—— 382 — Tagesordnung Nr. 10. Druckſache Nr. 304. Mitteilung in Sachen betr. Teuerungszulage. In der durch Gemeinde⸗Beſchluß vom 5.¾11. April d. I. gemäß § 36 der Städteordnung eingeſetzten gemeinſchaftlichen Kommiſſion iſt eine Verſtändigung über die von einander abweichenden Anſichten der ſtädtiſchen Körperſchaften über die Gewährung einer Teuerungszulage nicht herbeigeführt worden. Charlottenburg, den 3. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. An die Stadtverordneten⸗Verſammlung hier. 1. 1912 Tagesordnung Nr. 11. Druckſache Nr. 303. Antrag. Die Unterzeichneten beantragen, den Magiſtrat zu erſuchen, baldigſt eine Vorlage betreffend die Ein⸗ richtung eines Stadtſchuldbuches zu machen. Charlottenburg, den 13. Juni 1906. Mann, Riel, Freund, Döbler, Callam, Sachs. Stadthagen, Jachmann. St. V. 485. Tagesordnung Nr. 14. Druckſache Nr. 306. Vorlage betr. Ein⸗ richtung von Arbeitsſtunden für Kinder der Gemeindeſchulen während der Wintermonate. Urſchriftlich mit einem Heft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Für die Einrichtung von Arheitsſtunden für Kinder der Gemeindeſchulen während der Wintermonate November 1906 bis Februar 1907 werden 1500 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds bewilligt. „ 4 15. Dezember 1905 Durch Gemeinde⸗Beſchluß vom 10- Jannar 1906 waren für die verſuchsweiſe Einrichtung von Arbeits⸗ ſtunden für Kinder der Gemeindeſchulen während der Wintermonate des Schuljahres 1905 500 ℳ bewilligt. Es ſollte durch dieſe Einrichtung den Kindern der unbemittelten Bevölkerung, denen es während der kalten Jahreszeit oft an einem warmen und ausreichend erleuchteten Raume in der elterlichen Wohnung fehlt, Gelegenheit gegeben werden, ihre Schularbeiten ordnungsmäßig anzufertigen und ſich mit nützlicher Lektüre zu beſchäftigen. Die Arbeitsſtunden wurden vom 22. Januar bis zum 15. März d. Is. in der Gemeindedoppel⸗ ſchule XIII/XIV wochentäglich von 3 bis 6 Uhr nachmittags abgehalten. Aus den hohen Beſuchs⸗ ziffern in den Monaten Jannar und Februar — vergl. Blatt 34/36 des Heftes — iſt zu erſehen, daß ein Bedürfnis zur Einrichtung ſolcher Arbeits⸗ ſtunden vorlag. Es mußten mehr Klaſſenzimmer zur Verfügung geſtellt werden, als urſprünglich in Ausſicht genommen war. Im März ließ die Be⸗ teiligung jedoch infolge Eintretens von mildem Frühlingswetter nach, ſodaß wir die Arbeitsſtunden ſchon in der Mitte des Monats ſchließen konnten. Wir beabſichtigen auf Antrag der Schuldeputation, den Verſuch im kommenden Winterhalbjahr fortzu⸗ ſetzen und in den Monaten November 1906 bis verwaltung angekauft ſind. Februar 1907 wie im Vorjahre an der Gemeinde⸗ doppelſchule XIII/XIV wochentäglich 3 Arbeitsſtunden einzurichten. Zur Aufſicht dürften nach den Er⸗ fahrungen des vorigen Jahres immer zwei Lehrer nötig ſein. Auch iſt in Ausſicht genommen worden, daß an geeianeten Stunden während der Weihnachts⸗ ferien nach Bedarf einige Klaſſenzimmer geöffnet und gute Bücher zur Verfügung geſtellt werden. Die vorausſichtlichen Koſten für die Zeit vom 1. November 1906 bis Ende Februar 1907 — rund 17 Wochen betragen, wenn wie im vorigen Jahre für die Stunde eine Vergütung von 2 ℳ gezahlt wird, für die Aufſicht wöchentlich 72 ℳ — 1224 ſür Bücher 2 s 100 „ für Reinigung der Schulräume. 20 „ für unvorhergeſehene Fälle und zur Abrundung v2 156 „ Summa 1500 ℳ. Charlottenburg, den 28. Auguſt 1906. Der Magiſtrat. Matting Neufert. u. 1. V. VII. A. 1. 222. Tagesordnung Nr. 15. Druckſache Nr. 307. Vorlage betr. Aus⸗ tanſch von Flächen zwiſchen der Lagerplatz⸗ und der Kanaliſations⸗Verwaltung. urſchriftlich mit den Akten Fach 25 No. 13 Bd. 1 und 11 an die Stadtverordnetenverſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Von dem ſtädtiſchen Grundſtück am Nonnen⸗ damm, eingetragen im Grundbuch von Charlotten⸗ burg Bd. 165 Nr. 5776 wird der Kanaliſations⸗ verwaltung für ihre Zwecke die auf dem im nachgehefteten Lageplan mit ab d a bezeichnete Parzelle mit einer Fläche von 222,78 Quadrat⸗ ruten endgültig überwieſen, der Reſt des Grundſtücks verbleibt in Gemeinſchaft mit dem Grundſtück Band 129 Nr 4697 bei der ſtädtiſchen Lagerplatzverwaltung. Der Kaufpreis für die nach der Verteilung zu 1 in Gemäßheit des Gemeinde⸗Beſchluſſes vom 23. 1/12. 2. 02 von der Kanaliſationsverwaltung an die Lagerplatzverwaltung übergehende Fläche von 698,02 Quadratruten Größe, für welche nach dem genannten Gemeindebeſchluß ein Einheitspreis von 207,20 ℳ pro GK. feſtgeſetzt iſt, wird unter Hinzurechnung von 4% Zinſen für die Zeit vom 1. April 1903 bis zum 31. März 1907 auf 167 . , % feſtgeſetzt und iſt von dem Etat der agerplatzverwaltung vom Rechnungsjahr 1907 ab in zehn gleichen Jahresteilbeträgen an das Extra⸗Ordinarium des Etats der Kanatiſationsverwaltung zu er⸗ ſtatten. Der jeweilig nicht gedeckte Kaufbetrag iſt vom 1. April 1907 ab dem Ordinarium des Etats der Kanaliſationsverwaltung mit 4 % zu verzinſen. Die Stadgemeinde beſitzt am Nonnendamm zwei neben einander liegende Grundſtücke Band 165 Nr. 5776 und Band 129 Nr. 4697, von welchen das erſtgenannte für die Zwecke der Lagerplatzverwaltung und das letztgenannte für die Zwecke der Kanaliſations⸗ Nach dem Gemeinde⸗ beſchluß vom 23. 1.12. 2. 02 iſt das Pumpwerk der Kanaliſation Syſtem III nicht auf dem letztge⸗