Dorlanen, welche nicht für die Offentlichkeit beſtimmt ſind. (Zu der Sitzung am 23. Mai 1906.) Tagesordnung Nr. 24. Druckſache Nr. 207. Vorlage betr. Ankauf des Grundſtücks der Brandenburg ſchen Erben an den Straßen 44, 51 und 442a. Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Dem Ankauf des an den Straßen 44, 51 und 44a gelegenen, auf dem beigefügten Lageplan mit den Buchſtaben a b e d a umſchriebenen Grundſtücks der Brandenburg' ſchen Erben — Band 16 Blatt Nr. 958 des Grundbuchs — nach Maßgabe des Kaufvertrages vom Aerit 1906 wird zugeſtimmt; 2. Mai b) Der Kaufpreis mit etwa 165 816 ℳ iſt dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Nach erfolgter Feſtſtellung des Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich der Spree und weſtlich vom Tegeler Wege ergab ſich die Notwendigkeit, der Stadt⸗ gemeinde die in jener Gegend zur Errichtung von Schulen und andern ſtädtiſchen Gebänden erforder⸗ lichen Grundſtücke zu ſichern Es werden allein für Schulbauten dort 2—3 Grundſtücke zur Verfügung zu ſtellen ſein. Bis jetzt beſitzt die Stadt auf dieſem Gelände nur ein zu Schulzwecken geeignetes Grund⸗ ſtück und zwar das kürzlich von der Frau Kaufmann Müller angekaufte, am Tegeler Wege belegene. Das früher erworbene Grundſtück an der Straße 43 iſt für einen Schulbau nicht mehr geeignet, weil es von Straßen 43a und 48 durchſchnitten wird. Das uns hier zum Kaufe angebotene Grundſtück der Karl Theodor Brandenburg'ſchen Erben liegt an den Straßen 44, 51 und 44a und hat einen Flächen⸗ inhalt von ca. 9800 qm — 690,9 IR, wovon ca. 5340 qm 376,5 IR auf Bauland, ca. 1060 qm 74,7 IR auf Vorgartenland und ca. 3400 qm 239,7 (IR auf Straßenland entfallen. Es iſt durch ſeine vorteilhafte Lage an drei Straßenfronten als Schulbauſtelle ganz hervorragend geeignet. Die benutzbare Fläche von. 5340 qm kann durch Verwendung des Vorgarten⸗ landes von 1060 qm als Bewegungsraum auf 6400 qm erweitert werden. Die Verkäufer forderten urſprünglich einen Preis von 275 ℳ für eine Quadratrute, haben ſich aber nach mehrfachen, recht ſchwierigen Verhandlungen ſchließlich zu einer Ermäßigung auf 240 ℳ für eine Quadratrute herbeigelaſſen und uns das Grundſtück zu dieſem Preiſe bis zum 15. Juni d Is. angeſtellt. Eine weitere Herabſetzung des Preiſes war nicht 65 erreichen. bwohl auch der Betrag von 240 ℳ noch iemlich hoch erſcheint, meimen wir in überein⸗ timmung mit der Grundeigentums⸗Deputation den Ankauf dieſes Grundſtücks wegen ſeiner hervor⸗ ragenden Lage und Geeignetheit für einen Schulban unter allen Umſtänden empfehlen zu ſollen, umſomehr als wohl in der ganzen Gegend ein ſo vorteilhaft geſchnittenes Grundſtück nicht mehr zu haben ſein wird. Wir erſuchen, unſerm Beſchluſſe zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 17. Mai 1906. Der Magiſtrat. Boll. Scholtz. III. 5015. Nummer 738 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den fiebzehnten April des Jahres eintauſendneunhundert und ſechs. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗ aſſeſſor Dr. jur. Martin Landsberger aus Char⸗ lottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Aus⸗ führungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Ver⸗ träge zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, er⸗ ſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Magiſtratsſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Der⸗ ſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗Ver⸗ ſammlung abgebe. 2. Die Karl Theodor Brandenburg'ſchen Erben, nämlich: 2) Carl Brandenburg, Rentner, wohnhaft in Charlottenburg, Berliner Straße 114. b) Ehefrau Marie Weber, geborene Branden⸗ burg, wohnhaft in Charlottenburg, Friedrich Karl Platz 3. 3. Der Ehemann der Erſchienenen zu 2b Kauf⸗ mann Hermann Weber wahnhaft in Char⸗ lottenburg, Friedrich Karl Platz 3, durch ſeine Namensunterſchrift nachſtehende Erklärungen ſeiner Ehefrau genehmigend. Die Erſchienenen zu 2a und b und zu 3 ſind geſchäftsfähig und von Perſon zwar nicht bekannt, über ihre Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unterfertigte Urkundsperſon Gewißheit durch Einſicht in die vorgelegten Radfahrkarten der hieſigen Königlichen Polizeidirektion Revier 10 hinfichtlich der Erſchtenenen zu 2b und 3; ferner in die vor⸗ gelegte Legitimationskarte des Magiſtrats vom 7. April 1902 als Armenpfleger hinſichtlich des Er⸗ ſchienenen zu 2a.