—— 208 ——— B. Abſchnitt 2 — Krankenhaus Char⸗ lottenburg, Kirch Straße. Nr. 16 — Heizungs⸗ und Breren vorrätee. — 962,76 ¼ Zu A. Neben dem Umſtande, daß zur Zeit der Aufſtellung des Etats für 1905 die Bedürfniſſe des damals erſt / Jahr in Betrieb befindlichen Krankenhauſes Weſtend nur geſchätzt werden konnten, kommt für die Mehrausgabe für die elektriſche Be⸗ leuchtung und den Motorenbetrieb hauptſächlich in Betracht, daß die Belegung der Anſtalt während der Wintermonate andauernd ſehr ſtark war. Es mußten deshalb alle vorhandenen Krankenabteilungen ſtändig in Betrieb gehalten werden. Dadurch ſind nicht nur erheblich vermehrte Beleuchtungsbedürfniſſe entſtanden, ſondern es haben auch die Fahrſtuhl⸗ und die Ventilations⸗Anlagen ſtark beanſprucht werden müſſen. Alle dieſe Umſtände haben eingewirkt, daß die Koſten für elektriſche Beleuchtung, Motorenbetrieb und für Leuchtgas um 3081,65 ℳ überſchritten worden ſind. Die ſtarke Belegung hat ferner zur Folge ge⸗ habt, daß auch der Anſatz für Waſſerverbrauch trotz der bereits erfolgten Verſtärkung der Nr. 41 zur Beſtreitung der notwendig geweſenen Aufwendungen nicht völlig ausgereicht hat. Die Kanalſarionegebühr iſt für 1905 erſtmalig mit 3161,60 ℳ veranlagt worden; da durch den Etat mangels der genauen Unterlagen nur 2500 ℳ— bereit geſtellt waren, hat ſich hier eine Überſchreitung von 661,60 ℳ ergeben. Zu B. Die Mehrausgabe bei Nr. 16 in Höhe von 962,76 ℳ iſt dadurch hervorgerufen worden, daß im Krankenhauſe Kirch Straße die Räume der geburtshilflichen Abteilung während des Winters zeitweilig auch nachts geheizt werden mußten, was früher nicht nötig war und daher bei Aufſtellung des Etats nicht berückſichtigt worden iſt. Sämtlichen Mehrausgaben ſtehen im übrigen bei anderen Nummern der beiden Krankenhaus⸗Etats Minderausgaben gegenüber, die ſich beim Abſchnitt 1 (Weſtend) auf 35 177,45 ℳ, bei Abſchnitt 2 (Kirch Straße) auf 7283,43 ℳ belaufen. Wir folgen mit unſerem Antrage auf Nach⸗ bewilligung der angegebenen Überſchreitungen einem Beſchluſſe der Krankenhaus⸗Deputation, die die Über⸗ ſchreitungen für begründet erachtet hat. Charlottenburg, den 2. Juni 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Boll. XV 2153. 244 Tagesordnung Nr. 6. Druckſache Nr. 231. Vorlage betr. Be⸗ willigung von Mitteln für Nachhilfennter⸗ richt an Ferienkoloniſten. Urſchriftlich mit den Akten Fach 1 Nr. 76 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für Nachhilfe⸗Unterricht während der diesjäh⸗ rigen Sommerferien an die im Monat Juni in die Ferienkolonien entſandten Kinder werden 405 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. Da die zahlreichen Schüler unſerer Gemeinde⸗ ſchulen, welche in eine Ferienkolonie geſchickt werden ſollen, nicht ſämtlich während der Sommerferien in den vorhandenen Kolonien untergebracht werden können, wird eine größere Zahl bereits im Juni in eine Ferienkolonie hinausgeſchickt. Dieſe verſäumen infolgedeſſen mehrere Wochen lang den Schulunter⸗ richt, und es eniſteht für ſie daher die Gefahr, daß