— 235 ſich mit der Herſtellung der Anlagen auf ihre Koſten zweifellos einverſtanden erklären. Auf den übrigen Teilſtrecken, nämlich der Bismarck Straße zwiſchen Knie und Schloß Straße, der Straße 8 zwiſchen Soor Straße und Platz B, der Straße 7b zwiſchen Straße 2 und Spandauer Anſchlußbahn fallen die Koſten der Stadtgemeinde zur Laſt. Für die gärtneriſchen Anlagen auf der letzteren Strecke ſind die erforderlichen Koſten in dem nach Maßgabe unſeres obigen Antrages zu I feſtzuſtellenden Ge⸗ ſamtbetrage von 328 600 ℳ. enthalten. Für die Straße 8 zwiſchen Soor Straße und Platz B ſind die Mehrkoſten, welche durch die Anlagen entſtehen, in Höhe von 2700 ℳ in dem durch den Etat für 1906 Ord. Kap. vIII Abſchnitt 13 bewilligten Zuſchuß zur Regulierung dieſer Straße noch nicht berückſichtigt. Wir behalten uns vor, nötigenfalls die Nachbewilligung dieſer Mehrkoſten beſonders zu bean⸗ tragen. Es ſind daher nur noch nach Maßgabe unſeres obigen Antrages IIa beſonders nachzubewilligen die durch die Blumenbeetanlagen und ſonſtigen gärtne⸗ riſchen Anlagen auf der Strecke der Bismarck Straße zwiſchen Knie und Schloß Straße entſtehenden Mehr⸗ koſten. In den durch Gemeindebeſchluß vom 6./12. IV. 05 — Druckſache Nr. 146 — feſtgeſetzten Re⸗ gulierungskoſten für dieſe Strecke in Höhe von 1 262 000 ℳ ſind für die Bepflanzung der Straße nur 31400 ℳ enthalten, während die Koſten ſich durch die Herſtellung der gärtneriſchen Anlagen nach der Berechnung der Park⸗Deputation auf 49 400 ℳ, mithin um 18000 ℳ erhöhen. Bei Bemeſſung des in den Sonderetat Nr. 7 Ertraordinarium Abſchnitt 1 für 1906 eingeſtellten letzten Teilbetrages von 680 000 ℳ zur Regulierung der Bismarck Straße zwiſchen Knie und Schloß Straße ſind dieſe Mehr⸗ koſten von 18000 ℳ bereits berückſichtigt. Wir bemerken übrigens, daß nachdem der in der Hardenberg Straße auf einer kurzen Strecke des Straßenbahnkörpers in der Nähe des Auguſte Victoria Platzes im Kleinen gemachte Verſuch, zwiſchen und neben den Gleiſen ſtatt des Steinpflaſters Raſen zu legen, ſich gut bewährt hat, wir der Berlin⸗Char⸗ lottenburger Straßenbahn auf ihren Antrag die widerrufliche Genehmigung erteilt haben, auf ihre Koſten auch in der Bismarck Straße den Straßen⸗ bahnkörper anſtelle des Steinpflaſters verſuchsweiſe mit Raſen zu belegen. Sollte dieſer Verſuch im großen ſich ebenfalls bewähren, ſo wird beabſichtigt, die Belegung des Straßenbahnkörpers mit Rafen dauernd zu belaſſen. Anderenfalls iſt die Straßen⸗ bahn verpflichter, auf unſer Verlangen jederzeit den Raſen von dem Straßenbahnkörper auf ihre Koſten wieder zu beſeitigen und an Stelle desſelben das bisher übliche Steinpflaſter ebenfalls auf ihre Koſten herzuſtellen. Die Unterhaltung des Raſens liegt, wie die Unterhaltung des Steinpflaſters, innerhalb des Straßenbahnkörpers der Straßenbahn ob. Bei dem hervorragenden Charakter, den der Straßenzug der Bismarck Straße und ihrer Ver⸗ längerung nach dem Ausbau als Verkehrsſtraße erſten Ranges erhält, erachten wir es für notwendig, in demſelben einige Abort⸗ und Bedürfnisanſtalten herzuſtellen. Bei dem vornehmen Charakter, welchen der Straßenzug erhalten wird, verdienen unterirdiſch angeordnete Anſtalten zweifellos den Vorzug vor den oberirdiſchen trotz der höheren Koſten. Wenn bis jetzt in unſerer Stadt unterirdiſche Abort⸗ und Bedürfnisanſtalten noch nicht hergeſtellt worden ſind, ſo