ie s. Der er magiſtat wird ermächtigt, in Ausführung dieſes Vertrages namens der Stadtgemeinde die ſelbſtſchuldneriſche Bürgſchaft für das von der Volkshotel⸗Aktiengeſellſchaft „Ledigenheim“ als Darlehn aufzunehmende Baukapital bis zur Höhe von 500 000 ℳ nach Maßgabe des §.7 des Bertrages zu übernehmen. 23 Nach eingehender Beratung empfehlt der Aus⸗ ſchuß einſtimmig der Stadtverordneten⸗Verſammlung, den Magiſtrats⸗Antrag zu 1 bis 3 anzunehmen und gleichzeitig wie folgt zu beſchließenrnn: 08 Der Mägiſtrat wird endlich ermächtigt, ewaige Abänderungen des Bauentwurfs mit der Volks⸗ hotel Akttiengeſellſc aft „Ledigenheim“ zu ver⸗ einbaren, wenn hierdurch das aufzunehmende Bankapital von 500000 ℳ nicht erhöht wird. 5. Im Vertragsentwurfe haben folgende Ande⸗ rungen einzutretenn: § 2 Abſ. b ſoll lauten: „Den Betrieb des Ledigenheims ſowie die dazugehörige Speiſewirt⸗ ſchaft nach Grundſätzen zu führen, die von dem Vorſtande uſw.“ Abſ. c ſoll lauten: „Den Betrieb des Erbbauunter⸗ nehmens ſo einzurichten, uſw.“ § 14 Zeile 4 von oben ſoll lauten: „im Nennbetrage von 50000 ℳ uſw. Berichterſtatter: Stadtv. Gredy. v. g. u. Kaufmann, Dr. Bauer, Dr. Stadthagen, Bollmann, Ring, Schwaß, Proskauer. St. v. 414. Tagesordnung Nr. 12. Druckſache Nr. 236. Bericht des Aus⸗ ſchuſſes über die Vorlagen u) betr. Abänderung des Gemeinde⸗ beſchluſſes vom 20. März 1902 über Erhebung von Beiträgen bei ſtraßen⸗ baulichen Veranſtaltungen (Druckſache Nr. 203), b) betr. Erhebung von Beiträgen für die Verbreiterung der Bismarck Straße (Druckſache Nr. 204). Verhandelt Charlottenburg den 7. Anweſend: Stadtu ⸗Vorſt. Roſenberg, Vorſitzender, Vorſt.⸗Stellv. Kaufmann, ſtellv. Vorſitzender, Stadtv. Dzialoszynski, Klick, Mann, Dr. Riel, Ring, Schwaß. Seitens des Magiſtrats: Stadtrat Dr. Sebenc. Stadtiyndikus Dr. Maier, Stadtbauinſpektor Weber. Entſchuldigt: Stadv. Dr. Borchardt, Lingner, Protze. Der Magiſtrat hat folgende Beſchlußfaſſung a) An 21. April 1906 — IX E. 639 — 1. Die Nr. 4 § 4 des Gemeindebeſchluſſes vom 20. März 1902 über die Erhebung von Bei⸗ trägen bei ſtraßenbaulichen Veranſtaltungen kommt in Wegfall. 2. Dem § 5 Aoß 1 des genannten Gemeinde⸗ beſchluſſes tritt als fünfte der vorzubehal⸗ Juni 1906. tenden Ausführungsbeſtimmungen noch die angende hinzu, betreffend v„den Zeitpunkt des Eintritts der Ver⸗ vflichtung zur Beitragszahlung“. b) Am 16. Mai 1906 — IX E. 640 — Dem abgedruckten Beſchluſſe des Magiſtrats über die Erhebung von Beiträgen für die Verbreiterung der Bismarck Straße wird zugeſtimmt. 46 4 40 Eingegangen iſt ein Schreiben des Haus⸗ und Grundbeſitzervereins von 1895 zu Charlottenburg vom 2. d. Mts., in dem gegen die beabſichtigte Erhebung von Beiträügen für die Verbreiterung der Bismarck Straße Verwahrung eingelegt wird. Der Ausſchuß verhandelt zunächſt über den Be⸗ ſchluß des Magiſtrats über die Erhebung von Bei⸗ trägen für die Verbreiterung der Bismarck Straße. Punkte 1 und II bleiben unverändert. Punkt III bleibt unverändert. Der Ausſchuß erklärt ſich einſtimmig mit der Feſtſetzung des Beitrages von 875 ℳ für das laufende Meter einverſtanden, da die Wert⸗ ſteigerung aller Grundſtücke in der Bismarck Straße ziemlich gleichmäßig ſei. Punkt IV bleibt unverändert. Punkt Abſ. 1 ſoll lauten: Die Verpflichtung zur Beitragszahlung tritt für kein Grundſtück ein, bevor von dem Tage der Bekanntmachung dieſes Gemeindebeſchluſſes ſechs Monate abgelaufen ſind und bevor dieſer Beſchluß endgültig geworden iſt. Abſ. 2 Punkt 1 ſoll lauternn: für diejenigen Grundſtücke, die zur Zeit der Bekanntmachung dieſes Gemeinde⸗ beſchluſſes mit ſolchen uſw. Punkt 2 ſoll lauten: für alle anderen Grundſtücke ſpäteſtens mit dem Ablauf von 2 Jahren nach Bekannt⸗ machung dieſes Gemeindebeſchluſſes. Abſ. 3 Zeilen 4 und 5 haben zu lauten: „nach Bekanntmachung dieſes Gemeinde⸗ beſchluſſes entweder auf“. Als Punkt vI iſt einzuſchalten: Der Magiſtrat iſt befugt, mit Rückſicht auf beſondere Verhältniſſe der Zahlungspflichtigen für die Entrichtung der Beiträge Ratenzahlungen oder Zahlungsfriſt bis zu höchſtens 2 Jahren von der Fälligkeit ab zu bewilligen. Die Punkte vI und vII werden Punkte vII und VIII und bleiben unverändert. Hierauf empfiehlt der Ausſchuß einſtimmig der Stadtverordneten⸗Verſammlung, die newer Vorlagen mit den vor⸗ ſtehend ngegebenen Abänderungen des Magiſtrats⸗ eſchluſſes anzunehmen und die vorliegende Eingabe als erledigt anzuſehen. Berichterſtatter: Stadtv. Dr. Riel. v. g. u. Roſenberg, Kaufmann, Mann, 22 a. Ring, Schwaß, Klick. St. V. 422. Tagesordum Nr. 13. Druckſache Nr. 237. Antrag. Wir erſuchen den Magiſtrat, die Umgeſtaltung des Aibeitsgebietes der Deputation für Geſundheits⸗