—— 361 —— 2 Druckſache Nr. 294. Vorlage betr. Bewilligung einer Beihilfe an den Verein zur . 4 für die weibliche ugend. Urſchriftlich mit den Vorgängen an die Stadwerordneten⸗Verſammlung mit dem Erſuchen, von dem unten abgedruckten Schreiben des Vereins zur Fürſorge für die weibliche Jugend vom 11. Juli 1906 Kenntnis zu nehmen. Wir erſuchen nunmehr unſerer Vorlage vom 20. Juni 1906 I1I1Ib 281 — Druckſache Nr. 250 — zuzuſtimmen. Charlotten burg, den 19. Juli 1906. Der Magiſtrat. I. B. Boll. Samter. IIIb. 557. Verein zur Fürſorge für die weibliche Jugend. (U. d. Protekiorat I. Maj. der Kaiſerin.) Berlin, den 11. Juni 1906. I. Nr. 4940. Dem Magiſtrat von Charlottenburg erlauben wir uns unter größtem Dank für die freund⸗ liche Befürwortung unſeres Geſuchs vom 30. Mai auf die Anfrage vom 9. d. Mts. — J. Nr. IIIb 461 — ergebenſt folgendes zu erwidern 1. Unſer Erholungsheim zu Havelberg nimmt nicht nur Chriſtinnen ſondern auch Angehörige andrer Religionen auf. 2. Die Hausordnung iſt dieſelbe wie in Voß⸗ feld und ſollte mit dem Ausdruck nichts beſonderes bezeichnet werden. 3. Zur Teilnahme an den Morgen⸗ und Abend⸗ andachten wird keinerlei Zwang ausgeübt, vielmehr ſind die Vorſteherinnen ausdrücklich angewieſen, die Beteiligung jedem Gaſt völlig freizuſtellen. Es herrſcht ein fröhlicher Ton im Hauſe, die Zuſammenkünfte der Pfleglinge werden häufig durch Geſangs⸗ und deklamatoriſche Vorträge belevt, auch wird die Gelegenheit zur Veranſtaltung kleiner Feſte möglichſt oft wahrgenommen. Die Anhänglichkeit der „Voßfelderinnen“ an ihr Heim beweiſt, daß ſie ſich dort wohl gefühlt haben und wir ſind gewiß, daß 1 in gleicher Weiſe in Havelberg der Fall ſein wird. In der Annahme, daß mit vorſtehendem alle etwaigen Bedenken völlig gehoben ſein dürften, bitten wir den Magiſtrat, die gütigſt in Ausſicht genommene Umerſtützung recht bald uns überweiſen zu wollen, da die großen Koſten der Einrichtung des Erholungs⸗ heims unſere Kaſſe grade jetzt ſehr in Anſpruch nehmen. I. V. Burckhardt, Vereinsdirektor. Druckſache Nr. 295. Vorlage betr. Etatsüberſchreitungen bei der Stadthauptkaſſe für das Rechnungsjahr 1903. Urſchriftlich mit Akten Fach 21 Nr. 2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die in der Anlage zuſammengeſtellten Etats⸗ überſchreitungen bei der Stadthauptkaſſe für das Rechnungsjahr 1905 von im ganzen 1968 14,48 J werden nachträglich genehmigt. Beim Abſchluß des Rechnungsjahres 1905 ſind bei der Stadthauptkaſſe noch Etatsüberſchreitungen von insgeſamt 196814,48 ℳ feſtgeſtellt worden. deren nachträgliche Genehmigung durch die übliche tabellariſche Nachweiſung beantragt wird. Von den Überſchreitungen entfallen auf den Hauptetat 112044,40 ℳ, den Sonderetat Nr. 1 12813,08 ., den Sonderetat Nr. 2 375,59 ℳ, den Sonderetat Nr. 7 71495,65 ℳ und den Sonderetat Nr. 8 85,76 ℳ. In Höhe von 191715,99 ℳ (Ifde. Nrn. 23, 39, 43, 56, 66, 68, 72—92, 96, 98, 99, 101, 109 und 110) haben die Überſchreitungen nur formelle Bedeutung. Ihnen ſtehen gleich hohe oder höhere Einnahmen gegenüber, oder es find durch ſie bei anderen Poſitionen entſprechende Erſparniſſe erzielt worden. Wirkliche materielle Überſchreitungen ſind daher nur in Höhe von 5098,49 ℳ vorgekommen. Sie verteilen ſich auf den Hauptetat mit 4409,04 ℳ, den Sonderetat 1 — Kanaliſation — mit 228,10 ℳ den Sonderetat 2 — Ladeſtraßen — mit 375,59 ℳ— und den Sonderetat 8 — Grundſtückserwerbsfonds — mit 85,76 ℳ. K Die einzelnen Überſchreitungen ſind in der an⸗ liegenden Nachweiſung, auf die wir Bezug nehmen, näher erläutert und vegründet. Charlottenburg, den 24. Auguſt 1906. Der Magiſtrat. Matting u. i. V.