liegt das daran, daß die Kanalifationsleitungen, nach welchen die Anſtalten Vorflut zu nehmen haben, faſt überall verhältnismäßig flach liegen und daher eine Vorflut mit natürlichem Gefälle nicht gewähren, und daß man ſich ſcheute, das Abwaſſer aus den Anſtalten mit maſchinellen Anlagen in die Kanali⸗ ſationsleitungen zu heben. In anderen deutſchen Städten, in welchen die Kanaliſationsleitungen tief genug liegen, ſind unterirdiſche Abort⸗ und Bedürfnis⸗ anſtalten ſchon ſeit einigen Jahren eingeführt; in London gibt es keine andere derartige Anſtalt als unter der Erdoberfläche. Mit der Errichtung unſeres Elektrizitätswerkes und mit dem Ausbau des Kabel⸗ netzes für Kraft und Licht in unſeren Straßen iſt die Möglichkeit einer einfachen und ſicher funktio⸗ nierenden Anlage für das Heben des Abwaſſers ge⸗ geben. Eine elektriſch betriebene Anlage zum Heben des Abwaſſers eriſtiert ſeit dem Jahre 1900 in dem Beamtenwohngebäude unſeres Elektrizitätswerkes und dient hier dazu, das aus den Küchen, Kloſets und Badewannen ſtammende Abwaſſer von zwei Wohnungen durch ein am Siemensſteg angeordnetes Druckrohr über die Spree in die in der Reiß Straße vorhandene Kanaliſationsleitung zu heben. Die Anlage funktioniert ſelbſttätig und hat ſich tadellos bewährt. In ähnlicher Weiſe ſollen die unterirdiſchen Abort⸗ und Bedürfnisanſtalten eingerichtet werden. Das Nähere bitten wir aus dem in der Mappe III1—57 enthaltenen Entwurf nebſt Erläuterungs⸗ bericht für eine ſolche Anſtalt am Knie zu entnehmen. Aus dem gleichfalls beigefügten Koſtenanſchlag berechnen ſich die Koſten für dieſe Anſtalt auf 35 000 Mk. Wir beabſichtigen, in dem Straßenzug der Bis⸗ marck Straße und ihrer Verlängerung vier unter⸗ irdiſche Abort⸗ und Bedürfnisanſtalten herzuſtellen, nämlich am Knie, in der Nähe der Wilmersdorfer oder Seſenheimer Straße, auf dem Sophie Charlotte Platz und auf dem Platz B. Naturgemäß wird die Grundrißanordnung der Anſtalten nach dem verfügbaren Raum für jede einzelne Stelle anders ausgeſtaltet werden müſſen und andere Koſten⸗ ſummen erfordern. Wir haben einen Sonder⸗ entwurf vorläufig erſt für das Knie aufgeſtellt und die zugehörigen Koſten berechnet. Für die anderen drei Stellen iſt der Sonderentwurf noch nicht vor⸗ handen, wir ſind aber der Anſicht, daß der berech⸗ nete Koſtenbetrag auch für die Anſtalten dieſer Stellen ausreichen wird und haben daher für die Errichtung der geplanten vier Anſtalten 4. 35 000 — 140 000 eingeſetzt. Auf dem Platz B liegt die Kanaliſationsleitung ſo tief, daß die dort zu errichtende Abort⸗ und Bedürfnisanſtalt mit natürlichem Gefälle Vorflut nehmen kann. Hier braucht alſo eine maſchinelle Hebeanlage nicht ein⸗ gebaut zu werden. Ob es möglich ſein wird, in der Nähe der Wilmersdorfer oder Seſenheimer Straße einen genügend großen Raum zum Einbau einer unterirdiſchen Abort⸗ und Bedürfnisanſtalt und ihrer Zugangstreppen ausfindig zu machen, ſteht noch dahin; die Unterſuchungen ſind noch nicht ab⸗ geſchloſſen. Sollte ſich hier die Herſtellung als un⸗ möglich erweiſen, ſo wird ſie natürlich unterbleiben und der anteilige Koſtenbetrag wird nicht veraus⸗ gabt werden. Daß zur Beſtreitung der für den Bau der Abort⸗ und Bedürfnisanſtalten entſtehenden Koſten die für die Verbreiterung und Regulierung der Bismarck Straße aufgenommene ſchwebende Schuld heranzuziehen iſt, bedarf wohl keiner näheren Be⸗