2 0 5 —— 318 — bruar bis Ende Mai d. I. eine Kur im Harz. Hier⸗ durch iſt ſein Geſundheitszuſtand ſoweit gebeffert, daß er ſeit dem 1. Juni d. I. wieder Dienſt tun kann. Durch die Krankheit ſind dem Aſſiſtenten Böhme erhebliche Mehrkoſten entſtanden und zwar für ärztliche Behandlung und Arzneien .. 105,— ℳ dieKur un Hars . 4 226,— Anſchaffungen dauunun 134,15 ℳ Stärkungsmittl 298,— . zuſammen 763,15 ℳ Hiervon ſind 460,15 ℳ durch Beläge nachgewieſen. Böhme iſt verheiratet und beſitzt kein Vermögen. Er iſt ſeit dem 1. Dezember 1902 in unſerer Ver⸗ waltung angeſtellt und ein ſehr tüchtiger Beamter. Er bezieht z. 3. 2350 ℳ Gehalt und 144 ℳ Mili⸗ tärpenſion. Eine Unterſtützung hat er bisher nicht erhalten. In Anbetracht ſeiner Bedürftigkeit haben wir beſchloſſen, ihm eine ſolche von 300 ℳ zu ge⸗ währen. Charlottenburg, den 14. Juni 1906. Der Magiſtrat. Schuſte hrus. Stendel. Tagesordnung Nr. 26 b. Druckſache Nr. 275. Vorlage betr. Ge⸗ währung einer Unterſtützung an einen Beamten. I. 873. Urſchriftlich mit den Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer Unterſtützung von 150 ℳ an den Bureaugehilfen Polensky aus Ord. Kap. 1 Abſchnitt 13 Nr. 2 für 1906 wird zu⸗ geſtimmt. Die Ehefrau des Bureaugehilfen Polensky iſt ſeit dem Jahre 1901 nervenkrank. Sie befand ſich im Jahre 1902 in der Edel'ſchen Heilanſtalt. Seit dieſer Zeit ſteht ſie fortdauernd in ärztlicher Be⸗ handlung. Im November 1905 ſtarb die älteſte Tochter des Polensky. Dieſer Schickſalsſchlag hatte eine Verſchlimmerung des Zuſtandes der Frau Po⸗ lensku zur Folge. Es traten Lähmungserſcheinungen und Sprachſtörung bei ihr ein, die eine Aufnahme in ein Sanatorium vom 18. Februar bis 28. April d. I. notwendig machten. Ihr Zuſtand iſt zwar gebeſſert, doch beſtehen die Lähmungserſcheinungen zurzeit noch, ſo daß ſie auch jetzt noch fremder Wartung und Pflege bedarf. Durch die Krankheit der Ehefrau ſind dem Bureaugehilfen Polensky erhebliche Koſten entſtanden und zwar für „Eu) den Arßt 14 un4 b) die Unterbringung der Ehefrau im Sanaterium „ 252,05 () die Unterbringung des Kindes während des Aufenthalts der Frau im Sanatoriumn 70,— zuſammen 410,05 . Weitere Koſten entſtehen ihm noch durch die Annahme fremder Hilfe. Polensky befitzt kein Ver⸗ mögen. In Anerkennung ſeiner bedürftigen Lage haben wir beſchloſſen, ihm eine einmalige Unter⸗ ſtützung von 150 ℳ zu gewähren. Er iſt ſeit dem 1. Oktober 1898 angeſtellt und bezieht zurzeit 2150 ℳ Gehalt. Seine Familie be⸗ ſteht aus Frau und 1 Kinde im Alter von 5 Jahren. Durch Gemeindebeſchluß vom 17. Dezember 1902/ 28. Jannar 1903 iſt ihm aus Anlaß von Krant⸗ heiten bereits eine einmalige Unterſtützung von 150 ℳ bewilligt worden. 2 22 Charlottenburg, den 12. Juni 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. 1.580.. Ta esorbnung Nr. 26. Druckſache Nr. 276. Vorlage betr. Ge⸗ währung einer Unterſtützung an einen Be⸗ amten. Urſchriftlich mit den Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer Unterſtützung von 150 ℳ an den Pförtner Fiſcher aus Ordinarium Kap. 1 Abſchnitt 13 Nr. 2 für 1906 wird zugeſtimmt. 2 Die Ehefrau des Pförtners Fiſcher leidet an hochgradiger Blutarmut. Sie befindet ſich ſeit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung. Zur Wiederherſtellung ihrer Geſundheit wird ärztlicherſeits eine vierwöchige Kur in Bad Flinsberg für notwendig erachtet. Dem Pförtner Fiſcher ſind durch die Krankheit ſeiner Ehe⸗ frau bereits erhebliche Mehrausgaben entſtanden und zwar: an Arzttoſten 101.— ℳ fütr Arzneren 41,20 „ für beſſere Pſtege 79,65 „ für Annahme fremder Hülfe. 97,95 „ zuſammen 320,30 „ Hiervon ſind 261,05 ℳ durch Beläge nachgewieſen. Weitere Koſten entſtehen ihm durch die Badekur. Fiſcher beſitzt kein Vermögen. Wir haben deshalb beſchloſſen, ihm eine einmalige Unterſtützung von 150 ℳs zu gewähren. Fiſcher iſt ſeit dem 1. April 1905 in unſerer Verwaltung beſchäftigt. Er bezieht z. 3. 1700 ℳ 11 Eine Unterſtützung hat er bisher nicht er⸗ alten. Charlottenburg, den 21. Mai 1906. Der Magiſtrat. I. V. Boll. I. 494. Tagesordnung Nr. 264d. Druckſache Nr. 277. Vorlage betr. Ge⸗ währung einer widerruflichen Unterſtützung an die Witwe eines Gemeindeſchullehrers. Urſchriftlich mit den Perſonalakten des Lehrers Baumann F. 9 Nr. 258 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 5 2) Der Witwe des Gemeindeſchullehrers Baumann, Bernhardine geb. Quirling iſt vom 1. April d. Is. ab eine laufende widerrufliche Unter⸗ ſtützung von jährlich 600 ℳ zu gewähren, b) Der Betrag von 600 ℳ für das Rechnungs⸗ jahr 1906 iſt dem Dispoſitionsfonds zu ent⸗ nehmen. Der Lehrer Friedrich Baumann war vom 1. April 1896 bis zum 13. März 1904 im hieſigen Gemeindeſchuldienſt angeſtellt. Er hat ſein Amt