—— 449 —— Im einzelnen iſt hierzu folgendes zu be erken: Der Durchbruch und die Regulierung der ver⸗ längerten Grolman Straße zwiſchen Bismarck und Berliner Straße beruht auf dem Gemeindebeſchluſſe vom 7./27. September 1905 (vgl. Druckſachen Nr. 353 und 354 von 1905). Nachdem der Durch⸗ bruch und die Regulierung zur Ausführung gelangt find, liegt es im Intereſſe der Stadtgemeinde, auf eine möglichſt ſchnelle und geſchloſſene Bebauung dieſer Straße hinzuwirken, um den unſchönen Anblick der durchgebrochenen Straße mit ihren Giebeln recht bald zu beſeitigen. Zu dieſem Zwecke iſt es in erſter Linie erforderlich, den Straßenanliegerbeitrag auf ein der Bedeutung der Straße entſprechendes Maß zu beſchränken, damit den Anliegern die Errichtung von Gebäuden an der durchgebrochenen Straße wegen allzu hoher Feſtſetzung der Anliegerbeiträge nicht zur Unmöglichkeit gemacht wird. Die Koſten des Durch⸗ bruchs der verlängerten Grolman Straße, ſoweit ſie nach den ortsſtatutariſchen Beſtimmungen einziehbar ſind, betragen etwa a) für den Grunderwerll 667032 ℳ— b) für die Regulierung. 52500 „ Zuſammen 719532 . Hiervon iſt der vorausfichtliche Erlös aus dem Verkauf der verbliebenen Reſtgrund⸗ ſtücke mit ewwvwan 177838 ℳ zu kürzen. Es verbleiben alsdann noch 541597 die umzulegen wären. Da die Straßenfronten der verlängerten Grolman Straße 287,71 m betragen, würde ſich der Anliegerbeitrag für das lfd. m Grund⸗ ſtücksſtraßenfront auf 1883 ℳ ſtellen. Dieſer Be⸗ trag iſt aber bei weitem zu hoch, um ihn den An⸗ liegern zur Laſt legen zu können. Wir halten viel⸗ mehr einen Beitrag von 500 ℳ für das lfd. m Grundſtücksſtraßenfront für angemeſſen und der Be⸗ deutung der Grolman Straße entſprechend und em⸗ pfehlen deshalb, in dieſer Höhe den Anliegerbeitrag für die Front des Grundſtücks der Firma Fritz Flatow im Intereſſe einer alsbaldigen frontmäßigen Bebauung dieſes Grundſtücks feſtzuſetzen. Von einer generellen Feſtſetzung des Anliegerbeitrages für ſämt⸗ liche Grundſtücksfronten kann vorläufig Abſtand ge⸗ nommen werden, weil außer dem Flatowſchen Grund⸗ ſtück nur noch die ſtädtiſchen Reſtgrundſtücke und das Bernerſche Grundſtück in Frage kommen, für das letztere aber die Fälligkeit des Anliegerbeitrages vorläufig nicht zu erwarten ſteht. Durch die von der Firma Fritz Flatow übernommenen Verpflich⸗ tungen, in den zu errichtenden Wohnhäuſern Woh⸗ nungen nicht unter 3 Zimmern nebſt Badezimmer anzulegen und die Entwürfe der Faſſaden dem Ma⸗ giſtrat zur Genehmigung einzureichen, iſt eine der ſchert. entſprechende Bebauung des Grundſtücks ge⸗ ichert. Um ihr Grundſtück an der verlängerten Grol⸗ man Straße in vollem Umfange frontmäßig aus⸗ bauen zu können, bedarf die Firma Fritz Flatow einer etwa 20 am großen Teilfläche des ſtädtiſchen Grundſtücks Band 17 Blatt 993 des Grundbuchs, welche ihrem Grundſtück vorgelagert iſt. Der Kauf⸗ preis iſt auf 3500 ℳ vereinbart, was einem Ein⸗ heitsſatz von 2482 ℳd für die (M entſpricht. Dieſer Preis iſt als angemeſſen zu erachten, umſomehr, als die nur 20 am große Fläche infolge ihrer großen Frontlänge von etwa 16,23 m ſehr hoch mit An⸗ lieger⸗ und Kanaliſationsbeiträgen belaſtet wird. Unter Berückſichtigung dieſer Beiträge hat die Firma Fritz Flatow für die Fläche zu zahlen: A) Kaufpreis „ 3500,00 ℳ b) Anliegerbeitrag (1G 23 800) . 8115,00 „ ) Kanaliſationsbeitrag (16,285050 2 811,50 „ zuſammen 12426,50 . Die Quadratrute ſtellt ſich hiernach für die Firma auf 8813 ℳ. Die Stadtgemeinde hatte beim Ankauf des Grundſtücks einſchließlich der darauf be⸗ findlichen Baulichleiten einen Einheitsſatz von 2103 ℳ für die Quadratrute bezahlt. Der Kaufpreis von 3500 ℳ iſt dem Bismarckſtraßenetat zuzuführen, aus dem die Mittel für den Ankauf des Grundſtücks ſeinerzeit vorſchußweiſe entnommen worden ſind. Wegen der endgültigen Verrechnung der nicht gedeckten Koſten des Durchbruchs und der Regulie⸗ rung der verlängerten Grolman Straße nehmen wir auf unſere Vorlage vom 21. September 1905 — IX D 1825 — Bezug (vgl. Druckſache Nr. 353 von 1903). Eine Skizze von den Grundſtücken befindet ſich Blatt 250 des Heftes 15. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in Übereinſtimmung mit der Tiefbau⸗Deputation. Wir bitten, unſere Vorlage als dringlich zu behandeln und über ſie noch in der nichtöffentlichen Sitzung am 3. Oktober d. Js. zu beraten, da die Annahmefriſt für den Vertrag mit der Firma Fritz Flatow am 18. Oktober d. Is. abläuft. Mit Rückſicht auf die zur (Übereignung der Grundfläche an die Firma Fritz Flatow erforderliche Genehmigung des Vezirksausſchuſſes erſuchen wir, in dem Beſchluſſe anzugeben, mit welcher Mehrheit er zuſtande gekommen iſt. Charlottenburg, den 25. September 1906. Der Magiſtrat. Matting. Bredtſchneider. Dr. Maier. IX D. 2013. Nummer 797 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg Verhandelt zu Charlottenburg, den 14. September des Jahres eintauſend neunhundert und ſechs. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſyndiku Dr. Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Ubertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchienen heute: 8 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Perſon bekannt und geſchäftsfähig der Ma⸗ giſtratsſekretär Ernſt Götze von hier unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 17. März 1900. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Ertarungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Stadtverordneien⸗ Verſammlung abgebe. 2. Herr Martin Flatow, wohnhaft in Charlotten⸗ burg, handelnd als vertretungsberechtigter Ge⸗ fſellſchafter der offenen Handelsgeſellſchaft Fritz Flatow Inhaber M. und F. Flatow in Char⸗ lottenburg. Der erſchenene zu 2 iſt geſchäftsfähig und von Perſon bekannt. Die Erſchienenen ſchloſſen folgenden Vertrag: 1 4 die oſene Hardelgfſcaft in guma gutb⸗