——— 303 —— Türen, ſodaß die Kinder nicht dieſelbe Tür für Ein⸗ und Ausgang zu benutzen brauchen. In jedem Abortraum der Etagen iſt ein Kloſet für die Lehrerinnen vorgeſehen, während für die Lehrer neben dem vorderen Treppenhauſe in jedem Stockwerke ein Abort mit Piſſoir eingebaut wer⸗ den ſoll. Der Schuldiener und Heizer erhalten ihre Kloſets im Untergeſchoß. Für die die Turnhalle bezw. Aula Benutzenden ſind Aborte in einem kleinen Anban neben der Turn⸗ halle vorgeſehen, damit das Schulgebäude ſelbſt für dieſe Zwecke von Unberufenen nicht betreten zu wer⸗ den braucht. d. Die Schuldienerwohnung. Die Wohnung des Schuldieners iſt im Unter⸗ geſchoß an der Straße untergebracht und beſteht aus Küche, 2 Stuben und Korridor; ſie iſt von dem Haupteingang aus direkt zugänglich und erhält nach dieſem zu ein Fenſter, ſodaß man von hier aus jeden die Schule Betretenden beobachten kann. Der Ein⸗ gang zum Hof der Schule unterliegt ebenfalls der Kontrolle der Fenſter der Schuldienerwohnung. Zur Wohnung des Schuldieners gehört noch eine Waſchküche ſowie ein Kellerraum. 4. Die Heizung. Das Gebäude ſoll mit einer Niederdruck⸗Dampf⸗ heizung verſehen werden. Die Zimmer und die Aula ſollen dabei bei — 20“ Außentemperatur auf . 20“ C. erwärmt werden, die Vorräume, Korri⸗ dore und die Turnhalle auf 15% C. Diejenigen Räume, welche auch außerhalb der Schulzeit benutzt werden, wie Direktor⸗ und Lehrer⸗ zimmer pp. ſollen außerdem noch Einzelöfen erhalten. K Die Schuldienerwohnung erhält nur Einzel⸗ öfen. Die Räume für die Heizungsanlage, wie Keſſel⸗ und Kohlenraum, Heizerzimmer, Brikettkeller und Friſchlufträume ſind im Untergeſchoß des Seiten⸗ flügels untergebracht. Die in die einzelnen Unterrichtsräume zu lei⸗ tende friſche Luft wird in einer im Untergeſchoß lie⸗ genden Erwärmungskammer vorgewärmt und dann erſt durch ſenkrechte Mauerkanäle in die einzelnen Räume geleitet. 5. Die Faſſaden. Die Faſſaden des Schulgebäudes ſollen in Ziegelrohbau mit einfachen Werkſteingliederungen aus⸗ geführt werden. B. Das Direktor⸗Wohnhaus. 6. Grundrißeinteilung des Direktor⸗Wohnhauſes. Das Direktorwohnhaus beſteht aus Keller⸗, Erd⸗ geſchoß, ſowie zwei Obergeſchoſſen. Im Erdgeſchoß ſind zwei große Läden mit je einem Hinterzimmer und Kloſet, ſowie das Treppen⸗ haus für die oberen Geſchoſſe angeordnet. Die Läden können vermietet oder für ſtädtiſche Zwecke verwendet werden und find von jeder Verbindung mit der Schule abgetrennt. Die Direktorwohnung liegt in beiden Oberge⸗ ſchoſſen und enthält im 1. Obergeſchoß drei Zimmer nebſt Küche, Speiſekammer und Diele uebſt 1 Abort; im II. Obergeſchoß vier Zimmer nebſt Badeſtube. Das Mädchenzimmer ſowie die Waſchküche und ein mdenzimmer liegen im Dachgeſchoß. Zur direkten erbindung des Wohnhauſes mit der Schule dient (Grenzmauer, ſodaß der Direktor, um zur Schule zu gelangen, nicht über den Hof zu gehen braucht. Das Direktorwohnhaus ſoll ebenfalls Nieder⸗ druck⸗Dampfheizung erhalten, welche von dem Heizer der Schule mit bedient werden ſoll. Die Ausgeſtaltung der Faſſaden des Direktor⸗ Wohnhauſes ſchließt ſich der des Schulgebäudes an. 7. Baukoſten. Nach dem beigefügten Koſtenanſchlage betragen die Koſten: 4) für⸗ die Schuueee 565 000 ℳ b) für das Wohnhaus. 70 000 ℳ Hierzu kommen für Verzinſung der Bauſumme bis zum 1. Oktober 1908. 25 400 ℳ ſowie für Straßenregulierung und Kananerung⸗ 15 600 ℳ mithin Geſamtſumme 676 000 ℳ Charlottenburg, den 19. Juni 1906. Der Stadtbaurat. Der Stadtbauinſpektor. Schmal z. Spickendorff. Tagesordnung Nr. 17. Druckſache Nr. 260. Vorlage betr. Vor⸗ entwurf für den Ban einer Gemeindedoppel⸗ ſchule in der Spielhagen Straße. Urſchriftlich mit Heft und 2 Mappen ent⸗ haltend 10 und 13 Blatt Zeichnungen, 1 Koſten⸗ überſchlag und 1 Erläuterungsbericht, ſowie einen Koſtenanſchlag nebſt Anlagen, letztere im Concept, an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Der Gemeindebeſchluß vom 28. November/6. De⸗ zember 1905 zu 1 und 2 über den Vorent⸗ wurf und den Koſtenanſchlag zum Bau einer Gemeindedoppelſchule auf dem ſtädtiſchen Grund⸗ ſtück in der Spielhagen Straße wird aufge⸗ hoben. b) Dem anliegenden neu ausgearbeiteten Vorent⸗ wurf für den Bau einer Gemeindedoppelſchule in der Spielhagen Straße und dem dazu ge⸗ hörigen Koſtenüberſchlage, abſchließend mit einer Koſtenſumme von 776000 ℳ, wird zu⸗ geſtimmt. c) Die Nittel ſind im Ordinarium in ange⸗ meſſenen Teilbeträgen bereit zu ſtellen. Durch Gemeindebeſchluß vom 28. November/6. De⸗ zember 1905 war die Errichtung einer Doppel⸗ gemeindeſchule auf dem ſtädtiſchen Grundſtück in der Spielhagen Straße beſchloſſen worden. Auch wurde dem gleichzeitig vorgelegten Vorentwurf, vorbehaltlich der Vorlage des Bauentwurfs und der Koſtenan⸗ ſchläge zugeſtimmt. Ein ſolcher Bauentwurf wurde inzwiſchen be⸗ arbeitet und liegt mit Koſtenanſchlag bereits fertig vor: auch iſt ihm die Zuſtimmung der zuſtändigen Deputationen für den Hochbau und der Schul⸗ deputation bereits zu teil geworden. Es haben ſich aber in letzter Stunde Gefichtspunkte ergeben, die es erwünſcht erſcheinen laſſen, eine veränderte Grund⸗ dispoſition in Vorſchlag zu bringen. Im früheren Vorentwurf war ein Hauptflügel des Schulhauſes an die Spielhagen Straße geſtellt und ſo der Schulhof dem Einblick von der Straße her entzogen. Andererſeits lag ein großer Teil ſämtlicher Klaſſenräume an der Straße, alſo dem der vorher genannte Übergang an der nördlichen Straßenlärm nicht entrückt.