— 371 — 225 Druckſache Nr. 297. Borlage betr. Vorentwurf für den Ban eines Reform⸗Realgymnaſiums auf Weſtend Urſchriftlich mit 1 Heft und 1 Mappe enthaltend 1 Lageplan, 7 Zeichnungen, 1 Erläuterungsbericht und 1 Koſtenüberſchlag an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dem Bau eines Reform⸗Realgymnaſiums nebſt Direktorwohnhaus auf dem an der Straße 26 auf Weſtend belegenen Grundſtück nach dem Vorentwurf vom 20. Auguſt 1906 wird vor⸗ behaltlich der Vorlage eines beſonderen Bau⸗ entwurfs und eines Koſtenanſchlages zugeſtimmt. Die Notwendigkeit für die Errichtung eines Reform⸗Realgymnaſiums auf Weſtend iſt bereits in unſerer Vorlage vom 14. Dezember 1905 — Druck⸗ ſache Nr. 473 — begründet. Der gegenwärtige Vorentwurf iſt in der Vorausſetzung aufgeſtellt, daß das in unſerem gleichfalls vorliegenden Antrage vom 26. Juni d. J. — Tagebuch Nr. 1IIa 546 — be⸗ zeichnete Grundſtück erworben und für den Schul⸗ hausbau zur Verfügung geſtellt wird. Alles Nähere über den Bau iſt aus dem beigefügten Erläuterungs⸗ bericht erfichtlich. Die Baukoſten betragen laut Koſtenüberſchlag 1 037 500 ℳ. Hierzu kommen noch die Koſten des Grundſtücks mit 235 695 ℳ, ſodaß insgeſami 1 273 195 aufzuwenden ſein werden. Da in der Anleihe von 1905 nur 1 050 000 ℳ vorgeſehen ſind, ſo müſſen etwa 223 200 ℳ einer neuen Anleihe entnommen werden. Die Deputation für die höheren Lehranſtalten und die Hochbau⸗Depntation haben ſich mit dem Entwurfe einverſtanden erklärt. Den dabei ausge⸗ ſprochenen Wünſchen auf Ausführung einzelner Ab⸗ änderungen iſt Rechnung getragen. Charlotten burg, den 28. Auguſt 1906. Der Magiſtrat. I. V. Winterſtein. Erläuterungsbericht zum Vorentwurf für ein Reform⸗Realgymnaſium auf Weſtend. Matting. X. 778. Hierzu: 1 Lageplan, 4 Blatt Zeichnungen, 1 Koſtenüberſchlag. 1. Bauſtelle. Für den Neubau eines Reform⸗Realgymnaſiums, deſſen Anſtaltsgründung auf einem Beſchluß der ſtädtiſchen Körperſchaften vom 17.25. Februar 1903 beruht, iſt ein Bauplatz in Ausſicht genommen, welcher nach dem beſtehenden Vertrage von der Deutſchen Bank auf dem Gelände von Neuweſtend zu er⸗ werben iſt. Das Grundſtück liegt an der Straße 26, alſo ziemlich nahe an der Spitze desjenigen Winkels, welcher an der verlängerten Bismarck Straße und der nach dem Spandauer Bock führenden Straße 7a gebildet wird. Im Baublock 26 gelegen, umfaßt es die Baugrundſtücke 7 bis 11, welche zuſammen eine Fläche von 7252 qm Bauland und 650 am Vor⸗ gartenland an der Baufluchtlinie, welche ſich von der Ecke des Platzes A aus in etwas gekrümmter Linie 130 m lang nach Südoſt hinzieht, bilden. Die für beiderſeitigem Bauwich macht es unmöglich, die ganze Grundſtückslänge für den Bau auszunutzen. Die Form des Grundſtückes iſt nahezu recht⸗ eckig mit einer Durchſchnittstiefe von etwa 60 m. Das Gelände iſt nur wenig gegen den früheren Ganne erhöht, der Untergrund iſt guter tragfähiger and. 2. Geſamtanordnung auf dem Grundſtück. Bei der Geſamtanordnung