—— 285 —— Dor! anen für die Stadtverordneten-Berſammlung zu Charlottenburg. Tagesordnung Nr. 3. Druckſache Nr. 247. Mitteilung betr. die für Durchfeuchtungen von Grundſtücken in der Nähe des Rieſelfeldes im Rechnungs⸗ jahr 19053 gezahlten Entſchädigungen. Urſchriftlich mit den Akten Fach 29 r. 8 Bd. v und vI ſowie Fach 29 Nr. 7 Bd. III an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Erſuchen, davon Kenntnis zu nehmen, daß im Rech⸗ nungsjahre 1905 an den Gutspächter Bleis in Gatow 160 ℳ Entſchädigung für Durchfeuch⸗ tung von Grundſtücken in der Nähe des Rieſel⸗ feldes gezahlt worden ſind. Zur Zahlung von Entſchädigungen bis zu 600 ℳ ohne beſonderen Gemeindebeſchluß ſind wir durch Beſchluß der Stadtverordneten⸗Verſammlung vom 29. Juni 1904 ermächtigt worden. ECharlottenburg, den 13. Juni 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IXA. 679. Tagesordnung Nr. 4. Druckſache Nr. 248. Vorlage betr. Austanſch von Grundſtücksflächen an der Fritſche Straße. Urſchriftlich mit 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung unter Beifügung einer Skizze über die zukünftige . der Grundſtücke Fritſche Straße 92/94 zurück. Wir ſtimmen dem Austauſch in der dortſeits in Vorſchlag gebrachten,) auf dem beiliegenden Plan mit 4 B C bezeichneten Linie zu und erſuchen, denſelben in dieſer Form zu genehmigen. Zum Austauſch gelangen danach 2 gleich große und gleichwertige Grundſtücksflächen von je 5 qm. Charlottenburg, den 14. Juni 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. Schmalz. IIIa 252. 8 Tagesordnung Nr. 3. Druckſache Nr. 249. Vorlage betr. den hieſigen Pferdemarkt. Urſchriftlich mit Band 5 der Akten betr. den Pferdemarkt, Fach 4 Nr. 2, an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für die Pflaſterung des Königsdammes von ————— ) Vergl. Stadtv.⸗Beſchluß vom 2. Mai 1906, Druck *2 230 erg tv.⸗Beſchluß ai ruckſache der Weichbildgrenze bis zum Pflaſteranſchluß in der Garten Straße vor der Strafanſtalt Plötzenſee werden 3100 ℳ aus dem Dis⸗ poſitionsfonds bewilligt. „ Durch Gemeindebeſchluß vom 11./18. März 1903 (vergl. Blatt 92/93 der Akten) iſt das Recht der Stadtgemeinde zur Abhaltung eines Pferde⸗ marktes dem Kaufmann Bruſe vom 1. April 1903 ab auf 12 Jahre verpachtet. Der Provinzialrat, welcher gemäß § 127 des Zuſtändigkeitsgeſetzes über die Zahl, Zeit und Dauer der Viehmärkte zu be⸗ ſchließen hat, hat unſere verſchiedenen Anträge zur Feſtſetzung der einzelnen Pferdemarktstage bisher ſtets mit der Begründung abgelehnt, daß ein Be⸗ dürfnis für unſeren Pferdemarkt, welcher längere Zeit mangels eines geeigneten Platzes geruht habe, ſeit Einrichtung des fiskaliſchen Pferdemarktes in Friedrichsfelde nicht mehr beſtehe. Außerdem hat der Provinzialrat geltend gemacht, daß der Markt⸗ platz bisher noch immer nicht den polizeilichen Vor⸗ ſchriften entſpreche. Der Herr Miniſter für Handel und Gewerbe, welcher für eine Beſchwerde gegen die Beſchlüſſe des Provinzialrates zuſtändig iſt, iſt bisher der Anſicht des Provinzialrates ſtets beigetreten (vergl. Blatt 117 ff., 137, 163 ff., 204, 208, 212 ff., 218 ff. und 220 ff. der Akten). Auf unſere ſtets erneuten Vor⸗ ſtellungen hat der Herr Miniſter für Handel und Ge⸗ werbe, indem er die Bedürfnisfrage nicht mehr beſtreitet, nunmehr neuerdings entſchieden (ſ. Blatt 241 der Akten), daß nach der Herrichtung des Platzes, den polizeilichen Anforderungen entſprechend, es dem Magiſtrat überlaſſen bleibe, den Antrag auf Feſtſetzung von Pferdemärkten zu erneuern. Auf unſere Anfrage hat der Herr Polizei⸗Präfident hierſelbſt die Pflaſterung des Königsdammes von der Weichbildgrenze bis zu dem beſteyenden Pflaſteranſchluß vor der Strafanſtalt Plötzenſee wiederholt verlangt. Die Koſten betragen nach unſeren Ermittelungen 3100 ℳ (Bl. 78 R. der Akten). Wir haben verſucht, durch die zuſtändigen Wege⸗ und Wegepolizei⸗Behörden in Tegel und Plötzen⸗ ſee die Pflaſterung der fraglichen Strecke den polizei⸗ lichen Wünſchen entſprechend zu erreichen; dieſelben haben aber bisher ſtets, mit Rückſicht auf die bevor⸗ ſtehende Einverleibung von Piötzenſee, es abgelehnt, ihrerſeits weitere Koſten für die fragliche Wegeſtrecke aufzuwenden. Es bleibt nunmehr unſeres Erachtens nichts weiter übrig, um endlich dem polizeilichen Ver⸗ langen zu genügen, als daß wir ſelbſt, mit Rückſicht auf die von uns beabſichtigte Einverleibung von Plötzenſee in den hieſigen Gemeindebezirk, die Pflaſterung aus unſeren Mitteln übernehmen. Dieſe Pflaſterung läßt ſich im übrigen auch aus allgemeinen Verkehrsinter⸗ eſſen rechtfertigen, da ein nicht unerheblicher Wagen⸗ verkehr von Berlin aus nach dem Tegeler Weg zu über dieſe Strecke ſtattfindet. Die übrigen noch aus⸗ ſtehenden polizeilichen Anforderungen fur Herrichtung des Platzes hat der Pächter ohne weiteren Vorbehalt,