—— 385 — Annahme der Verträge mit den Anliegern von Adelſon und Jochmann bereits am 1. Oktober d. Is. abläuft, vor der Annahme der Verträge aber die ausbedungene Neupflaſterung der Brauhof Straße ſicher A un ſein muß. it unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbaudeputation. Charlottenburg, den 5. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX. D. 1810. Nummer 736 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 13. März des Jahres ein⸗ tauſend neunhundert und ſechs. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtratsaſſeſſor Dr. jur. Martin Landsberger aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 Ddazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, ſ durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grund⸗ ſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magiſtrats⸗ ſetretär Otto Glöckner von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 31. Mai 1900. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung abgebe. Herr Dr. jur. Emanunel Norden wohnhaft Berlin, Leipziger Straße 124, handelnd für den Grundſtückseigentümer Generaldirektor Hans von Adelſon, unter Vorlegung der notariell beglaubigten generellen Vollmacht vom 31. März 1897. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon zwar nicht betannt, über ſeine Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unterfertigte Urkundsperſon Gewißheit durch Einſicht in die vorgelegte notariell beglaubigte Vollmacht vom 31. März 1897 und ſeine bewieſene Sachkenntnis. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: 1 2. Der Direktor Hans von Adelſon — Berlin — iſt Eigentümer des an der Brauhof Straße belegenen, im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 35 Blatt Nr. 1680 verzeichneten Grundſtücks. Herr von Adelſon verpflichtet ſich der Stadtgemeinde Charlottenburg gegenüber, das zu dieſem Grundſtücke gehörende Straßenland der Brauhof Straße an die Stadtgemeinde Charlottenburg unentgeltlich, pfand⸗, laſten⸗ und koſtenfrei aufzulaſſen. Das zur Auf⸗ nanchene Kataſter⸗ und Planmaterial iſt vom Magiſtrat auf ſtädtiſche Koſten zu beſchaffen. 2. Die Auflaſſung der etwa 88 qm großen Straßen⸗ landfläche an die Stadtgemeinde Charlottenburg hat innerhalb 4 Wochen nach Genehmigung dieſes Ver⸗ trages und ergangener Aufforderung durch den Magiſtrat zu erfolgen. 3. Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpflichtet ſich die Brauhof Straße zwiſchen der Eoſander Straße und der Oſtgrenze des Schmidt'ſchen Grundſtücks Band 39 Blatt Nr. 1783 im Rechnungsjahr 1907 in der vom Magiſtrat Charlottenburg allein zu be⸗ ſtimmenden Weiſe entweder mit Aſphalt oder Holz⸗ pflaſter zu verſehen. Herr von Adelſon iſt nicht berechtigt, einer Neupflaſterung der Brauhof Straße eventuell bis zur Berlinerſtraße zu widerſprechen, auch nicht befugt, aus dieſer weitergehenden Neu pflaſterung, ohne Rückficht auf ihren Umfang, irgend welche Entſchädigungsrechte herzuleiten. 4 Die Stempel dieſes Vertrages trägt die Stadt⸗ gemeinde. Sie nimmt jedoch, ſoweit die Auflaſſung des Straßenlandes in Betracht kommt, Stempel⸗ freiheit gemäß § 4e Stempelſteuergeſetzes in Anſpruch, da es ſich um Straßenland handelt, welches dem öffentlichen Verkehr bereits gewidmet iſt und dieſem auch nicht mehr entzogen werden kann. 5 Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages wird von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abhängig gemacht. Wird dieſe nicht bis zum 1. Oktober 1906 erteilt und Herrn von Adelſon bis dahin ſchriftlich mitgeteilt. 0 kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigenhändig unterſchrieben worden. Dr. Emanuel Norden. Otto Glöckner. Dr. jur. Martin Landsberger, Magiſtratsaſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Nummer 752 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 14. Mai des Jahres eintauſendneunhundert und ſechs. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtratsaſſeſſor Dr. jur. Martin Landsberger aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grund⸗ ſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Magiſtrats⸗ ſekretär Otto Brabant von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 29. März 1901. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordneten⸗Verſammlung abgebe. 2. Frau Maria Jochmann geb. Schulz, wohnhaft in Charlottenburg, Wilmersdorfer Straße 29/30, als Generalbevollmächtigte ihres Ehegatien des Kaſſenſekretärs Friedrich Jochmann, anliegend notariell beglaubigte Generalvollmacht vom 19. März 1906 zur Abſchriftentnahme überreichend. Die Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon zwar nicht bekannt, über ihre Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die umterfertigte Urkundsperſon Gewißheit durch Einſicht in die vorgelegte General⸗ vollmacht vom 19. März 1906. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: § 1. Der Kaſſenſekretär Jochmann — hier iſt Eigentümer des an der Brauhof Straße belegenen,