—— 414 — Die Genoſſenſchaftsverſammlung der Branden⸗ burgiſchen landwirtſchaftlichen Berufsgenoſſenſchaft ſetzt ſich aus Delegierten der zur Berufsgenofſen⸗ ſchaft gehörenden Unternehmer land⸗ oder forſt⸗ wirtſchaftlicher Betriebe zuſammen. Jeder Kreis (Sektion) wählt einen ſolchen nebſt einen Erſatzmann (§ 6 des den Akten vorgehefteten Genoſſenſchafts⸗ ſtatuts). Die Wahlperiode währt 6 Jahre (§ 7 d. Statuts). Delegierter iſt z. 3. der Ober⸗ und Landſchaftsgärtner Otto Vogeler, Spree Straße 53, Erſatzmann der Kunſt⸗ und Handelsgärtner Guſtav Jeffke, Hardenberg Straße 42. Der Delegierte Vogeler iſt durch die Stadtverordneten⸗Verſammlung in der Sitzung vom 19. September 1900 gewählt worden (Blatt 13 der Akten). Seine Wahl läuft mithin Ende September d. I. ab. Im Falle der Wiederwahl hat er ſich zur Übernahme des Amtes eines Delegierten bereit erklärt. Die Wahl des Erſatzmannes Jeffke iſt am 10. Juli 1903 für die gleiche Amtsdauer des Dele⸗ gierten erfolgt (Blatt 33 der Akten). Dieſer lehnt die Annahme einer Wiederwahl wegen Krankheit ab. Gemäß Artikel III Abſatz 1 des Ausführungs⸗ geſetzes (abgedruckt auf S. 46 des vorbezeichneten Genoſſenſchaftsſtatuts) wird in denjenigen Gemeinden, welche einen Kreis für ſich bilden, der Delegierte und auch der Erſatzmann aus der Zahl der unter das land⸗ und forſtwirtſchaftliche Unfallverſicherungs⸗ geſetz fallenden Unternehmer oder bevollmächtigten Betriebsleiter durch die Bemeindevertretung (Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung) gewählt. Uber die Zuſammenſetzung, Obliegenheiten uſw. der Genoſſenſchaftsverſammlung ergibt ſich das Nähere aus den §§ 6—11 des Statuts. Wir ſchlagen als Delegierten den Ober⸗ und Landſchaftsgärtner Otto Vogeler, Suree Straße 53, und als Erſatzmann den Gärtnereibeſitzer David Lindemann, Gauß Straße, vor. Charlottenburg, den 28. Auguſt 1906. Der Magiſtrat. I. B, Matting. Boll. VI U. 962. Ju 4. Nr. 351. Druckſache Nr. 346. orlage betr. Neu⸗ wahl eines Armenpflegers für die Armen⸗ kommiſſion 10 A. Urſchriftlich mit Akten und Unterſtützungs⸗ akten der Witwe Plock an die Stadtverordnetenverſammlung hier unter Bezugnahme auf das Schreiben des Herrn Armenpflegers Michel an die Verſammlung vom 21. April 1906 überſandt mit dem Anheimgeben, an Stelle des Herrn Michel einen andern Armenpfleger zu wählen. 4 4481 Die Berechtigung der von Herrn Michel für ſeine Amtsniederlegung geltend gemachten Gründe kann nicht anerkannt werden, wie dies aus den bei⸗ gefügten Unterſtützungsakten Plock — nicht Block — hervorgeht. Ausweislich dieſer Akten iſt Frau Plock mit ihren Unterſtützungsgeſuchen von der Armen⸗ direktion auf Grund der Gutachten und Beſchlüſſe der Armenkommiſſion 10 4 — Blatt 27 ff. — ab⸗ gewieſen worden — Blatt 37 R — Nach dieſer Ablehnung ihres Geſuchs iſt Frau Plock perſönlich bei dem Oberbürgermeiſter mit der Bitte um Unier⸗ ſtützung vorſtellig geworden und hat ſchließlich am 7. März aus einem dem Magiſtratsdirigenten — nicht der Armenverwaltung — per ſönlich zur Verfügung ſtehenden Fonds eine Unterſtützung von 150 ℳ zur Miete erhalten — Blatt 32 —, nachdem ſie eine Beſcheinigung ihres Wirtes beige⸗ bracht hatte, daß dann vorläufig von einer Exmiſſion abgeſehen werde. Trotzdem die Armenkommiſſton über dieſen Sachverhalt Aufklärung erhielt, (Blatt 41) und trotzdem die weiterhin bezüglich der Perſönlich⸗ keit der Unterſtützten gemachten Angaben (Blatt 41 R) aufgeklärt oder widerlegt wurden (Blatt 42), hat Herr Armenpfleger Michel ſeine Amtsniederlegung wie geſchehen, begründet. Trotzdem aber legen wir auf die weitere Tätig⸗ keit des Herrn Michel als Armenpfleger keinen Wert und ſtellen anheim, namentlich auch inanbetracht der ſonſt von iym verwalteten Ehrenämter — ſiehe Ver⸗ merk vom 4. Mai 1906 — eine Erſatzwahl für ihn vorzunehmen. . Charlottenburg, den 9. Juni 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Samter. VIII a. G. 818. Druck von Adolf Gerg, Tharlonenburg.