—— 434 — Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben worden. Alerander Herzfeld. Otto Brabant. Beurkundet Dr. Adolf Maier, Stadtſyndikus. Druckſache Nr. 361. Vorlage betr. Verſtärkung der Etatsnummer Sonderetat 1 Extra⸗Ord. 1—12 für 1905. Urſchriftlich mit Akten 1 K 7 Bd. I, Heft Nr. 29 und einer Mappe II1 Nr. 45 a, enthaltend 2 Blatt Zeichnungen und 1 Koſtenanſchlag an die Stadwerordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Pofition 12 des Abſchnittes 1 des Ertra⸗ Ordinariums des Kanaliſationsetats für das Rechnungsjahr 1905 wird um 48 000 ℳ auf 676 000 ℳ erhöht. In dem Ertraordinarium des Kanaliſationsetats für das Jahr 1905, Abſchnitt 1, Pofition 12 iſt unter anderem der Bau eines Kreuzungsbauwerks vorgeſehen, mittelſt deſſen die Notauslaſſe 1 und Iv des Syſtems 11 und der Vervindungskanal zwiſchen den Syſtemen 11 und III unter den Gleiſen der Hamburger⸗ und Lehrter Bahn hindurchgeführt werden ſollen. Die Koſten für dieſes Bauwerk find nach über das Kreuzungsbauwerk hinwegführen, wodurch eine Verbreiterung desſelben um 4,5 m bedingt iſt. Gemäß des § 11 des mit der Eiſenbahnverwaltung unter dem 20. Juni bezw. 5. Juli 1906 abgeſchloſſenen Vertrages iſt die Stadtgemeinde verpflichtet, der Eiſen⸗ bahnverwaltung alle Koſten zu erſtatten, die durch das Vorhandenſein der Unterfuͤhrung entſtehen, wenn ſpäter Anderungen der Bahnanlagen erfolgen ſollten. Die Verbreiterung des Unterführungsbauwerks fällt alſo der Stadtgemeinde allein zur Laſt. Insgeſamt betragen die Mehrkoſten, die durch die bezeichneten Forderungen bedingt find, 48 000 ℳ. Da an dem urſprünglich feſtgeſetzten Betrage der Pofition 12 des Abſchnittes 1 mit Rückſicht darauf, daß von der Eiſenbahnverwaltung für die Bauausführung wegen der Nähe der Schnellzugs⸗ gleiſe beſondere Maßnahmen für die Bauausführung geforbert worden find, Erſparniſſe nicht zu erzielen find, ſo iſt es erforderlich, die genannte Poſition um den Betrag von 48 000 ℳ zu erhöhen. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Über⸗ einſtimmung mit der Kanaliſations⸗Deputation. Charlottenburg, den 17. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IXN. A. 1824. Druckſache Nr. 362. Vorlage betr. Annahme eines Vermächtniſſes. Urſchriftlich mit Anlage an die Stadwwerordneten⸗Verſammlung dem urſprünglichen Koſtenanſchlage auf 166 000 ℳ mit dem Antrage, zu beſchließen: feſtgeſetzt. Dieſelben find jedoch für die Ausführung dieſes Bauwerks nicht mehr ausreichend, nachdem von Seiten der Auffichtsbehörde und von Seiten der Eiſenbahndirektion gewiſſe Forderungen wegen Ver⸗ größerung des Bauwerks geſtellt find. Was zunächſt die Forderung der Auffichtsbehörde anlangt, ſo hat dieſe bei der landespolizeilichen Genehmigung für die Entwäſſerung des Stadtteiles Weſtend u. a. die Bedingung geſtellt, daß die Syſteme 11 und III untereinander und mit dem Syſtem 1 durch einen Kanal zu verbinden ſeien. Um dieſer Forderung, die auf die Schaffung eines möglichſt großen Auf⸗ haltebeckens für die Syſteme 11 und 1II1 ausgeht, Genüge leiſten zu können, müſſen anſtelle des einen urſprünglich in Ausficht genommenen Verbindungs⸗ kanals 2 ſymmetriſche Kanalprofile von je 1,70 m lichter Höhe in das öſtliche Widerlager des Kreuzungs⸗ Lauwerks eingebaut werden. Die Erfüllung dieſer Forderung erhöht nicht nur die eigentlichen Her⸗ ſtellungskoſten des Bauwerks, ſondern ſie verlangt auch beſondere Maßnahmen für die Bauausführung zwecks Sicherung des Bahndammes, die erhebliche Koſten verurſachen. Zu dieſem Einbau eines neuen Kanals kommt noch eine Verlängerung des Kreuzungsbauwerks nach Süden, die von der Eiſenbahndirektion gefordert wird. Dieſe will nämlich außer der in Ausficht genommenen IIberführung von 6 Gleiſen noch ein weiteres Gleis Das der Stadtgemeinde Charlottenburg von der Frau Louiſe Fehlow geb. Hoth aus⸗ geſetzte Vermächtnis von 1500 ℳ wird an⸗ genommen. Der Betrag iſt dem Sonderetat 6 (Stiftungen. Vermächtniſſe uſw.) zuzuführen. Von der am 18. Mai 1906 hier verſtorbenen Witwe Louiſe Fehlow geb. Hoth iſt laut Teſtaments der Stadtgemeinde Charlottenburg ein Vermächtnis von 1500 ℳ mit der Auflage ausgeſetzt, daß die Zinſen dieſes Kapitals alljährlich zu Weihnachten armen alten Leuten ausgezahlt werden, und daß die Verwaltung des Kapitals und die Verteilung der Zinſen dem jedesmaligen Oberbürgermeiſter zuſtehen ſoll. Neach den uns von dem Beauftragten der Univerſalerben gemachten Mitteilungen iſt die Ehe der Erblaſſerin, deren Eltern der Ackerbürger Friedrich Hoth und ſeine Ehefrau Karoline geb. Dallgow ſchon in Charlottenburg anſäſſig waren, kinderlos geweſen. Bedürftige Verwandte ihrerſeits ſind nicht vorhanden. Entfernte Verwandte ihres Mannes find mit Legaten bedacht worden. Wir haben daher die Annahme des Vermächt⸗ niſſes beſchloſſen und bitten um Zuſtimmung. Charlottenburg, den 20. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. I. 1383.