— 294 —— 2) der Straße 27a—V—3, b) der Danckelmann Straße zwiſchen Auobels dorff Straße und Straße 33—Vv—3, c) des Königsweges zwiſchen Knobelsdorff Straße und Straße 33—Vv—3 auf Koſten der Stadtgemeinde wird zugeſtimmt. Die Koſten des Grunderwerbs, der Regulierung, ſowie der Beleuchtungsanlagen und Banm⸗ pflanzungen ſind in Höhe von 13864088430 128740 — 355810 ℳ zu Laſten des Straßen⸗ regulierungsfonds vorſchußweiſe zu verausgaben. Die Deckung des Vorſchuſſes hat durch die von den Anliegern zu zahlenden Regulierunge koſten⸗ beiträge zu erfolgen. 3. Die cuf das ſtädtiſche Grundſtück an der Danckel⸗ mann Straße — Band 104 Blatt Nr. 3937 des Grundbuchs — entfallenden Regulierungkoſten in Höhe von etwa 10500 ℳ find dem Grund⸗ ſtückserwerbsfonds zur Laſt zu legen. 4. Soweit das Straßenland nicht unentgeltlich abgetreten wird, iſt es bis zu einem Höchſtpreiſe von 300 ℳ für die —R. freihändig zu er⸗ werben. Falls ein freihändiger Erwerb zu dieſem Preiſe nicht möglich iſt, iſt das Ent⸗ eignungsverfahren einzuleiten. 5. Die Koſten der Kanaliſierung a) der Sraße 27a— V—3 in Höhe von.. , . 16100 % b) der Danckelmann Straße zwiſchen Kuobelsdorff Straße und der Straße 33— V—3 in Höhe von c) des Königswegs zwiſchen Knobels⸗ dorff Straße und Straße 33— Vv—3 in Höhe. vonn.. „„. . 15100 J ſind in das Extra⸗Ordinariumdes Kanaliſations⸗ ctats für 1906 einzuſtellen. 2 6. Die mit der Neuweſtendgeſellſc aft, dem Be⸗ amlenwohnungsverein, der Terraingeſellſchaft Park Witzleben, ſowie den Anliegern Lindau, Bachſtein, von Görne und Reinicke abge⸗ ſchloſſenen und hierunter“) abgedruckten Verträge — Nr. 748, 753 und 760—763 des Urkunden⸗ verzeichniſſes — werden genehmigt. Die Neuweſtendgeſellſchaft beantragte im Juli v. Is. für ſich und den Beamtenwohnungsverein die Regulierung der Straße 27a—Vv—3. Wir hielten es für zweckmäßig, die Regulierung dieſer Straße, die eine Verbindungeſtraße zwiſchen der Sophie Charlotten Straße und dem Königsweg bildet, von der gleichzeitigen Regulierung der Königswegs zwiſchen Knobelsdorff Straße und Straße 33—V—3 und der Danckelmann Straße zwiſchen Knobelsdorff Straße und Straße 33—V—3 abhängig zu machen. Nachdem ſich die Neuweſtendgeſellſchaft und der Be⸗ amtenwohnungsverein mit den aufgeſtellten Regu⸗ lierungsbedingungen grundſätzlich einverſtanden erklär! hatten, traten wir mit den an der Regulierung dieſer Straßen intereſſierten Anliegern in Verbindung. Die Verhandlungen haben zu den hierunter abgedruckten Verträgen geführt. Danach haben ſich ſämtliche An⸗ lieger bis auf 2 (Dr Petzholtz und Reinicke) der Stadtgemeinde gegenüber verpflichtet, das zu 101 Grundſtücken gehörende bebanungsplanmäßige Straßen⸗ land unentgeltlich abzutreten und die auf die Fronten ihrer Grundſücke anteilig entfallenden Koſten des Grunderwerbs, der Regulierung uſw. in vollem Um⸗ fange zu übernehmen und nach Fertigſtellung der Regulierung der Stadtgemeinde fofort zu erſtatten 17000 ℳ ) folgen nach. Außerdem haben ſie die während der Regulierung der Straßen ſeitens der Stadtgemeinde aufgewendeten Koſten bis zum Tage der Wiedereinziehung der Stadt⸗ gemeinde