—— 396 — hat durch die nachher zu zahlenden Anlieger⸗ beiträge zu erfolgen. 3. Die auf das Grundſtück der ſtädtiſchen Ober⸗ realſchule — Bd. 37 Bl. Nr. 1716 und Bd. 42 Bl. Nr. 1890 — entfallenden Regulierungs⸗ koſten in Höhe von etwa 14000 ℳ hat die Stadtgemeinde endgültig zu tragen. 4. Die Koſten der Kanaliſierung in Höhe von etwa 8000 ℳ ſind in das Ertraordinarium des diesjährigen Kanaliſationsetats einzuſtellen. 5. Die mit der Terrain⸗Aktiengeſellſchaft Park Witzleben, den Herren Lindau und Bachſtein und der Charlottenburger Grundſtücksgeſellſchaft geſchloſſenen Verträge“) Nr. 785, 789 und 784 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Char⸗ lottenburg werden genehmigt. Auf Anregung der Terrain⸗Aktiengeſellſchaft Park Witzleben beabſichtigen wir den Horſtweg zwi⸗ ſchen dem Königsweg und dem Pflaſteranſchluß an der Schloßſtraße zu regulieren. Sämtliche private Anlieger beteiligen ſich nach den von uns mit ihnen abgeſchlofſſenen Verträgen an der Regulierung in der Weiſe, daß ſie — ſoweit noch nicht geſchehen — das geſamte bebauungsplanmäßige Straßenland unent⸗ geltlich, pfand⸗, laſten⸗ und koſtenfrei an die Stadt⸗ gemeinde auflaſſen, ihr ſämtliche Koſten der Frei⸗ legung. Regulierung, Beleuchtung und Bepflanzung ſofort nach beendeter Regulierung anteilig erſtatten und ihr die während der Regulierung aufgewendeten Koſten bis zur Erſtattung mit 4% anteilig verzin⸗ ſen. Die Aufhöhung der Straße iſt, wie hier be⸗ kannt, bereits auf Koſten der Anlieger erfolgt. Sollte ſie noch nicht in vollem Umfange erfolgt ſein, ſo würden die der Stadt durch die Nachaufhöhung entſtehenden Koſten mit umgelegt werden. Eine proviſoriſche Pflafterung wird nur auf einer kurzen Strecke langs des den Horſtweg früher durchziehen⸗ den Lietzengrabens erforderlich werden. Die dadurch entſtehenden Koſten von etwa 2000 ℳ ſind von den Anliegern übernommen. Der Stadtgemeinde entſtehen alſo, ſoweit fremde Anlieger in Frage kommen, durch die Regulierung keine bleibenden Koſten. Sie hat die Koſten nur zu verausgaben und erhält ſie ſofort nach Fertig⸗ ſtellung der Regulierung mit Zinſen zurück. Die Stadtgemeinde iſt aber auch ſelbſt Anliegerin und zwar mit dem Grundſtück der Oberrealſchule. Es entſpricht der Billigkeit, daß die Stadtgemeinde die auf dieſe Front entfallenden anteiligen Koſten endgültig ſelbſt trägt Bezüglich der Kanaliſationsbeiträge verbleibt es abgeſehen von dem Grundſtück der Terraingeſellſchaft Witzleben, für das 50 ℳ pro m vor Beginn der Kanaliſierung gezahlt werden ſoll, lediglich bei denn ortsſtatutariſchen Vorichriften. Die Mittel zur Kana⸗ liſterung derjenigen Strecke des Horſtweges, welche am Sophie Charlotte Platz entlang führt, 24 bereits im Etat für das Jahr 1905 vorgeſehen. Die Mittel zur Kanaliſierung der übrigen Strecke des Horſtweges % Folgen nach. 27 * 3414 1 im angegebenen Betrage von 8000 ℳ ſind noch in das Ertraordinarium des diesjährigen Kanaliſations⸗ etats einzuſtellen. Mit unſern Anträgen folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. 424 Ein Lageplan befindet ſich Bl. 66 der Akten. Charlottenburg, den 7. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. Maier. IX. E. 1238. TTagesordnung Nr. 26. Druckſache Nr. 318. Vorlage betr. Her⸗ ſtellung einer Entlüftungsvorrichtung in dem Iwiſchenpumpwerk am Salzufer. Urſchriftlich mit Sonderheft 1 Nr. 41 und den Akten Fach 26 No2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließenrnnn Für den Einbau eines elektriſch angetriebenen Ventilators auf dem Zwiſchenpumpwerk am Salzufer wird aus dem Ordinarium des Kanaliſationsetats für 1906 ein Koſtenbetrag von 1200 ℳ bewillightet Das Zwiſchenpumpwerk am Salzufer enthält zur Zeit 3 Gasmotoren, die mit Leuchtgas betrieben werden, und 1 Gasmotor, der mit Generatorgas betrieben wird. Das Weſen dieſer Maſchinen bringt es mit ſich, daß zuweilen gewiſſe Abgaſe⸗ in den Maſchinenraum gelangen und auf dieſe Weiſe die Luft dieſes Raumes verſchlechtern. Es iſt deshalb erwünſcht, durch eine künſtliche Ventilation für eine häufige Erneuerung der Luft Sorge zu tragen Nach Lage der Verhältniſſe kommt hierfür nur ein elektriſch angetriebener Ventilator in Frage, und zwar ſoll derſelbe in das Rundfenſter des Maſchinenhauſes eiugebaut werden. Die Kra zum Antriebe des Motors ſoll aus dem ſtädtiſchen Kabelnetz ent⸗ nommen werden, von welchem für dieſen Zweck ein Anſchluß nach dem Zwiſchenpumpwerk herzuſtellen iſt. Die Geſamtanlagekoſten für die Lüftungsanlage werden rund 1200 ℳ betragen. Die Betriebskoſten ſind nur gering und können aus den für die Unter⸗ haltung der Werke zur Verfügung ſtehenden Nitteln mit beſtritten werden. Mit Rückſicht darauf, daß der Geſundheitsſtand des im Zwiſchenpumpwerk beſchäftigten Perſonals an und für ſich kein günſtiger iſt, haben wir be⸗ „Der Magiſtra, Schuſtehrus. Bredtſchneider. IX. A. 1753. Druck von Adolf Gertz. Charlotten burg.