zum Ablauf der 10 Jahre fortgelaſſen, da ſie für beide Möglichkeiten teilweiſe ganz, teilweiſe an⸗ nähernd in gleicher Weiſe in Anſatz gebracht werden müßten. Innerhalb der nächſten 10 Jahre beträgt alſo der Mehraufwand bei Anmietung: a) im Falle eines ſpäteren Ankaufs 200000 — 138700 — 61300 . p) im Falle eines ſpäteren Verzichts auf den An⸗ kauf noch weitere 10000 ℳ 1300 ℳ. Die Entſcheidung über die Frage, ob jetzt oder ſpäter zu kaufen ſei, fällt alſo unter allen Umſtänden zu Gunſten des ſofortigen Ankaufs aus. Bei der Frage dagegen, ob jetzt zu kaufen oder nur anzu⸗ mieten ſei, ohne ſpäter zu kaufen, muß dagegen unter dem Geſichtspunkte betrachtet werden, daß nach 10 Jahren die oben nachgewieſenen Erſparniſſe von 71300 ℳ von der Kaufſumme des Grundſtücks in Ab⸗ zug gebracht werden dürfen, ſodaß tatſächlich alsdann die Koſten des Grundſtücks nur noch rd 200000 ℳ betragen. Nach 10 Jahren dürfte aber ſchon das Grund⸗ ſtück allein, d. h. ohne Gebäude, mit rd. 200000 ℳ d. i. mit rd. 3000 ℳ für die Quadratrute zu be⸗ werten ſein, zumal, da es mit den bereits in Befitz der Stadt befindlichen Grundſtücken ein zuſammen⸗ hängendes gut ausnutzbares Ganzes bildet. Selbſtverſtändlich wird der Ankauf des Grund⸗ ſtücks und noch mehr der etwaige Ankauf des kleinen Teiles von dem Grundſtück Wilmersdorfer Straße 36 auf den bereits am 27. Juni d. I. genehmigten Entwurf für den Neubau der Gemeindedoppelſchule in der Spielhagen Straße zurückwirken, jedoch iſt dazu zu bemerken, daß die dadurch entſtehende Ver⸗ zögerung in der Fertigſtellung dieſes Schulhauſes ſich vorausſichtlich nur auf das Sommerhalbjahr 1908 erſtrecken wird, was inſofern nicht von ſo einſchneiden⸗ der Bedeutung iſt, als der Hauptbedarf an neuen Schulklaſſen immer im Herbſt eintritt. Wir folgen in unſerem Antrage den Vorſchlägen der Grundeigentums⸗, Schul⸗ und Hochbaudeputation. Für den Beſchluß der Schuldeputation iſt be⸗ ſonders noch der Umſtand maßgebend geweſen, daß das Grundſtück gerade in derjenigen Stadtgegend liegt, in welcher Schulklaſſen am allerdringendſten gebraucht werden. Charlottenburg, den 5. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. 111a. 1322. Nummer 793 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt zu Charlottenburg, den 22. Auguſt des Jahres eintauſendneunhundert und ſechs. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗Aſſeſſor Hans Seydel aus Charlottenburg, welcher gemäß Artitel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Char⸗ 4 . und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in 44. liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchie⸗ nen 2 2 2 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Magi⸗ ſtratsſekretär Rudolf ann von hier, unter rufung auf die acht des Magiſtrats ——— 201 —— voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗Verſammlung abgebe. Der Rentner Emanuel Bachmann, wohnhaft Bismarck Straße 42 gierſelbſt. Der Erſchienene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon zwar nicht bekannt, über ſeine Perſönlichkeit verſchaffte ſich aber die unterfertigte Urkundsperſon Gewißheit durch den perſönlich bekannten und dies durch ſeine Namensunterſchrift wie hier folgt be⸗ zeugenden Stadthauptkaſſen⸗Rendanten Fritz Bartels v. g. u. Fritz Bartels. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Ge⸗ nehmigung des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗ Verſammlung zu Charlottenburg folgenden Vertrag: § 1. Der Rentner Emannel Bachmann iſt eingetra⸗ gener Eigentümer des auf dem angehefteten Lage⸗ plan rot umränderten und mit den Buchſtaben a b c d a umſchriebenen, an der Bismarck Straße Nr. 42 belegenen Grundſtücks Band 22 Blatt 1203 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg, in der Flächengröße von §17 qm — 57,59 Quadratruten. Dieſes Grundſtück verkauft der Erſchienene zu 2 hiermit an die Stadtgemeinde Charlottenburg und zwar ſo wie es jetzt ſteht und liegt, mit allen darauf befindlichen Gebäuden und Baulichkeiten. 2 2. Der Kaufpreis wird auf 280 000 ℳ, in Worten: „Zweihundertachtzigtauſend Mark“ feſtgeſetzt und wird wie folgt belegt: a) auf dem Grundſtück haften in Abteilung III1 des Grundbuchs folgende Hypothekenforderungen: 1. 160000 ℳ, in Worten einhundertſechzig⸗ tauſend Mark zu 4% — vier vom Hundert — verzinslich für die Preußiſche Renten⸗Ver⸗ 3. zu Berlin Kaiſerhofſtraße Nr. 2 . 20000 ℳ, in Worten: Zwanzigtauſend Mark zu 5% — fünf vom Hundert — verzins⸗ lich für den Fiſchhändler A. Waſow hier Wall Straße Nr. 91. Dieſe Hypotheken im Geſamtbetrage von 180000 ℳ, in Worten: Einhundertachtzig⸗ tauſend Mark“ übernimmt die Stadtgemeinde in Anrechnung auf das Kaufgeld mit Zins⸗ verpflichtung vom Tage der Auflaſſung ab. Der Reſt des Kaufgeldes mit 100000 ℳ, in Worten: „Einhundertauſend Mark“ wird an dem Tage, an welchem die Auflaſſung des Grundſtücks entſprechend den Bedingungen dieſes Vertrages erfolgt iſt gegen eine bezügliche Be⸗ ſcheinigung des Magiſtratsvertreters bei der Stadthauptkaſſe in Charlottenburg bar gezahlt. Sollte die Zahlung an dieſem Tage nicht mehr möglich ſein, ſo hat ſie an dem folgenden Werk⸗ tage zu geſchehen. 10 b) 3. Die Auflaſſung des verkauften Grundſtücks an die Stadtgemeinde hat innerhalb eines Monats nach erfolgter Benachrichtigung des Verkäufers von der Genehmigung dieſes Vertrages durch die Gemeinde⸗ behörden zu erfolgen und zwar außer den nach § 2 zu übernehmenden Hypotheken ſchulden⸗ und laſtenfrei. 1 Die Übergabe des Grundſtücks gilt der Auf⸗ lafſung als erfolgt. Nutzungen und Laſten gehen mit dem Tage der Auflaſſung auf die Käuferin über. vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte Sämtliche Gebäude und Baulichkeiten werden in dem