gulierung von dem Stadtbaurat für den Tiefbau für erforderlich erachtet 4 6. Kommt auch nur eine vorläufige Pflaſterung des zu regulierenden Straßenteils zur Ausführung, ſo iſt der Magiſtrat verpflichtet, nach Fertigſtellung der proviſoriſchen Pflaſterung etwaigen Baugeſuchen der Herren Weil und Heymann oder deren Rechtsnach⸗ folger nicht zu widerſprechen. 7 Die Herren Weil und Heymann verpflichten ſich ferner zu dulden, daß im Falle einer etwa erforderlich werdenden Aufſchüttung des Straßenkörpers der Böſchungsfuß ganz auf ihr angrenzendes Grundſtück gelegt wird. 9 8. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages, ſoweit ſie ſich auf die Auflaſſung des Straßenlandes be⸗ ziehen, überntmmt die Stadtgemeinde. Sie nimmt jedoch nach § 4e Stempelſteuergeſetzes Stempelfreiheit in Anſpruch, weil ſie für das aufzulaſſende Straßen⸗ land das Enteignungsrecht beſitzt. Die übrigen Koſten und Stempel des Vertrages übernehmen die Herren Weil und Heymann. 9. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages wird von ſeiner Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung abhängig gemacht. Wird deren Eingang nicht bis zum 1. April 1906 den Herren Weil und Heymann z. H. des Herrn Weil ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der beiden Parteien ans dieſem Abkommen irgendwelche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben worden: Philipp Weil. Max Heymann. Otto Brabant. Beurkundet: Dr. jur. Martin Landsberger, Magiſtratsaſſeſſor, Urkundsbeamter der Stadtgemeinde Charlottenburg. Tagesordnuung Nr. 16. Druckſache Nr. 239. Vorlage betr. Ba einer III. höheren Mädchenſchule. Urſchriftlich mit den Akten Fach 6 Nr. 47, ſo⸗ wie einer Mappe enthaltend 16 Blatt Zeichnungen und einen Erläuterungsbericht nebſt 2 Koſtenan⸗ ſchlägen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Entwurf für den Neubau der höheren Töchterſchule mit Direktor⸗Wohnhaus in der Danckelmann Straße vom 10. Juni 1906 und den dazugehörigen Koſtenanſchlägen, abſchließend mit der Geſamtſumme von 676 000 ℳ, wird zugeſtimmt. Mit der Vorlage vom 22. April 1906 haben wir den Vorentwurf für den Neuban der höheren Töchterſchule mit Direktor⸗Wohnhaus in der Danckel⸗ mann Straße mit dem auf 676 000 ℳ Geſamt⸗ koſten berechneten Geſamt⸗Koſtenüberſchlage der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung vorgelegt, welche demſelben am 2. Mai 1906 zuſtimmte. —— 301 —— dem geuehmigten Vorentwurf genan gefolgt. Die Grundriſſe zeigen daher keine Abweichung, ſondern ſtellen nur eine eingehende Durcharbeitung dar. Das Projekt iſt in 16 Blatt Zeichnungen dar⸗ geſtellt, die ebenſo wie die Einſicht des beigefügten Erläute rungsberichts die Einzelheiten ergeben. Die früher genehmigten Skizzen ſind zur Vergleichung wieder beigefügt. Die Koſtenanſchläge ſchließen ab: 2) für die Schule mit 565 000 ℳ b) für das Wohnhaus mit 70 000 ℳ. Unter Hinzurechnung der Verzinſung der Bau⸗ ſumme bis zum 1. Oklober 1908 in Höhe von 25 400 ℳ, ſowie für Straßenregulierung und Ka⸗ naliſierung in Höhe von 15 600 ℳ ergibt ſich die Geſamtſumme von 676 000 ℳ, welche ſich mit der für den Vorentwurf angegebenen Summe deckt. Charlottenburg, den 19. Juni 1906. Der Magiſtrat. Matting Schmalz. u. i. V X. 535. Erläuterungsbericht zum Vorentwurf für den Neubau einer höheren Mädchenſchule nebſt Direktor⸗Wohnhaus in der Danckelmann Straße. Hierzu gehören: 2 Koftenanſchläge, 1 Berechnung des Bewegungsraumes. 1. Die Bauſtelle. Die Bauſtelle liegt an der verlängerten Danckel⸗ mann Straße und grenzt mit ihrer Hinterfront an das Schulgrundſtück der Gemeindeſchule 11/12 in der Sophie Charlotten Seraße; ſie hat eine Geſamtgröße von 3828.92 qm. Die Straßenfront liegt nach Oſten und hat eine Länge von 56,32 m; während die Tiefe des Grundſtückes von der Straße aus 67,00 bezw 67,71 m beträgt. Die Nachbargrundſtücke an der Danckelmann Straße ſind bis jetzt noch nicht bebaut. Die Lage der Bauſtelle im Baublocke macht es wahrſcheinlich, daß die jetzige Südgrenze des Schul⸗ grundſtücks mit einer hohen ununterbrochenen Flügel⸗ brandmauer beſetzt werden wird, da der Nachbar für die Fenſter ſeines Hofflügels die Südſonne ausnutzen wird. An der Nordgrenze des Schulgrundſtücks ſind kleinere Höfe der Nachbarparzellen und verhältnis⸗ mäßig nahe Fenſterlagen der Nachbarwohnungen zu erwarten, da die Bebauung der ſchmalen Grundſtücke an der Straße 27a eine andere Ausnutzungsform kaum bietet. Es war daher erwünſcht, beide Seiten nach Möglichkeit zuzubauen, die Südſeite tunlichſt ganz zu decken, von der Nordſeite her die Blicke Unberufener nach Möglichkeit fern zu halten. Ergab ſich ſo die Bauanlage als Umbauung eines offenen inneren Hofes, ſo war doch von Vor⸗ derfront zu Hinterfront in der Richtung von Weſt nach Oſt eine Offenhaltung zu gunſten einer kräftigen und wirkſamen Durchlüftung ſehr erwünſcht. Für die Licht⸗ und Luftverhältniſſe der immerhin engen und dichtbebauten Danckelmann Straße war es ohne⸗ hin auf das Dringendſte zu wünſchen, die den kom⸗ munalen Zwecken dienende Anlage nicht mit derſelben an der Straße feſt geſchloſſenen Front⸗Bauweiſe zu begrenzen, wie ſie die Privatbauten daneben und ge⸗ genüber aufweiſen. Gegen die Straße iſt das ſtädti⸗ ſche Grundſtück tunlichſt erſchloſſen, an der der Schule Bei der Ausarbeitung des Projetts ſind wir an der Sophie Charlotten Straße zugekehrten Rück⸗