448 ——— Dorlanen . für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. In nicht öffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 370. Vorlage betr. Feſtſetzung von Anliegerbei⸗ trägen und Veräußerung von Grundeigen⸗ tum an der verl. Grolman Straße. Urſchriftlich mit den Heften 15 und 34 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Vertrag mit der Firma Fritz Flatow über die Feſtſetzung der Anliegerbeiträge der ver⸗ längerten Grolman Straße zwiſchen Bismarck und Berliner Straße für die Fronten ihrer Grundſtücke und die Veräußerung einer etwa 20 qm großen Fläche des ſtädtiſchen Grund⸗ ſtücks Band 17 Blatt Nr. 993 des Grund⸗ buchs vom 14. September d. Is. Nr. 797 des Urkundenverzeichniſſes — wird genehmigt. 2. Der von der Firma Fritz Flatow für die unter Punkt 1 genannte Grundfläche zu zahlende Kaufpreis von 3500 ℳ, iſt dem Bismarck⸗ ſtraßenetat zuzuführen. Die Firma Fritz Flatow iſt Eigentümerin des an der Ecke der verlängerten Grolman Straße be⸗ legenen Grundſtücks Berliner Straße 134a. Das auf dieſem Grundſtück ſtehende Wohngebände iſt nur nach der Berliner Straße frontmäßig ausgebaut, da⸗ gegen nicht nach der verlängerten Grolman Straße. An der letzteren befindet ſich der Giebel des Hauſes. Die genannte Firma beabſichtigt, das Gebäude abzu⸗ brechen und an ſeiner Stelle einen Neubau zu errichten, der ſowohl nach der Berliner Straße als auch nach der ver⸗ längerten Grolman Straße frontmäßig ausgebaut und mit Ausgängen nach beiden Straßen hin verſehen werden ſoll. Bevor die Firma aber ihre Abſicht ausführt, wünſcht ſie darüber Gewißheit zu haben, in welcher Höhe die im Falle der Errichtung dieſes Nenbaues fällig werdenden Anliegerbeiträge der ver⸗ längerten Grolman Straße feſtgeſetzt werden, um danach ermeſſen zu können, ob die von ihr in Ausſicht genommene Errichtung des Neubaues ſich durch eine allzu hohe Belaſtung mit Anliegerbeiträgen für ſie nicht etwa als unwirtſchaftlich herausſtellen würde. Im Falle einer zu hohen Feſtſetzung der Anlieger⸗ beiträge beabſichtigt die Firma zur Vermeidung des Fälligwerdens dieſer Beiträge, das Wohngebände in ſeiner jetzigen Geſtalt ſtehen zu laſſen und den an⸗ ſchließenden Garten lediglich mit einem Seitenflügel, deſſen Giebel nach der verlängerten Grolman Straße hin, hinter der, eine Baumaske bildenden ſtädtiſchen Parzelle, zu ſtehen kommen ſoll, zu bebanen. Die mit der Firma hierüber gepflogen u Verhandlungen haben zu dem unten abgedruckten Vertrage vom 14. September d. Is. geführt. In dieſem Vertrage hat ſich die Firma verpflichtet, a) das auf ihrem Grundſtück Berliner Straße 134 a ſtehende Wohngebäude ſpäteſtens bis zum 1. Januar 1907 niederzulegen, an ſeiner Stelle alsdann ſofort einen Neubau zu errichten und dieſen Neubau ſowohl nach der Berliner Straße als auch nach der verlängerten Grolman Straße hin frontmäßig anszubauen und mit Ausgängen zu verſehen; auf der alsdann noch verbleibenden Reſtfront ihres Grundſtücks an der verlängerten Grolman Straße von etwa 23 m einſchl. der etwa 16,23 m betragenden Front des von ihr ver⸗ tragsmäßig hinzu zu erwerbenden ſtädtiſchen Grundſtücks ebenfalls einen Neubau zu er⸗ richten, ihn nach der verlängerten Grolman Straße hin frontmäßig auszubauen und mit Aue gängen zu verſehen. Dieſen letzteren Neubau hat die Firma ſpäteſtens innerhalb 6 Monaten nach erfolgter Bebauung des im Süden an⸗ grenzenden ſtädtiſchen Grundſtücks zu errichten; in den an der verlängerten Grolman Straße zu errichtenden Wohnhäuſern Wohnungen nicht unter 3 Zimmern nebſt Badezimmer anzulegen und die Entwürfe der Faſſaden dem Magiſtrat zur Genehmigung vorzulegen und ſich etwaigen Abänderungsvorſchlägen zu unterwerfen; d) für den Fall, daß ſie ihren Verpflichtungen bezüglich des Baubeginns nicht nachkommt, die vollen ortsſtatutariſchen Beiträge für Grund⸗ erwerb und Regulierung der verlängerten Grolman Straße zu entrichten. Die Stadtgemeinde hat ſich dagegen iu dem Vertrage verpflichtet, 2) den Anliegerbeitrag der verlängerten Grolman Straße für die Front des Grundſtücks der Firma Fritz Flatow auf 500 ℳ für das Ifd. m Grundſtücksſtraßenfront zu beſchränken und an⸗ zuerkennen, daß ſie durch die Zahlung dieſes Anliegerbeitrages hinſichtlich ihrer Anſprüche auf Grund des Ortsſtatuts betr. die Anlegung und Umänderung der Straßen vom 7./23. F⸗ bruar 1877 bezüglich der Front des Grund⸗ ſtücks der Firma Fritz Flatow — an der ver⸗ längerten Grolman Straße — vollbefriedigt iſt, von ihrem Grundſtück Band 17 Blatt 993 des Grundbuchs eine Teilfläche von etwa 20 qm, welche dem Grundſtück der Firma Fritz Flatow an der verlängerten Grolman Straße als Bau⸗ maske vorgelagert iſt, zum Geſamtpreiſe von 3500 ℳ an die Firma Fritz Flatow zu ver⸗ kaufen. b) b)