ſtück Band 17 Blatt Nr. 993 zur Zeit noch laſtenden Hypothek findet auf den Kaufpreis des an die Firma Fritz Flatow verkauften Teilgrundſtücks weder ganz noch anteilig ſtatt. Dagegen leiſtet die Stadt Charlottenburg Gewähr, daß eine Inanſpruchnahme der verkauften Fläche ſeitens der Hypotheken⸗ gläubigerin im Wege der Zwangsvollſtreckung für die Zahlung des Kapitals oder von Zinſen nicht ſtattfindet. Die auf dem ſtädtiſchen Grundſtück ruhende Hypothek von 150 000 ℳ iſt zu Gunſten der Hamburger Hypothekenbank eingetragen und erſt zum 1. April 1908 kündbar. Die Stadtgemeinde wird ſich bemühen, die Entpfändung des verkauften Trenn⸗ ſtücks alsbald herbeizuführen. Eine Gewähr für die Entpfändung findet nicht ſtatt. Im übrigen hat die Übereignung ſchulden⸗ und laſtenfrei zu erfolgen. 9 Die Auflaſſung erfolgt alsbald nach der Zahlung des Kaufpreiſes und des Straßenanlieger⸗ beitrages gemäß § 4. Die Übergabe gilt mit der Auflaſſung als erfolgt. § 10. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages, der Auflaſſungsmaterialien, der Genehmigungsurkunde des Bezirksausſchuſſes zum Verkauf der Grundſtücks⸗ fläche, der Auflaſſung, ſowie die etwaige Umſatz⸗ ſteuer übernimmt die Firma Fritz Flatow. 1 1. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung der Stadtverordnetenverſammlung und, ſoweit es ſich um die Veräußerung der Grundſtücks⸗ fläche handelt, des Bezirksausſchuſſes abhängig. Wird die Genehmigung der Stadtverordnetenver⸗ ſammlung nicht bis zum 18. Oktober erteilt und bis dahin der Firma Fritz Flatow ſchriftlich mitge⸗ teilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Ver⸗ trage irgend welche Rechte herleiten. Für die Er⸗ teilung der Genehmigung des Bezirksausſchuſſes findet eine Friſtſetzung nicht ſtatt. Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ geleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben worden: Martin Flatow. Ernſt Götze. Beurkundet Dr. Adolf Maier, Stadtſyndikus. Druckſache Nr. 371. Vorlage betr. Erwerb einer Landfläche zur Einrichtung der Vorortſtation am Ring⸗ bahnhof Jungfernheide. Urſchriftlich mit den Akten Fach 20 Nr. 12 Band 1 und 2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Dem Erwerb einer zur Erweiterung der Vor⸗ ortſtation am Ringbahnhof Jungfernheide er⸗ forderlichen Landfläche von 493 qm des Grund⸗ ſtücks Band 57 Blatt Nr. 2372 des Grundbuchs von der Stadt Charlottenburg zum Preiſe von 20 ℳ. für das am, nach Maßgabe des vor dem Herrn Enteignungskommiſſar abgeſchloſſe⸗ nen Vergleiches mit den Kraatz'ſchen Erben vom 9. Auguſt 1906 wird zugenimmt. 451 b) Die Mittel ſind dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. In unſerer Vorlage vom 29. Auguſt 1905 — Druckſache Nr. 316 — haben wir u. A. erwähnt, daß die mit den Kraatz'ſchen Erben wegen des Er⸗ werbes einer zur Vorortſtation am Ringbahnhof Jungfernheide erforderlichen Landfläche geführten Verhandlungen an der unverhältnismäßig hohen Preisforderung geſcheitert ſind. Im Verlaufe des daraufhin von der Königlichen Eiſenbahndirektion eingeleiteten Enteignungsverfahrens haben ſich nun die Kraatz'ſchen Erben nach Maßgabe des unten abgedruckten Vergleiches bereit erklärt, die erforder⸗ liche Landfläche gegen eine Entſchädigung von 20 ℳ für das qm abzutreten. Die Größe der in Anſpruch zu nehmenden Fläche beträgt 493 qm und demgemäß der Kaufpreis (493. 20) — 9860 ℳſ. Für die von dem benachbarten Wieſenthal'ſchen Grundſtück zu demſelben Zweck abgezweigte Fläche haben wir eben⸗ falls 20 ℳ pro qm gezahlt (vergleiche die oben erwähnte Stadtverordnetenvorlage). Wir erachten auch hier den Preis für angemeſſen und glauben nicht, daß bei der Durchführung des Enteignungs⸗ verfahrens der Einheitsſatz für das am herabgeſetzt werden wird. Der vorliegenden beſonderen Vorlage und der beſonderen Bewilligung der Mittel bedarf es auch hier, weil von den von uns vertragsmäßig zu über⸗ nehmenden Koſten der Verbreiterung des Bahnhofs Jungfernheide, entgegen unſerer Vorlage vom 17. November 1904 — Druckſache 464 — nur der bar zu leiſtende Zuſchuß von 50000 ℳ in den Etat für 1905 aufgenommen worden iſt. Wir erſuchen unſerem Antrage, mit dem wir uns in Übereinſtimmung mit der Tiefbaudeputation befinden, zu entſprechen. Charlotten burg, den 25. September 1906. Der Magiſtrat. Matting. Dr. Maier. IX A. 1629. Verhandelt Bahnhof Jungfernheide, den 9. Auguſt 1906. Anweſend: 2 I. ſeitens der Enteignungsbehörde: 1. Regierungsrat von Uſedom, als Kommiſſar des Königlichen Regierungspräſidenten zu Potsdam, 2. Regierungsſekretär Dalecki, als Proiokollführer; II. als Sachverſtändige: 1. Gerichtsſchöppe von Holwede, 2. Maurermeiſter Gerlach; III. ſeitens der Beteiligten: 2 2) für die Unternehmerin, Königliche Eiſen⸗ bahndirektion Berlin: Geh. Regierungsrat Simmers, Bauinſpektor Jacobi, Regierungs⸗ und Baurat Settgaſt; b) ſeitens der Grundeigentümer: 1. 10 Charlottenburger Grundſtücksgeſell⸗ t: ſrdie l aa 21 1 Iupf 2. für die Aktienge aft in Firma Ba Jungfernheide⸗Boden⸗Aktiengeſellſchaft: Prokuriſt Heinecke in Begleitung der Vor⸗ beſttzer Hermann und Karl Kraatz, welche 2 28 anliegenden Schriftſatz überreichten, 0) batek des Magiſtrats zu Charlotten⸗ urg: Gerichtsaſſeſſor Reisner, Techniler Pätzold.