397 Dorlanyen, welche nicht für die Offentlichkeit beſtimmt ſind (Zu der Sitzung am 12. September 1906.) Tagesordnung Nr. 28. Druckſache Nr. 319. Vorlage betr. Ent⸗ ſchädigung für den in die verbreiterte Bis⸗ marck ge . fallenden Teil des Grundſtücks ismarck Straße 105. Urſchriftlich mit den Heften 63 und 419, Band 1 an die Stadwerordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Magiſtrat wird ermächtigt, mit den Maltuſch ſchen Erben eine Einigung über die Entſchädigung für die Abtretung des zum Grundſtücke Bismarck Straße 105 — Band 75 Blatt 2911 des Grundbuchs — gehörigen de⸗ bauungsplanmäßigen Straßenlandes der Bis⸗ marck Straße nach Maßgabe des vor der 14. Zivillkammer des Landgerichts I1 Berlin zu Protokoll erklärten Vergleichs zu treffen. In dem anläßlich der Verbreiterung der Bis⸗ marck Straße eingeleiteten Enteignungsverfahren betr. das zu dem vorbezeichneten Grundſtück gehörige Straßenland der Bismarck Straße hat der Bezirksaus⸗ ſchuß zu Potsdam die Entſchädigung auf 43189,96 ℳ feſtgeſetzt. Dieſen Betrag hatten wir in Uebereinſtim⸗ mung mit der Tiefbau⸗Deputation als angemeſſen er⸗ achtet, uns aber Klage auf Herabſetzung der Entſchädigung für den Fall vorbehalten, daß ſeitens der Grundſtücks⸗ eigentümer Klage gegen den Beſchluß des Bezirks⸗ Ausſchuſſes eingereicht werden würde. Da es nicht ausgeſchloſſen war, daß die Maltuſch ſchen Erben noch am letzten Tage der Klagefriſt uns ihre Klage zuftellen würden, haben wir, um auf jeden Fall unſer Klagerecht zu wahren, die Klage 2 Tage vor Ablauf der Friſt eingereicht. Die Gegner haben dann durch Widerklage Erhöhung der Entſchädigung beantragt. Ehe es jedoch 92 gerichtlichen Ver⸗ andlung kam, haben die altuſch ſchen Erben die 2 dem unten vertrages vom 24. ſache Nr. raße. 2. Landwirt ſchädigung iſt das vor der bisherigen Baufluchtlinie der Bismarck Straße belegene Land als Nichtbauland mit 20 ℳ für das am und das zwiſchen der alten und neuen Bauflucht belegene Land als Bauland mit 68,74 ℳ für das am bewertet worden. Dieſe Bewertung erachten wir für angemeſſen und zwar auch gegenüber der auf die Flächen von 215 am und 127 qm ſich beziehenden Eintragung folgenden Inhalts: „Der Eigentümer iſt nicht berechtigt, von der Stadtgemeinde Charlottenburg Entſchädigung zu beanſpruchen, wenn Neubauten, Umbauten und Ausbauten auf dieſem Grundſtücke über die Baufluchtlinie der genannten Straße 2 b oder der Bismarck Straße hinaus verſagt werden, oder wenn dieſes Grundſtück bis zur Baufluchtlinie der genannten beiden Straßen von Gebäuden freigelegt wird, für die Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg eingetragen am 19. Dezember 1885.“ Es iſt nicht zu erwarten, daß dieſer Eintragung etwa die Bedeutung einer Verpflichtung zur unent⸗ geltlichen Abtretung der genannten Flächen beigelegt wird. Hiernach empfehlen wir, da die zu zahlende Entſchädigung noch unter der von Schrobsdorff ſeiner⸗ zeit vorgenommenen Schätzung verbleibt, den Ver⸗ gleich zur Annahme. Ein Lageplan des Grundſtücks befindet ſich Blatt 47 Heft 419. Char lottenburg, den 20. Auguſt 1906. Der Magiſtrat. Matting. Dr. Maier. IX E 962. ung der 14. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts 11 Offentliche Sitz 380.05 25. 0. 15 Gegenwärtig: 1. L. G. R. Albert, als Vorfitzender, 2. G. A. Henſchel, 3. G. A. Weber, als beiſitzende Richter, Referendar Rodatz als Gerichtsſchreiber. Berlin, den 8. Juni 1906. n Sachen der Stadtgemeinde Charlottenburg, vertreten durch den Magiſtrat, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Boehlau, Berlin, Deſſauer Straße 1b, „I gegen⸗ 1. Frau Johanna Kampffmeyer geb. Maltuſch in Storkow i. M., 05 Maltuſch in Gottentow⸗Lang Walter Maltuſch. (Pommern), vertreten durch Johanna? 3. unverehelichte Klara Maltuſch, Schöneberg. Hohenſtaufen Straße 43,