rn Der⸗ Städteordnung zu erklären.. Der Genannte iſt 31 Jahre alt und benndet ſich ſeit dem 1. April 1904 im Dienſt der Stadt Charlottenburg. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend: nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 9. Mai d. Is. iſt er geſund und dien als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung in einer offenen gene Boernone aushaltsplan für 1906 nengeſchafſenen Oberapotheterſtelle beſchloſſen. ECharlottenburg, den 2. Juni 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtt.. 1. 237. 1 — rs eeeee e e, Tagesorduung Nr. 24e. Druckſache Nr. 272. Vorlage betr. An⸗ ſtellung von ſtädtiſchen Beamten zur Vor⸗ bereitung (Supernumerare). Urſchriftlich nebſt Perſonalheften an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, 44 ſich über die Anſtellung der nachgenannten Perſonen: Friedrich Evers, geb 13. September 1886, Richard Sandel, geb. 23. September 1886, Georg Andrees, geb. 29. Januar 1887, Fritz Krupinski, geb. 7. April 1887. Willi Carl, geb. 14. Dezember 1887, Guſtav Schütz, geb. 16. März 1888, Otto Hewelt, geb. 20. Auguſt 1888, Friedrich Ihlenfeld, geb. 4. Oktober 1889, Erich Stumpe, geb. 4. Januar 1890, Erwin Heine, geb. 25. Janunar 1890, 11. Wilhelm Paetzke, geb. 2. Juni 1890 als ſtädtiſche Beamte zur Vorbereitung (Super⸗ numerare) gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗ ordnung zu erklären. Die Genannten ſind ſämtlich im Beſitz des Zeugniſſes über die wiſſenſchaftliche Befähigung für den einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt. Nach den vertrauensärztlichen Zeugniſſen ſind ſie geſund und dienſtbrauchbar. Das Weitere über ihre perſönlichen Verhältniſſe iſt aus den Perſonalheften erſichtlich. Wir haben ihre Anſtellung als ſtädtiſche Beamte zur Vorbereitung (Supernumerare) beſchloſſen. Die Supernumerare beziehen weder Gehalt noch ſonſtige Dienſteinnahmen irgend welcher Art. Der Vorbereitungsdienſt dauert mindeſtens drei Jahre und muß nach höchſtens vier Jahren zur Vermeidung der Entlaſſung beendet ſein. Dem Magiſtrat und den Supernumeraren ſteht eine jederzeilige Auf⸗ löſung des Dienſtverhältniſſes ohne ngabe von Gründen fr 9 g ei. Durch die Anſtellung erwerben die Super⸗ numerare keinen Anſpruch auf Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenverſorgung. Charlottenburg, den 21. Mai 1906. Der Magiſtrat. I. V. Boll. I. 140. uchbar. Wir haben deshalb ſeine Anſtellung 24 2 agesorenung Nr, 23. wahruns von Kub⸗ahalt an einen vebrer urſchriftlich mit Perſonalottienns I. an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließenenn Dem zum 1. November d. Is. in den Ruhe⸗ — ſtand verſetzten Lehrer Otto Reiske von der Sophie Charlotten⸗Schule wird ein Ruhegehalt von jährlich 3549 ℳ gewährt. Der für die Zeit vom 1. November d. Is. bis 31. März 1907 27 Rorvenucr Betrag von 1478,75 ℳ iſt dem Dispoſttionsfonds zu entnehmenn Der Lehrer Reiske von der Sophie Charlotten⸗ Schule hat ſeine Verſetzung in den Ruheſtand zum 1. November d. Is. beantragt. Er iſt ſeit längerer §at krank und ſeit Anfang Juni 1905 beurlaubt. a er nach dem Gutachten unſeres Vertrauensarztes dauernd unfähig iſt, ſeine unterrichtliche Tätigkeit wieder aufzunehmen, haben wir ſeinen Antrag be⸗ fürwortet. Seine Verſetzung in den Ruheſtand iſt daraufhin durch Verfügung des Königlichen Provin⸗ zial⸗Schulkollegiums vom 28. Mai d. Is. — Nr. IV 3017 — ausgeſprochen worden. Reiske iſt am 8. Auguſt 1844 geboren. Seine penſionsberechtigte Dienſtzeit rechnet vom 1. No⸗ vember 1868 ab. Im hieſigen Schuldienſt iſt er ſeit dem 1. Oktober 1873 beſchäftigt. Er bezieht z. Zt. ein Gehalt von 4950 ℳ. Nach Artikel Ib des Ortsſtatuts betr. die Ge⸗ währung von Ruhegehalt vom März 1900 wird den Lehrern an den höheren Mädchenſchulen Ruhe⸗ gehalt nach den Beſtimmungen des Geſetzes betr. die Penſionierung der unmittelbaren Staatsbeamten, ſowie der Lehrer und Beamten an den höheren Lehr⸗ anſtalten uſw. vom 27. März 1872 in der durch die Novellen vom 31. März 1882, 30. April 1884, 20. März 1890 und 25. April 1896 abgeänderten Faſſung gewährt. Der Lehrer Reiske hat 38 Dienſtjahre zurückgelegt. Das demſelben zuſtehende Ruhegehalt beträgt — ¾, von 4950 ℳ — 3547,50 ℳ, auf volle Taler abgerundet 3549 ℳ. Mit unſerem Antrage befinden wir uns im Einverſtändnis mit den Beſchlüſſen der Schuldeputation. Charlottenburg, den 15. Juni 1906. Der Magiſtrat. Matting Neufert. u. i. V. VII Be 51. Tagesordnung Nr. 26 a. Druckſache Nr. 274. Vorlage betr. Ge⸗ währung einer 42 an einen Be⸗ 4 en. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer Unterſtützung von 300 ℳ an den Affiſtenten Böhme aus Ord. Kap. I Abſchnitt 13 Nr. 2 für 1906 wird zu⸗ geſtimmt. Der Aſſiſtent Böhme erkrankte im Auguſt v. I. an Rippenfellentzündung und war 14 Tage dienſt⸗ unfähig. Seit dieſer Zeit ſteht er fortgeſetzt in ärzt⸗ licher Behandlung. Am 18. Janunar d. I. machten Rückſtände dieſer Krankheit ihn erneut dienſtunfähig. Auf ärztliche Anordnung gebrauchte er vom 11. Fe⸗