—— 275 — orlanen, 4 welche nicht für die Offentlichteit beſtimmt ſind. (Zu der Sitzung am 13. Iuni 1906) e Tagesordnung Nr. 22. Druckſache Nr. 243. Vorlage betr. Ban einer Müllverladehalle. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage überſandt, ſich damit einverſtanden erklären zu wollen, daß die ſtädtiſche Müllverladehalle in der Nähe des Güterbahnhofes Halenſee errichtet wird und nicht, wie beſchloſſen, auf dem Güterbahnhof Charlottenburg, ſowie auch, daß das zu dieſem Zwecke erforderliche Gelände von der Stadt Berlin und von dem Königlichen Eiſenbahn⸗ fiskus gepachtet wird. Nach dem Gemeindebeſchluß vom 3. Februar / 1. März 1905 — Druckſache Nr. 61 — ſollte die ſtädtiſche Müllverladehalle auf dem Güterbahnhof Charlottenburg errichtet werden (in der Vorlage Druckſache Nr. 61 iſt dieſer Bahnhof fälſchlicherweiſe Bahnhof Weſtend genannt). Wie wir bereits in unſerer Vorlage vom 13. Juni 1905 — Druckſache Nr. 231 — der Stadtverordneten⸗Verſammlung mit⸗ teilten, hat ſich dieſe Abficht nicht durchführen laſſen, weil die Kgl. Eiſenbahndirektion an der für die Er⸗ richtung der Müllverladehalle in Ausſicht genommenen Stelle Eiſenbahngleiſe zur Erweiterung des Güter⸗ bahnhofs Charlottenburg herſtellen laſſen will. Die Kgl. Eiſenbahndirektion will zwar für die Errichtung der Halle eine andere mehr nach der Spree zu ge⸗ legene Stelle des Gülerbahnhofs Charlottenburg zur Verfügung ſtellen, dicſelbe kann aber nicht eher in Anſpruch genommen werden, als bis die geplante Erweiterung der Gleisanlage zur Ausführung kommen wird, worüber noch eine geraume Zeit vergehen wird. Nach vielen mündlichen und ſchriftlichen Verhand⸗ lungen mit der Kgl. Eiſenbahndireklion iſt in der Näde des Güterbahnhofs Halenſee ein für den Bau der ſtädtiſchen Müllverladehalle geeigneter Platz aus⸗ findig gemacht worden. Dieſe Stelle liegt für die Aofuhr des Charlottenburger Mülls in gleich guter Lage wie die vorſtehend bezeichnete Stelle auf dem Güterbahnhof Charlottenburg und ſteht ſchon vom 1. Oktober d. I. ab für den Bau zur Verfügung. Die Charlottenburger Abfuhrgeſellſchaft iſt mit der Auswahl dieſes Platzes einverſtanden. Die Müll⸗ verladehalle ſoll hier auf einem Gelände, welches der Kgl. Eiſenbahndirektion gehört, errichtet und mit den danebenliegenden Gütergleiſen in direlte Verbindung gebracht werden. Zwiſchen den Gütergleiſen und dem Gelände, welches für die Müllverladehalle beſtimmt iſt, beſitzt die Stadt Berlin einen ſchmalen Streifen, welcher für den Betrieb der Müllverladehalle gleich⸗ falls benutzt werden muß. Die Verhandlungen wegen der Pachtung des Berliner und des eiſenbahnftskaliſchen Geländes ſind noch nicht abgeſchloſſen. Berlin hat einen jährlichen Pachipreis von 300 ℳ verlangt, welchen wir für angemeſſen halten. Die Kgl. Eiſen⸗ bahndirektion hat den Pachtpreis noch nicht normiert. Mit Rückſicht auf die Dringlichkeit und auf die bevorſtehenden Ferien der Stadtverordneten⸗Verfamm⸗ lung iſt es uns nicht möglich, unſere Vorlage einzu⸗ bringen, nachdem die Verhandlungen abgeſchloſſen ſein werden, wir zweifeln aber nicht daran, daß auch die Kgl. Eiſenbahndirektion den Pachtpreis in angemeſſenen Grenzen halten wird und erſuchen, unſerem Antrage auch ohne den förmlichen Abſchluß der Verhandlungen zuzuſtimmen. Die Koſten für den Bau der Müll⸗ verladehalle mit allem Zubehör an der fraglichen Stelle haben noch nicht endgültig feſtgeſtellt werden können, wir nehmen aber an, daß die Koſten nicht höher ſein werden als diejenigen, welche für die Müll⸗ verladehalle auf dem Güterbahnhof Charlottenburg durch Gemeindebeſchluß bewilligt worden ſind, näm⸗ lich 69 300 ℳ. 4 . Aus naheliegenden Gründen bitten wir über unſere Vorlage in nicht öffentlicher Sitzung verhan⸗ deln zu wollen. 6 Die Beſchlußfaſſung der Deputation zur Prüfung der Frage der Müllabfuhr und Müllbeſeitigung konnte bei der Kürze der Zeit und der Dringlichkeit nicht herbeigeführt werden. Charlottenburg, den 31. Mai 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. XIV. 527. Tagesordnung Nr. 23. 4 2221 Druckſache Nr. 244. Vorlage betr. Ankauf eines Grundſtücks zwiſchen Brahe Straße unud Straße 6. 2 242 Urſchriftlich nebſt 1 Heft, 1 Lageplan und 1 Bebauungsſkizze an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 9 a) Dem Ankauf des dem Rentner Friedrich Platz gehörigen, zwiſchen der Brahe Straße und der Straße 6 belegenen, auf dem anliegenden Lage⸗ plan mit den Buchſtaben a, b, e, d. a um⸗ ſchriebenen Grundſtücks — zu Band 101 Blatt Nr. 3855 des Grundbuchs gehörig — nach Maß⸗ gabe des unten abgedruckten Kaufvertrages wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis von ungefähr 123 122 ℳ iſt dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen. An der Straße 4 erſtreckt ſich von der Brahe Straße bis zur Straße 6 ein etwa 32 m tiefer Geländeſtreifen, der ſtädtiſches Eigentum iſt und zum Beſitz der Witte'ſchen Stiftung gehört. Die Grund⸗ ſtücke der Witte ſchen Stiftung ſollen nach der letzt⸗ willigen Verfügung der Stifterin zu Schulzwecken verwendet werden. Das hier fragliche Grundſtuck iſt wegen ſeiner geringen Tiefe aber zu einem Schulbau nicht beſonders geeignet. Soll es ſeinem Zwecke dienſtbar gemacht werden, iſt die Erweiterung des⸗