—— 410 —— fanterie⸗Regiment Nr. 48 und hat auch bei dieſem den Feldzug 1871 mitgemacht. Im Jahre 1875 verlegte er ſeinen Wohnfitz nach Wien und verblieb daſelbſt bis zum Jahre 1903. Am 23. März 1893 iſt ihm die öſterreichiſche Staatsangehörigkeit ver⸗ liehen worden. Vom 16. Juli 1903 bis zum 1. Oktober 1904 wohnte er in Berlin und von da ab in Charlottenburg z. Z. Grün Straße Nr. 5. Blum hat ſich am 10. Auguſt 1873 verheiratet und iſt Vater eines minderjährigen Sohnes im Alter von 20 Jahren. Er ernährt ſich und ſeine Familie als Angeſtellter in dem Abzahlungsgeſchäft von Guſtav Scharnow, Berlin, Prinzen Straße 32. Für 1906 iſt er mit einem Einkommen von 1200 ℳ zu 9 ℳ Staats⸗Einkommenſteuer veranlagt. Als Gründe für die Einbürgerung gibt er an, daß er ſich dauernd wieder in Deutſchland aufhalten will und ſein Sohn auch hier der Militärpflicht genügen möchte. Dem Antrage ſtehen diesſeits keine Bedenken entgegen. Charlottenburg, den 26. Juni 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. IIIa 561. Tagesordunng Nr. 34 0. Druckſache Nr. 331. Vorlage betr. Ein⸗ bürgerungsgeſuch. Urſchriftlich mit 1 Heft und 2 Anlagen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Einbürgerung des Goldſchmiede⸗ gehilfen Anton Werner als preußiſcher Staats⸗ angehöriger werden Einwendungen nicht er⸗ hoben. Der Goldſchmiedegehilfe Anton Werner iſt am 8. Dezember 1886 zu Jauernig in Oſterreich als Sohn des verſtorbenen Meſſerſchmiedes Joſef Dreßler und deſſen verſtorbener Ehefrau Karoline geb. Lux geboren. Im Alter von 3 Jahren wurde er von dem am 22. Mai 1905 verſtorbenen Goldſchmiede⸗ meiſter Werner und deſſen noch lebender Witwe Berta Werner geb. Wetzger in Charlottenburg in Pflege genommen. Durch notarielle Verhandlung vom 4. März 1905 wurde Anton Dreßler von den Werner'ſchen Eheleuten an Kindesſtatt angenommen und ihm gleichzeitig die Verpflichtung auferlegt, fortan ausſchließlich den Familiennamen Werner zu führen. Er iſt durch Entlaſſungsbeſcheinigung vom 14. März 1906 aus dem öſterreichiſchen Staats⸗ verbande ausgeſchieden und z. Zt. ohne Staats⸗ angehörigkeit. Seinen Aufenthalt hatte Werner von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1889 in Jauernig, von 1889 bis 1. April 1902 mit kurzer Unterbrechung in Char⸗ lottenburg und vom 1. April 1902 bis 15. April 1906 in Neuſtrelitz. Seit dem 15. April 1906 wohnt er wieder in Charlottenburg, z. Zt. Wilhelmplatz II1 bei ſeiner Pflegemutter. Werner iſt umwerheiratet und iſt als Gold⸗ ſchmiedegehilfe in der Werkſtatt ſeiner Pflegemutter beſchäftigt. Letztere iſt für 1906 zur Staatsein⸗ kommenſteuer von 4 fingiert veranlagt. Zur Begründung des Geſuchs führt Werner an, daß er durch ſeine Pflegeeltern in Preußen eine neue Heimat erhalten hat und deshalb auch die Rechte und Pflichten eines preußiſchen Staatsbürgers ausüben möchte. Dem Antrage ſtehen keine Bedenken entgegen. Charlottenburg, den 30. Auguſt 1906. Der Magiſtrat. Matting 1. 1. B. IIIa 1253. Tagesordnung Nr. 34e. Druckſache Nr. 332. Vorlage betr. Ein⸗ bürgerungsgeſuch. Urſchriftlich nebſt 2 Heften und 1 Anlage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Wiedereinbürgerung des Portiers Karl Kühne und ſeiner Familie werden Ein⸗ wendungen nicht erhoben. Der Portier Karl Kühne iſt am 16. März 1856 zu Letſchin in Preußen geboren, evangeliſcher Religion und beſaß durch Abſtammung die preußiſche Staatsangehörigkeit. Von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1875 und vom Jahre 1877 bis 1881 hat er ſich in Letſchin aufgehalten. In der Zwiſchenzeit genügte er ſeiner Militärpflicht bei dem Garde⸗ Schützen⸗Bataillon. Im Jahre 1881 wanderte er nach Amerika aus, von wo er im Jahre 1895 nach Berlin zurückkehrte, um dann im Jahre 1896 von neuem nach Amerika auszuwandern. Dort wohnte er bis zum Jahre 1898. Dann kehrte er wieder nach Deutſchland zurück und hielt ſich hier in Rirdorf, Mariendorf, Lichtenberg und zuletzt in Charlottenburg auf. Zur Zeit hat er eine Portier⸗ ſtelle im Hauſe Kleiſt Straße 23 inne. Im September 1904 richtete Kühne an die Polizeibehörde in Lichtenberg ein Einbürgerungs⸗ geſuch, das er jedoch am 8. Dezember desſelben Jahres ohne Angabe von Gründen wieder zurückzog. Kühne iſt verheiratet und Vater von einem vierjährigen Kinde. Er ernährt ſich und ſeine Familie als Portier. Für 1906 iſt er nach einem Einkommen von 1000 ℳ zu 6 ℳ Staatseinkommenſteuer veranlagt. Als Grund für die Einbürgerung führt Kühne an, daß er ſeine preußiſche Staatsangehörigkeit durch 14jährigen Aufenthalt in Amerika verloren habe, daß er beabſichtige, ſich wieder dauernd in Deutſchland aufzuhalten und daher auch die Rechte als inländiſcher rane anenn ausüben möchte. Zur Zeit befitzt er keine Staatsangehörigkeit. Dem Antrage ſtehen diesſeits keine Bedenken entgegen. Charlottenburg, den 16. Juli 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. IIIa 636. esordnung Nr. 340. Drncſnch . 333. Vorlage betr. Ein⸗ bürgerungsgeſuch. Urſchriftlich mit 1 Heft und 1 Anlage an die Stadverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Einbürgerung des Barbiers Franz Richter als preußiſcher Staatsangehöriger werden Einwendungen nicht erhoben. Der Barbier Franz Richter iſt am 25. Januar 1883 zu Langenau in Oſterreich geboren, katholi⸗