mit 4 v H. zu verzinſen. Das Grundſtück des Dr. Petzholtz iſt bereits bebaut. Die auf dieſes Grundſtück entfallenden Regulierungskoſten können deshalb, ſoweit ſie die ortsſtatutariſche Höhe nicht überſchreiten, ebenfalls ſofort wieder eingezogen werden. Die nach Maßgabe der ortsſtatutariſchen Vorſchriften nicht wieder einziehbaren Koſten — zu dieſen gehören nur die Koſten der Beleuchtungsan⸗ lagen — für dieſes Grundſtück ſind von der Neu⸗ weſtend⸗Geſellſchaft und dem Beamtenwohnungsver⸗ ein gemeinſam in Geſtalt eines verlorenen Poſtens übernommen worden. Bepflanzungskoſten entſtehen für das Grundſtück nicht, da die Danckelmann Straße wegen ihrer geringen Breite keine Baumpflanzungen erhalten ſoll. Die Gebrüder Reinicke haben nur die Verpflichtung übernommen, das zu ihrem Grundſtück gehörende Straßenland unentgeltlich abzutreten; zur Ubernahme der Regulierungskoſten haben ſie ſich nicht bereit finden laſſen. Die auf ihr Grundſtück ent⸗ fallenden Regulierungskoſten — das Grundſtück kommt nur mit einer Front von ungefäyr 4 m am Königsweg in Frage — ſind von den übrigen An⸗ liegern des Königswegs mitübernommen worden. Die Regulierungskoſten für das in der Danckelmann Straße belegene ſtädtiſche Grundſtück Band 104 Blatt Nr. 3937 des Grundbuchs, auf dem eine höhere Mädchenſchule errichtet werden ſoll, ſind endgültig von der Stadtgemeinde zu tragen und fallen dem Grundſtückserwerbsfonds zur Laſt. Die Übernahme dieſer Koſten entſpricht dem Intereſſe der Stadtge⸗ meinde an der baulichen Erſchließung des Grundſtücks. In der Danckelmann Straße iſt noch das der Firma Schumacher & Co. in Liqu gehörende Grund⸗ ſtück Band 156 Blatt 5482 des Grundbuchs zu er⸗ werben. Das Grundſtück hat einen Flächeninhalt von 316 qm und ſtellt in vollem Umfange bebauungs⸗ planmäßiges Straßenland der Danckelmann Straße dar. Nach den bisherigen Verhandlungen ſteht zu erwarten, daß das Grundſtück für den Preis von 2000 ℳ erworben werden kann. Dieſe Koſten fallen bei der Umlegung dem Grundſtück des Dr. Petzholtz zur Laſt. Bis auf die Regulierungskoſten für das ſtädtiſche Grundſtück entſtehen der Stadtgemeinde mithin aus der Regulierung der oben bezeichneten Straßenteile keine endgültigen Koſten. Sie hat vielmehr die Regu⸗ lierungskoſten zunächſt nur zu verausgaben; nach Fertigſtellung der Regulierung fließen ſie ihr ſofort in vollem Umfange wieder zu. Hinſichtlich der Kanaliſationsbeiträge verbleibt es bei den geſetzlichen und ortsſtatutariſchen Be⸗ ſtimmungen. Die Koſten der Herſtellung der Kanali⸗ ſation ſind mit 16 100 / 17 000 / 15 100 ℳ in das Ertra⸗Ordinarium des Kanaliſationsetals für 1906 einzuſtellen. Ein Lageplan von den zu regulierenden Straßen⸗ teilen iſt den Akten vorgeheftet. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Über⸗ einſtimmung mit der Tiefban⸗Deputation. Wir bitten, unſere Vorlage als dringlich zu be⸗ handeln und über ſie noch in der Sitzung am 27. d. Ms. Beſchluß zu faſſen, da der Vertrag mit der Frau von Görne bereits am 15. Juli d. Is. abläuft. Charlottenburg, den 21. Juni 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX. D. 1304.