—— 254 — Wir erſuchen um entſprechende weitere Veran⸗ laſſung. Eharlottenburg, den 10. Mai 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. VII A. 200. Tagesordnung Nr. 27a. Druckſache Nr. 210. Vorlage betr. An⸗ ſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Le⸗ benszeit (Aſſeſſor). Urſchriftlich nebſt Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Regierungsaſſeſſors a. D. Weißenborn als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit (Magiſtratsaſſeſſor — A II des Normalbeſoldungsetats) gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. Der Genannte iſt 30 Jahre alt. Er iſt ſeit dem 2. Oktober 1905 in unſerer Verwaltung infor⸗ matoriſch beſchäftigt; in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1906 war er als juriſtiſcher Hilfsarbeiter in der Steuerverwaltung tätig (vgl. unſere Vorlage vom 17. Jannar d. I. — Druckſache Nr. 20 —). Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend. Nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 14 April 1906 iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Lebenszeit in der durch den Haushaltsplan für 1906 neugeſchaffenen Stelle eines Magiſtratsaſſeſſors vom 1. Juni d. J. ab beſchloſſen. Charlottenburg, den 30. April 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. 1. 294. . 4 Nr. 27 b. Druckſache Nr. 211. Vorlage betr. An⸗ ſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Lebens⸗ us me zeit Am̃ſtenten) Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Anſtellung des Aſſiſtenten Wehlmann als ſtädtiſchen Beamten (Klaſſe BIVa des Normal⸗ beſoldungsetats) auf Lebenszeit wird zugeſtimmt. Wehlmann iſt am 23. Oktober 1868 geboren und hat ſomit die im § 2 des Ortsſtatuts betr. die Anſtellung der Beamten vom 16/31. März 1900 vorgeſchriebene Altersgrenze von 37 Jahren bereits überſchritten. Er befindet ſich ſeit dem 1. April 1903 im ſtädtiſchen Dienſte und iſt ſeit dem 1. November 1903 als Aſſiſtent auf Kündigung angeſtellt. Gegen dieſe Anſtellung ſind ſ. 3. ſeitens der Stadtverordneten⸗ Verſammlung Einwendungen nicht erhoben worden. (Beſchluß vom 28. Oktober 1903 — Bl. 33 der Akten). Seine Leiſtungen und ſeine Führung waren ſeitdem zufriedenſtellend. Nach dem vertrauensärztlichen Zeug⸗ niſſe vom 18. April d. I. gibt ſein Geſundheitszu⸗ ſtand 15n Bedenken keine Veranlaſſung. Wir haben deshalb ſeine lebenslängliche Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten der Gehaltsklaſſe B IVa des Normalbe⸗ ſoldungsetats beſchloſſen. Charlottenburg, den 7. Mai 1906. Der Magiſtrat. Matting. 478 Tagesordnung Nr. 270. Druckſache Nr. 212. Vorlage betr. An⸗ ſtellung eines ſtädtiſchen Beamten auf Kün⸗ digung (Stadtbauingenieur). Urſchriftlich mit dem Perſonalheft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Regierungsbau⸗ meiſters Dr. ing. Weyrauch als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung (Stadtbauingenieur — F Ib des Normalbeſoldungsetats) ge⸗ mäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu er⸗ klären. Der Genannte iſt 31 Jahre alt und befindet ſich ſeit dem 28. November 1905 im Dienſte der Stadt Charlottenburg. Leiſtungen und Führung waren zufrieden⸗ ſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 18. April 1906 iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung in einer offenen Stadtbau⸗ ingenieurſtelle beſchloſſen. Charlottenburg, den 27. April 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. I. 44. Tagesordnung Nr. 27 . Druckſache Nr. 213. Vorlage betr. An⸗ ſtellung eines ſtädtiſchen Beamten (Lehrer der obligatoriſchen Fortbildungsſchule) auf Lebenszeit. Urſchriftlich mit den Perſonalakten Fach 9 Nr. 492 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des bisherigen Lehrers der hieſigen XV. Gemeindeſchule Heinrich Nerger als ſtädtiſchen Beamten (Lehrer der Foribildungsſchule) auf Lebenszeit gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. In die beim Ord. Kap. IV, Abſchnitt 2, Nr. 3 des Etats 1906 vorgeſehene offene Stelle eines Lehrers der gewerblichen und kaufmänniſchen Fortbildungs⸗ ſchule für männliche Perſonen (obligato: iſche Fort⸗ bildungsſchule) haben wir den bisherigen Lehrer der XV. Gemeindeſchule Heinrich Nerger gewählt. Nerger iſt bereits ſeit Oſtern 1905 an der Fortbildungsſchule als Hilfslehrer tätig und hat ſich dort als ein tüchtiger und durchaus brauchbarer Lehrer erwieſen. Ein Zeugnis unſeres Vertrauensarztes über Nerger befindet ſich Blatt 5 der Aklen: von einer nochmaligen ärztlichen Unterſuchung haben wir mit Rückſicht darauf, daß er bereits ſeit dem 1. April 1900 im Schuldienſte unſerer Verwaltung angeſtellt iſt, Abſtand genommen. Das Weitere über ſeine perſönlichen Verhältniſſe iſt aus den Perſonalakten zu erſehen. Nerger hat die Wahl angenommen; ſeine An⸗ ſtellung erfolgt auf Lebenszeit und bedarf noch der Beſtä igung durhh den Herrn Miniſter für Handel und Gewerbe. Charlottenburg, den 12. Mai 1906. Der Magiſtrat. Matting u. i. V. VII B 3. 179. Neufert.