auf dem Grundſtück iſt hauptſächlich die Himmelsrichtung für die einzelnen Unterrichtsräume von Bedeutung. Eine Anordnung der Unterrichtsräume längs der Straße nach vorn hinaus würde den Klaſſen von 9 Uhr morgens bis zum Spätnachmittag Sonne geben, iſt alſo ungeeignet. Dagegen liegen die Unter⸗ richtsräume günſtig, wenn ſie gerade von der entgegen⸗ geſetzten Seite ihr Licht erhalten, alſo gleichlaufend mit der Straße aber nach dem Hof zu angeordnet werden. Dieſe Verhältniſſe verbieten es auch in dem vorliegenden Falle, das Gebäude von der Straße abzurücken und den Schulhof nach der Straße hin zu verlegen, da die Fenſterwand der Klaſſen mindeſtens 20 m von der Grenze abliegen muß, um für alle Zeiten eine ausreichende Lichtzufuhr zu gewährleiſten, die Hoffläche alſo dann in zwei ſ)male wenig brauch⸗ bare Streifen zerfallen würde. Eine andere Möglichkeit, die Fenſterwand der Unterrichtsräume ſenkrecht zur Straße anzuordnen, empfiehlt ſich nicht. weil die Tiefe des Grundſtücks an ſich nicht ausreichend groß iſt und bei der Vor⸗ bildung eines Längsflügels mit einem oder ſogar mehreren Querflügeln das ſtötende Zurückblenden der Sonnenſtrahlen von dem einen Gebäudeflügel auf den anderen ſich nie ganz vermeiden läßt. Die ausgeſprochene Entwickelung des Gebäude⸗ grundriſſes an der Straße entlang iſt alſo für das vorliegende Grundſtück das natürlichſte und zweck⸗ mäßigſte. (Eine baupolizeiliche Beſtimmung für dieſen Teil von Weſtend, nach welcher mehrere Häuſer zuſammen eine Länge von 50 m nicht überſchreiten dürfen, wird auf den vorliegenden Fall, wo es ſich um ein Grundſtück handelt, nicht Anwendung finden können oder iſt im Wege des Dispenſes zu entkräften). Die Einteilung der einzelnen Gebäudeteile iſt nach Feſtlegung dieſes Grundgedankens derart erfolgt, daß die 24 Klaſſenräume in einem Gebäudeteil für ſich untergebracht ſind und zwar in 4 Geſchoſſen je 6 Klaſſen. Dieſer Flügel wird nach beiden Seiten hin durch die Haupwerkehrstreppen abgeſchloſſen. Seitlich vom Klaſſenflügel find in einem Hauptbau ſämtliche übrigen für den Unterricht erforderlichen Räume untergebracht, während auf der anderen Seite des Klafſenflügels ſich unmittelbar die Direktor⸗ wohnung anſchließt. Entſprechend der Einteilung des Ge äudes gliedert ſich auch der hinter dem Gebäude ubrigbleibende Hofraum in drei Teile, nämlich einen Turnplatz, welcher in unmittelbarer Verbindung mit der Turn⸗ halle ſteht, einen Spielplatz vor dem Klaſſenflügel und einen Garten, welcher teilweiſe dem Direktor zur Verfügung ſtehen, teilweiſe als Garten für den Unterricht in Pflanzenkunde dienen ſoll. Der vor dem Hauſe anzulegende Vorgarten ſoll ebenfalls dieſem letzteren Zwecke dienſtbar gemacht werden. Der bereits erwähnte Spielplatz, welcher allein bei einer Größe von rd. 2800 qm einen ausreichenden Bewegungsraum von rd. 2,8 qm für den Schüler den Stadtteil vorgeſchriebene offene Bauweiſe mit bietet, ſoll einem beſonders von der Schulverwaltung