—— 249 — elwa weitergehender Schadenserſatzanſprüche durch die Forderung der Vertragsſtrafe nicht ausgeſchloſſen ſein. § 13. Rechtsverhältniſſe nach Ablauf des Erbbau⸗ rechts. Mit der Beendigung des Erbbaurechts gehen die alsdann vorhandenen Gebäude unentgeltlich in das Eigentum der Stadt Charlottenburg über. Die Volkshotel Aktiengeſellſchaft Ledigenheim iſt verpflichtet, eine etwa erforderliche Ubergabe zu bewirken. Gleich⸗ zeitig ſind ſämtliche Einrichtungsgegenſtände der Stadt⸗ gemeinde unentgeltlich zu übereignen. § 14. Sicherheitsleiſtung. Zur Sicherheit für die Erfüllung aller aus dieſem Vertrage der Stadt Charlottenburg entſtehenden An⸗ ſprüche beſtellt die Geſellſchaft eine Pfandſicherheit im Betrage von 50000 ℳ durch Hinterlegung mindeſtens 3f % mündelſicherer Wertpapiere bei der Stadthaupikaſſe. Die Überwachung der Aus⸗ loſung liegt der Geſellſchaft ob. § 15. Satzungsänderung. Die Geſellſchaft verpflichtet ſich, eine Anderung der Satzungen nicht ohne Zuſtimmung des Ma⸗ giſtrats von Charlottenburg vorzunehmen. Des⸗ aleichen verpflichtet ſie ſich, die Genehmigung zur Ubertragung von Aktien nicht ohne vorherige An⸗ hörung des Magiſtrats zu erteilen und bei Wider⸗ ſpruch des Magiſtrats die Genehmigung zu verſagen. Zur Sicherſtellung der im § 5 letzter Abſatz übernommenen Verpflichtung wird die Geſellſchaft den § 25 der Satzungen dahin ändern: „Vom Rein⸗ gewinn darf erſt nach Abzug der zur Bildung des geſetzlichen Reſervefonds erforderlichen Quote, ferner nach Abführung von jährlich % von 465 000 ℳ und 10% von 35000 ℳ an einen Bauunterhal⸗ tungs⸗ und Erneuerungsfonds für das an der Danckelmann Straße zu errichtende Erbbauunter⸗ nehmen ein Gewinn an die Aktionäre verteilt werden. Der zu verteilende Gewinn darf jedoch 4%, des Akrienkapitals nicht überſteigen. Der Reſt des Ge⸗ winnes darf, ſoweit er nicht vertraglich der Stadt Charlottenburg zufließt, nur zu Zwecken verwendet werden, für die ſich die Geſellſchaft gebildet hat“. Die Stadt Charlottenburg iſt erſt nach Ein⸗ tragung der vorſtehenden Satzungsänderungen im Handelsregiſter zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dieſem Vertrage verbunden. Druck von Adolf Gert, Charlottenburg.