—— 279 — 2. Herr Direktor Hermann Silberberg, wohnhaft in Berlin, Schleswiger Ufer Nr. 20. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon zwar nicht bekannt, über ſeine Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unterfertigte Urkundsperſon Gewißheit durch Einſicht in den vorgelegten Staats⸗ angehörigkeits⸗Ausweis vom 14. September 1897 des Königlichen Polizei⸗Präſidenten in Berlin. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Ge⸗ nehmigung des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗ Verſammlung zu Charlottenburg folgenden Vertrag: § 1. Fräulein Eugenie Kube, wohnhaft in Bergedorf bei Hamburg, iſt eingetragene Eigentümerin des auf dem angehefteten Lageplan mit den Buchſtaben a b c d a umſchriebenen, an der Kepler Straße belegenen Grundſtücks Band 19 Blatt 1074 des Grundbuches von der Stadt Charlottenburg, in der Flächengröße von ca. 7924 qm — 558,6 Quadratruten, wovon ca. 6244 qm und ca. 1680 qm — 118,4 Quadratruten auf Straßen⸗ land entfallen. Dieſes Grundſtück verkauft der Erſchienene zu 2 hiermit wie es ſteht und liegt an die Stadtgemeinde Charlottenburg und verpflichtet ſich, der Stadtge⸗ meinde Charlottenburg das Eigentum an dieſem Grundſtücke zu verſchaffen. § 2. Der Kaufpreis wird auf 390000 ℳ in Worten: „Dreihundertneunzigtauſend Mark“ feſtgeſetzt. Der Kaufpreis von 390000 ℳ, in Worten: Mark“ wird wie folgt elegt: 0 Auf dem Grundſtück ſteht in Abteilung III1 des Grundbuchs unter Nr. 6 eine Hypothek von 60000 ℳ, in Worten: „Sechzigtauſend Mark“ zu 5% — fünf vom Hundert — ver⸗ zinslich für die Aktiengeſellſchaft in Firma Mecklenburgiſche Hypotheken⸗ und Wechſelbank in Schwerin eingetragen. Dieſe Hypothek über⸗ nimmt die Stadtgemeinde in Anrechnung auf das Kaufgeld mit einer Verzinſung von 5 v. H. — fünf vom Hundert — von dem Tage ab, an dem dem Erſchienenen zu 2 die Genehmi⸗ gung der ſtädtiſchen Körperſchaften ſchriftlich mitgeteilt iſt (§ 6). der Reſt des Kaufgeldes mit 330000 ℳ, in Worten: „Dreihundertdreißigtauſend Mark“ wird an dem Tage, an welchem die Auflaſſung des Grundſtücks entſprechend den Bedingungen dieſes Vertrages an die Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg erfolgt iſt, Zug um Zug gegen die Auflaſſung an Gerichtsſtelle bar gezahlt. b) 440,2 Quadratruten auf Bauland § 3. Die Auflaſſung des verkauften Grundſtücks an die Stadtgemeinde Charlottenburg hat ſpäteſtens ſechs Wochen nach geſchehener ſchriftlicher Benachrichtigung des Verkäufers von der Genehmigung des Kaufver⸗ trages durch die Gemeindebehörden zu erfolgen und zwar, außer der nach § 2 zu übernehmenden Hypo⸗ thek, ſchulden⸗ und laſtenfrei. Nutzungen und Laſten gehen mit dem Tage auf die Käuferin über, an dem dem Erſchienenen zu 2 die Genehmigung der ſtädtiſchen Körperſchaften ſchrift⸗ lich mitgeteilt iſt (§ 6). 5 § 4. Die Ubergabe des Grundſtücks gilt mit der Auf⸗ laſſung als erfolgt. Das Grundſtück iſt zur Zeit an den Fuhrherrn Julius Niendorf zum Mietspreiſe von jährlich 300 ℳ vermietet. Die Stadtgemeinde Charlottenburg tritt in dieſen Vertrag ein. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages ſowie die der Eigentumsübertragung des Grundſtücks auf die Stadtgemeinde trägt die Stadtgemeinde. Hinfichtlich des Straßenlandes wird gemäß § 4e des Stempelſteuergeſetzes vom 31. Juli 1895 Stempel⸗ freiheit in Anſpruch genommen, weil die Stadtge⸗ meinde dafür das Enteignungsrecht beſitzt. Die Umſatzſteuer trägt die Stadtgemeinde Etwaige weitere Stempelkoſten und eine etwa ferner zur Hebung gelangende Umſatzſteuer, die da⸗ durch entſtehen könnten, daß der Erſchienene zu 2 das Eigentum an dem bezeichneten Grundſtück der Stadtgemeinde von einem Dritten verſchafft, trägt die Stadtgemeinde. § 6. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt abhängig von der Genehmigung desſelben durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung zu Char⸗ lottenburg. Wird dieſe Genehmigung nicht bis zum 12. Juli 1906 erteilt und dem Verkäufer ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben worden: Guſtav Fratzke, Hermann Silberberg, Dr. jur. Martin Landsberger, Magiſtratsaſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Druck von Adolf Gertz, Charlottenburg.