörper, und Aſn dem Haupt⸗ fahrdamm und dem füdlichen Nebenfahrdamm ein 6,50 m breiter Reitweg vorgeſehen. Nach Maßaabe des Gemeindebeſchluſſes vom 14./20. Mai 1903, Druckſache Nr. 190, wird der beſondere Straßen⸗ bahnkörper und der Reitweg mit je einer Reihe Bäume beflanzt. Mit Rückficht auf die Bedeutung, die die Bismarck Straße nach ihrer Verbreiterung und Verlängerung erhält, erachten wir es in Hlberein⸗ ſtimmung mit der Park⸗ und Tiefbau⸗Deputation für ſehr erwünſcht und zweckmäßig, zur Belebung des Straßenbildes auf den beiden Raſenſtreifen zu beiden Seiten des Straßenbahnkörpers, ähnlich wie in der Hardenberg⸗ und Tauenzien⸗Straße, Blumenbeete ein⸗ zurichten und dort wo die Straßenbahn noch nicht eingebaut wird, den geſamten freibleibenden Streifen gärtneriſch auszugeſtalten, wobei wir bemerken, daß die Berlin⸗Charlottenburger Straßenbahn den Wunſch ausgedrückt hat, gteichzeitig mit der Herſtellung der verbreiterten Bismarck⸗Straße auch auf der Strecke zwiſchen der Wilmersdorfer und Schloß⸗Straße Gleiſe einbauen zu wollen. Ferner erachten wir es für wünſchenswert und zweckmäßig, auf derjenigen Seite des Reitweges, auf welcher die Bäume gepflanzt werden, in der Baumreihe einen Raſenſtreiſen anzu⸗ legen und wilden Wein auf demſelben anzupflanzen, welcher guirlandenartig von Baum zu Baum gezogen wird und ſo den Reitweg gegen unbefugtes Uber⸗ ſchreiten ſchützen ſoll. 4 Die vorſtehend genannten gärtneriſchen Anlagen zu beiden Seiten des Mittelfahrdammes ſollen in der ganzen Ausdehnung der Bismarck Straße und ihrer Verlängerung vom Knie bis zur Spandauer Anſchlußbahn hergeſtellt werden. Soweit hierbei die⸗ jenigen Strecken in Frage kommen, welche in das Unternehmen der Terrain⸗Aktien⸗Geſellſchaft Park Witzleben und ge eer Dce eche fallen, werden diefe beiden Geſellſchaften, welche na Maßgabe der mit ihnen abgeſchloſſenen Verträge hier die — 41 und Bepflanzung zu tr 1 ee Len e oe, 2 n, a für die Strecke „bemme 33 zwiſchen Schloß Struße und gsweg, die Kun. Wenne AueGaaſchft für die Strecken der Straße 33 zwiſchen Königs⸗ veg und Soor Straße und der Straße 7 b 2. Platz B und Straße 2