ſie hinter ihren Klaſſengenoſſen zurückbleiben, zumal ihre körperliche Schwäche zumeiſt auch ſchon vorher Veranlaſſung zu Schulverſäumniſſen war und die Unterrichtserfolge beeinträchtigte. Um dieſe Kinder ohne erhebliche Schädigung des Segens der Ferien⸗ kolonien teilhaftig werden zu laſſen, haben wir im vorigen Jahre zunächſt verſuchsweiſe für die im Juni in die Ferienkolonien entſandten Kinder — etwa 200 — in den Sommerferien einen nicht obligato⸗ riſchen Nachhilfeunterricht eingerichtet, der ſich nur auf die wichtigen Fächer Deutſch und Rechnen er⸗ ſtreckt hat, da Lücken in dieſen beiden Fächern am folgenſchwerſten zu ſein pflegen. Der Unterricht fand im Monat Juli drei Wochen lang an drei Tagen in der Woche in je drei Stunden ſtatt. Von den 9 Wochenſtunden wurden 6 auf Deutſch und 3 auf Rechnen verwendet. Es waren 4 Klaſſen eingerichtet (II1—v), in denen Knaben und Mädchen gemeinſam unterrichtet wurden. Für die Kinder der Klaſſen vI und vII halten wir die Einrichtung von Nach⸗ hilfeunterricht nicht für erforderlich, da nur aus⸗ nahmsweiſe Kinder dieſer Klaſſen in eine Ferien⸗ kolonie hinausgeſandt werden. Die Klaſſen waren in dem im Mittelpunkte der Stadt gelegenen Schul⸗ hauſe der Gemeindeſchule XVI, Spree Straße 29, untergebracht. Außer den Ferienkoloniſten haben auch auf Bitten der Eltern einige andere Kinder teilge⸗ nommen, hauptſächlich ſolche. die wegen Krankheit vor den Sommerferien ebenfalls längere Zeit den Unterricht verſäumt hatten. Die Erfolge dieſes Umerrichts waren ſehr zu⸗ friedenſtellende. Die Eltern haben der neuen Ein⸗ richtung faſt durchweg großes Intereſſe entgegen⸗ gebracht und es dankbar anerkannt, daß den Kindern Gelegenheit geboten wurde, das in der Schule Ver⸗ ſäumte nachzuholen. Die Kinder ſelbſt nahmen am Unterricht regen Anteil; ſie waren fleißig und auf⸗ mertſam. Von wenigen Ausnahmen und von Krank⸗ heitsfällen abgeſehen, war der Schulbeſuch regelmäßig. Auch der gemeinſame Unterricht der verſchiedenen Bekenntniſſe und Geſchlechter verurſachte in keiner Weiſe Störungen. Ausführliche Berichte dek Lehrer, die den Nachhilfeunterricht erteilt haben, befinden ſic Bl. 18—60 der Akten. Infolge dieſer günſtigen Ergebniſſe haben wir auf Vorſchlag der Schuldeputation beſchloſſen, auch in dieſem Jahre für die im Juni zu entſendenden Kinder — wiederum etwa 200 — in den Sommer⸗ ferien wieder Nachhilfeunterricht einzurichten. Der Unterricht ſoll dem des Vorjahres entſprechen und nur inſofern eine Erweiterung erfahren, als auch für die Kinder der 1. Klaſſen eine Nachhilfe⸗Klaſſe einge⸗ richtet wird, ſodaß in dieſem Jahre 5 Klaſſen (1—V) vorhanden ſein werden. Die Koſten betragen für 3 Wochen bei je 3 Stunden Unterricht an 3 Tagen und bei einer Vergütung von 3 ℳ für die Stunde an den Lehrer für eine Klaſſe: 3. 3. 3. 3 — 81 ℳ, mithin für 5 Klafſen 405 ℳ. Da Mittel hierfür im Etat nicht vorgeſehen ſind, beantragen wir die Be⸗ willigung dieſes Betrages. Charlottenburg, den 5. Juni 1906. Dee r. Ma giſerat⸗. Schuſtehrus. Neufert⸗ VII A. 312. , , 22 2