———. 400 ——— Tagesordnung Nr. 309. Druckſache Nr. 321. Vorlage betr. Ankauf des Grundſtücks Bismarck Straße 42. Urſchriftlich mit 2 Heften, 2 Koſtenanſchlägen und einem Lageplan an die Stadwerordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauf des Hauſes Bismarck Straße 42 auf Grund der mit dem Beſitzer Herrn Bach⸗ mann abgeſchloſſenen Verträge vom 22. Auguſt und 1. September 1906 — Urkundenver⸗ zeichnis Nr. 93 und 795 — wird zugeſtimmt. Der Kaufpreis von 270000 ℳ iſt aus dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Der Koſtenanſchlag der Hochbauverwaltung vom 28. Auguſt d. I. über die Umänderung des Gebäudes Bismarck Straße Nr. 42 für Schulzwecke im Geſamtbetrage von 31000 ℳ, ſowie der Koſtenanſchlag vom ſelben Tage für die Beſchaffung von Klaſſeneinrichtungen (Schul⸗ bänken) im Betrage von 16500 ℳ wird ge⸗ nehmigt und der Umänderung des Gebäudes ſowie der Beſchaffung von Klaſſeneinrichtungen demgemäß zugeſtimmt. Die Koſten zu c) werden bewilligt. Die Mittel zu ihrer Deckung find dem Dispofitionsfonds zu entnehmen. Nach Berechnung der Schulverwaltung werden im Herbſt d. I. 16 Schulklaſſen erforderlich, die weder in ſtädtiſchen, noch in bereits angemieteten Gebäuden untergebracht werden können. Wir hatten daher im Juli in den Zeitungen angezeigt, daß wir geeignete Räume aumicten würden Daraufhin liefen zunächſt drei Angebote ein, welche nicht an⸗ nehmbar waren. Auch ſonſtige Bemühungen, ge⸗ eignete Räume zu erhalten, waren ergebnislos. Erſt am 21. Auguſt d. I. wurde uns von dem Eigentümer das Haus Bismarck Straße 42 zu Kauf oder zu Miete angeboten. Für dieſes Angebot ſpricht zunächſt, daß das etwa 10 Jahre alte Gebäude ſich ohne namenswerten Eingriff in den Beſtand des Hauſes leicht für Schul⸗ zwecke umändern läßt. An tragenden Wänden braucht keine Anderung vorgenommen zu werden, lediglich durch Herausnahme dünner Zwiſchenwände laſſen ſich 24 große Klaſſenräume ſchaffen, wobei das Erd⸗ geſchoß noch für die Schuldienerwohnung und ander⸗ weitige Zwecke verfügbar bleibt. Sodann iſt noch der Umſtand günſtig, daß das Gebäude an die der Stadt gehörigen Grundſtücke Bismarck Straße 43 und 44 und das zum Schulbau beſtimmte Grund⸗ ſtück an der Spielhagen Straße unmittelbar anſtößt. Nur hierdurch wird vor der Hand die Benutzung des angebotenen Grundſtücks für Schulzwecke moglich, denn der vorhandene Hofraum wuͤrde ſonſt für Schulzwecke nicht ausreichen. Rechnet man aber die Hofflächen dieſer ſämtlichen Grundſtücke zuſammen, ſo iſt ſelbſt nach erfolgtem Neubau der geplanten Gemeindedoppelſchule an der Spielhagen Straße ins⸗ geſamt noch eine Hoffläche von rd. 4500 am vor⸗ handen, welche für eine Schülerzahl ausreicht, wie 0) () 4) ſie in dem neuen Schulhaus einſchließlich der alten Gebäude in der Bismarck Straße untergebracht werden können. — Die an die ſtädtiſchen Grundſtücke angr teiles. Die Breite des Grundſtücks wächſt dadurch von 35 m auf 50 m. War die bisherige Breite nur für eng begrenzte Zwecke möglich, ſo ſteigert ſich die Verwendungsmöglichkeit durch die bedeutendere Breite auf jeden Fall ganz beträchtlich. Ein Blick auf den Lageplan zeigt, in welcher Weiſe ſich durch den Ankauf die geſamte Fläche ver⸗ beſſert. Die Abrundung würde noch günſtiger durch weiteren Ankauf von etwa 250 qm des auf dieſer Stelle unbebauten Grundſtücks Wilmersdorfer Straße No. 36, welches den Höhne ſchen Erben gehört. Mit dieſen iſt bereits wegen des Ankaufs dieſes Teilſtückes verhandelt, die Verhandlung hat jedoch noch nicht zum Abſchluß gebracht werden können, weil nicht alle Erben zur Zeit hier ſind. Aber auch ohne dieſen Abſchluß glauben wir den ſofortigen Ankauf des Grundſtücks empfehlen zu ſollen, zumal es gelungen iſt, den zuerſt auf 280000 ℳ feſtgeſetzten Preis nachträglich auf 270000 ℳ. zu ermäßigen. Zwar ſteht durch die Vertragsverhandlung vom 1. September und den Nachtrag vom 4. Sep⸗ tember der Stadtgemeinde auch noch die Mög⸗ lichkeit offen, das Gebäude auf 5 oder 10 Jahre zu einem jährlichen Mietspreiſe von 20000 ¼¾ an⸗ mieten und nach Ablauf des Mietsverhältniſſes ent⸗ weder eine Entſchädigung von 10000 ℳ. für die Wiedereinrichtung der Mietswohnungen zu zahlen oder unter Geltendmachung des vereinbarten Verkaufs⸗ rechtes das Haus zu einem Betrage von 285000 . zu erwerben. Die Kaufſumme iſt demnach ſpäter um 15000 ℳ höher als jetzt. Dieſe Erhöhung iſt damit begründet, daß bis dahin die für die Ver⸗ breiterung der Bismarck Straße beſchloſſenen An⸗ liegerbetrage in Höhe von 875 ℳ für das laufende m Baufluchtlinie vom Eigentümer bezahlt ſind. Die genaue Höhe dieſes Beitrages beträgt bei einer Bau⸗ fluchtlänge von 15,07 m 13186,25 ℳ. Trotz dieſer ſcheinbar günſtigen Kaufbedingung für die Zukunft ſtellt ſich die vorläufige Anmietung 14. doch bedeutend ungünſtiger als der ſofortige auf. Im Laufe der nächſten 10 Jahre würde nämlich die Stadt allein an Miete 1020000 200000 ℳ aufzubringen haben. Dazu kommen noch die oben erwähnten 10000 ℳ als Entſchädigung an den Eigentümer, falls die Stadt auf den ſpäteren An⸗ kauf verzichtet. Bei ſofortigem Ankauf berechnen ſich dagegen die Unkoſten der Stadt für die nächſten zehn Jahre wie folgt: „ 1. Verzinſung der Bauſumme von 270000 ℳ zu 4%, 10 Jahre lang 108000 ℳ 2. Unterhaltung des Gebändes, Treppenbeleuchtung, Waſſerverſor⸗ gung 1% der Baufumme 10 Jahre laung 27000 ℳ Lage iſt aber nicht nur für die Benn 4½ 1. , innerhalb der nächſten Jahre von Vorteil, auch für eine ſpätere anderweite Verwendung des an der Bismarck Straße gelegenen Grundſtü 42. di ondern Bei dieſer