— 383 — — nannten öſtlich gelegenen, ſondern auf dem erſtge⸗ nannten, weſtlich gelegenen ſtädtiſchen Grundſtück errichtet worden. Nach dem genannten Gemeinde⸗ beſchluß ſollte der von der Kanaliſationsverwaltung für den Bau des Pumpwerks benötigte Teil des weſtlichen Grundſtücks dieſer Verwaltung endgültig überwieſen werden, während die Lagerplatzverwaltung den verbleibenden Reſt und das öſtliche Grundſtück für ihren Zweck erhalten ſollte. Gleichzeitig beſtimmte der Gemeindebeſchluß, daß der Austauſch der Flächen auf der Grundlage eines Einheitspreiſes von 207,20 ℳ für die R zu erfolgen habe. Das aus Mitteln der Kanaliſationsverwaltung erworbene Grundſtück hat einen Flächeninhalt von 920,8 R. Es ſteht nunmehr feſt, daß für Syſtem III1 ein eigenes Pumpwerk nicht erforderlich iſt, ſondern daß für die Syſteme II und III ein gemeinſames Pumpwerk auf dem ſtädtiſchen Gelände am Alten Fürſtenbrunnerweg erbaut werden ſoll; dagegen iſt es nötig geworden, auf dem am Nonnendamm be⸗ legenen Grundſtück ein vorläufiges Pumpwerk und einen Sandfang unterzubringen. Nachdem dieſe beiden Anlagen fertiggeſtellt worden ſind, hat es ſich ergeben, daß für ſie eine Fläche von 222,78 (M. gebraucht wird. Demnach iſt von der Kanaliſations⸗ verwaltung an die Lagerplatzverwaltung eine Fläche von 920,8—222,78 698,02 2R. abzutreten. Der Kaufpreis beträgt demnach 698,02 “ 207,20 ℳ — 144 629,74 ℳ, da die Lagerplatzverwaltung dieſe Fläche aber bereits ſeit Anfang des Jahres 1903 in Benutzung hat, erſcheint es billig, daß zu dem vor⸗ bezeichneten Kaufpreiſe noch die Zinſen in Höhe von 4 % für die Zeit vom 1. April 1903 bis zum 31. März 1907 treten. Zu dieſem Zinsfuß hat auch die Kanaliſationsverwaltung den ſeinerzeit aus Anleihemitteln entnommenen Kaufbetrag zu verzinſen. Die von der Lagerplatzverwaltung zu erſtattenden Grunderwerbskoſten erhöhen ſich ſomit um die auf⸗ gelaufenen Zinſen für 4 Jahre, alſo um 23 140,76 ℳ auf 167 770,50 ℳ. Es liegt im Intereſſe der Lagerplatzverwaltung und ſteht den Intereſſen der Kanaliſationsverwaltung nicht entgegen, daß dieſer Betrag nicht auf einmal, ſondern in zehn jährlichen Teilbeträgen gedeckt wird. Dieſe Teilbeträge ſollen von der Lagerplatzverwaltung aus ihren laufenden Überſchüſſen, aus welchen die für die Lagerplatzverwaltung im übrigen aufgewendeten Grunderwerbskoſten vernſt und zurückgezahlt werden, erſtattet werden, ſie ſollen im Ertraordinarium des Kanaliſationsetats, aus welchen die Kaufgelder für den erſten Ankauf beſtritten worden ſind, ver⸗ einnahmt werden. Die jeweilig nicht gedeckten Be⸗ träge ſollen der Kanaliſationsverwaltung mit 4% verzinſt werden. Dieſe Zinsbeträge gelangen natur⸗ gemäß beim Ordinarium des Kanaliſationsetats, von welchem die Verzinſung und Tilgung aller Anleihe⸗ mittel getragen werden, zur Vereinnahmung, während ſie aus laufenden Mitteln des Lagerplatzetats zu be⸗ ſtreiten ſind. — Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Über⸗ einſtimmung mit der Kanaliſations⸗ und der Tiefbau⸗ Deputation. Charlottenburg, den 24. Auguſt 1906. Der Magiſtrat. Matting. Bredtſchneider. Dr. Maier. IX. A. 1641. Tagesordnung Nr. 16. Druckſache Nr. 308. Vorlage betr. Ein⸗ ſprüche gegen die Richtigkeit der Wählerlifte. Urſchriftlich mit Akten Fach 3 Nr. 1 Band XI an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, über die gegen die Richtigkeit der Gemeinde⸗ Wählerliſte eingegangenen Einſprüche gemäß § 20 Abſatz 4 der Städte⸗Ordnung und des Ortsſtatuts vom 51 1 1902 zu beſchließen. Die Liſte iſt von 111 Perſonen für 5290 Wähler nachgeſehen worden, darunter von 2 Parteien für 5181 Mitglieder. Im ganzen ſind 8 Einſprüche ein⸗ gegangen und in beiliegender Nachweiſung unter Angabe der Gründe über die unterlafſene Ein⸗ tragung in die Wählerliſte zuſammengeſtellt. Auf den angefügten Verhandlungen iſt in jedem Einzel⸗ falle der Sachverhalt erläutert. Charlotten burg, den 4. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſte hrus. Matting. IV. 498. Nachweiſung der Einſprüche gegen die Richtigkeit der Gemeinde⸗Wählerliſte für 1906. N am e Stand Lfd. Nr. Wohnung neten⸗ Grund, weshalb die Eintragung unter⸗ blieben und ſonſtige Erläuterung. ntſcheidung der Stadtverord Verſammlung E Göhring, Alwin 1— Kellner 2] Maul, Fritz Rentier 3] von Siemens, Woilhelm 4fecwarzloſe, Mar aumann Carmer Straße 16 Peſtalozzi Straße 78 Ggeur nienue Berliner Straße 36 Kaſtanien Allee 8/10 War vom 22. 4. 05—28. 9. 05 als nach außerhalb verzogen gemeldet; hat aber während dieſer Zeit ſeine Steuern hier entrichtet. Auch ſeine Familie war während dieſer Zeit hier wohnhaft. War als bayeriſcher Staatsangehöriger geführt; iſt Preuße. Hat doppelten Wohnſitz und war aber vom 22. 5. 06 ab als nach Biesdorf verzogen gemeldet. Iſt hier zur Steuer veranlagt. War vom 5. 10. 05—2. 4. 06 als nach Berlin verzogen gemeldet; hat doppelten Wohnſitz und iſt hier auch veranlagt.