— 386 —— im Grundbuche von der Stadt Charlottenburg Band 176 Blatt Nr. 6107 verzeichneten Grund⸗ ſtücks. Herr Jochmann verpflichtet ſich der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg gegenüber, das zu dieſem Grundſtücke gehörende Straßenland der Brau⸗ hof Straße an die Stadtgemeinde Charlottenburg unentgeltlich, pfand⸗ und koſtenfrei aufzulaſſen. Auf dem Grundſtück haften in Abteilung 11 des Grund⸗ buchs mehrere Laſten. Vorbehaltlich der koſtenfreien Einwilligung der aus dieſen Laſten Berechtigten ver⸗ pflichtet ſich Herr Jochmann, das zum Grundſtück gehörende Straßenland laſtenfrei aufzulaſſen. Das zur Auflaſſung erforderliche Kataſter⸗ und Plan⸗ material iſt vom Magiſtrat auf ſtädtiſche Koſten zu beſchaffen. § 2. Die Auflafſung der etwa 116 am großen Straßen⸗ landfläche an die Stadtgemeinde Charlottenburg hat innerhalb 4 Wochen nach Genehmigung dieſes Ver⸗ trages und ergangener Aufforderung durch den Ma⸗ giſtrat zu erfolgen. § 3. — Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpflichtet ſich, die Brauhof Straße zwiſchen der Eoſander Straße und der Oſtgrenze des Schmidt ſchen Grundſtücks Band 39 Blatt Nr. 1783 im Rechnungsjahre 1907 in der vom Magiſtrat Charlottenburg allein zu be⸗ ſtimmenden Weiſe entweder mit Aſphalt oder Holz⸗ pflaſter zu verſehen. Herr Jochmann iſt nicht be⸗ rechtigt, einer Neupſtaſterung der Brauhof Straße eventl. bis zur Berliner Straße zu widerſprechen, auch nicht befugt, aus dieſer weitergehenden Neu⸗ pflaſterung, ohne Rückſicht auf ihren Umfang, irgend⸗ welche E herzuleiten. N 5 Die Stempel dieſes Vertrages trägt die Stadt⸗ gemeinde. Zum Zwecke der Verſtempelung des Ver⸗ trages wird das abzutretende Straßenland mit 84 ℳ für je eine Duadretrute bewertet. § 5. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages wird von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abhängig gemacht. Wird dieſe nicht bis zum 1. Oktober 1906 erteilt und Herrn Jochmann bis dahin ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage irgend welche Rechte herleiten. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperfon vor⸗ geleſen, von denſelben genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben worden. Frau Maria Jochmann geb. Schultz, als Generalbevollmächtigte meines Ehemannes Friedrich Jochmann. Otto Brabant. Dr. jur. Martin Landsberger, Magiſtratsaſſeſſor, Urkundsperſon der Stadtgemeinde Charlottenburg. Tagesorduung Nr. 19. Druckſache Nr. 311. orlage betr. Benno und Helene Jaffé⸗Stiftung. Urſchriftlich mit Akten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Aufnahme der Benno und Helene Jaffé⸗ Stiftung in den Stadthaushaltsetat — Sonder⸗ etat 6 (Stiftungen, Vermächtniſſe uſw.) — wird zugeſtimmt. Herr Stadtrat Dr. Jaffé hat aus Anlaß ſeiner ſilbernen Hochzeit eine rechtsfähige Stiftung ünter dem Namen „Benno und Helene Jaffé⸗Stif⸗ tung“ begründet, welche die geſetzliche Genehmigung Seiner Majeſtät des Königs erhalten hat. Die Zinſen der Stiftung ſind zur Unterſtützung von ſolchen Be⸗ dürftigen beſtimmt, die mindeſtens ſeit einem Jahre hier wohnen und keine Unterſtützung aus öffentlichen Mitteln erhalten. Herr Stadtrat Dr. Jaffé hat der Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszweckes den Betrag von 100000 Mark überwieſen und ſich vorbehalten, dieſes Kapital ſpäter noch zu erhöhen. Zum Vorſtande der Stiftung iſt in der Stif⸗ tungsurkunde der jeweilige Magiſtrat der Stadt Charlottenburg beſtellt. Dem Wunſche des Herrn Dr. Jaffé entſprechend iſt von uns zur Verwaltung der Stiftung ein Ausſchuß von 3 Mitgliedern ein⸗ geſetzt worden. Ferner wünſcht der Herr Stifter, daß die Stiftung in den Sonderetat 6 des Stadt⸗ haushaltsplanes aufgenommen werde, um auf dieſe Weiſe die etats⸗ und kaſſenmäßige Verwaltung auch dieſer Stiftung mit der gemeinſchaftlichen Verwaltung des übrigen Stiftungsvermögens der Stadt zu ver⸗ binden. Wir haben demgemäß beſchloſſen und beantragen — unter dem Ausdrucke unſeres wärmſten Dankes gegenüber Herrn Stadtrat Dr. Jaffé für ſeine hoch⸗ herzige Stiftung und die dadurch erneut kundgegebene tatkräftige Betätigung ſeines hervorragenden Bürger⸗ ſinns — unſerm Beſchluſſe zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 5. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. —1 — — 0² Tagesorduung Nr. 20. Druckſache Nr. 312. Vorlage betr. Ver⸗ ſtärkung der Etatsnummer Sonderetat 3 Ord. 1 C—23 für 1906. Urſchriftlich mit Alten Fach 33 Nr. 3 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Die Überſchreitung des Etatsanſatzes des Sonder⸗ etats Nr. 3 — Lagerplatz — Ordinarium, Aus⸗ gabe, Abſchnitt 1 0 Nr. 23 für 1906 — Steuern und Abgaben — um 349,12 ℳ wird nach⸗ träglich genehmigt. b) Die Mittel ſind aus laufenden Einnahmen des Lagerplatzes zu entnehmen. Der für Steuern und Abgaben für den Lager⸗ platz der Tiefbauverwaltung in den Etat für 1906 eingeſetzte Betrag von 1200 ℳ hat ſich als unzu⸗ reichend erwieſen. Die llberſchreitung beträgt 349,12ℳ. Sie iſt durch die ſeitens des Magiſtrats Spandau erfolgte Veranlagung des zur Erweiterung des Lager⸗ platzes am Nonnendamm im Jahre 1905 von den Walter'ſchen Erben erworbenen Grundſtücks zur Grund⸗ ſteuer entſtanden. Wir erſuchen in Übereinſtimmung mit der Tief⸗ bau⸗Deputation um Nachbewilligung der erforder⸗ lichen Mittel. Für das Jahr 1907 wird ein entſprechend höherer Betrag in den Etat eingeſtellt werden. Charlottenburg, den 3. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX A. 948. 2 4