—— 452 — In der Angelegenheit, betreffend die Enteignung von Grundflächen zur Einrichtung der Ringbahnſtation Jungfernheide für den Vorortverkehr ſtand heute Termin an Ort und Stelle zur Abſchätzung der Grundflächen und zur Verhandlung mit den Be⸗ teiligten an, wozu die am Rande aufgeführten Per⸗ ſonen erſchienen waren. Unter Vorlegung des der Enteignung zu Grunde liegenden Planes wurde zunächſt eine Beſichtigung der Grundſtücke vorgenommen. Die Vertreler der Grundeigentümer wurden auf die Beſtimmungen der §§ 9, 25 letzter Abſatz des Enteignungsgeſetzes vom 11. Juni 1874 aufmerkſam gemacht, wonach Anträge auf vollſtändige Übernahme eines teilweiſe in Anſpruch genommenen Grundſtücks 4 40 in dem heutigen Termine anzubringen eien. I. Grundſtück der Charlottenburger Grund⸗ ſtücksgefellſchaft. Die Parteien werden Vergleichsverhandlungen führen. v. g. u. Willi Rindermann. II. Grundſtück der Aktiengeſellſchaft Bahnhof Jungfernheide. Die erſchienenen Vorbeſitzer Karl und Hermann Kraatz erklärten: Die Enteignungsfläche iſt bei der Auflaſſung des Grundſtückes irrigerweiſe mit aufgelaſſen worden, ohne bezahlt zu werden. Deshalb erheben wir Anſpruch auf Auszahlung der Entſchädigung. Der Vertreter der Erpropriatin überreicht die Anlage und erklärt, daß dieſe kein Intereſſe an der Höhe der Entſchädigung habe, aus den in der An⸗ lage wiedergegebenen Gründen. Auf Aufforderung des Magiſtrats werden ſich die Vorbeſitzer und die jetzige Eigentümerin darüber ſchlüſſig werden, ob die ganze Angelegenheit durch freie Vereinbarung geregelt werden kann oder ob die jetzige Eigentümerin die Parzelle an die Vorbefttzer zurückauflaſſen wird, damit das Enteignungsverfahren gegen dieſe gerichtet werden kann. Der Vertreter des Magiſtrats macht darauf auf⸗ merkſam, daß die Parzelle in bebauungsplanmäßiges Straßenland fällt und deshalb nicht als Bauland betrachtet werden kann. Hierauf ſchloſſen die Vertreter der Eiſenbahn⸗ direktion mit Zuſtimmung des Magiſtrats einerſeits und der Vertreter der Erpropriatin unter Zuſtimmung der beiden erſchienenen Vorbefitzer andererſeits fol⸗ genden Vergleich. Die Vorbeſitzer, nämlich 1. Rentier Hermann Kraatz in Charlottenburg, Danckelmann Straße 2a, 2. Rentier Karl Kraatz in Zoſſen, Weinberg 4, 3. Rentier Wilhelm Kraatz in Charlottenburg, Berliner Straße 130, 4. Fräulein Emma Kraatz in Charlottenburg, Berliner Straße 130 erhalten vom Magiſtrat in Charlottenburg eine Ent⸗ ſchädigung von 20 ℳi pro qm der Enteignungsfläche, alſo von 9860 ℳ insgeſamt. Hiergegen verpflichtet ſich die Aktiengeſellſchaft in Firma Bahnhof Jungfernheide⸗Boden⸗Aktien⸗ geſellſchaft in Berlin die Enteignungsfläche ohne Ent⸗ gelt für ſie ſelbſt koſten⸗ und jaſtenfrei an die Eiſen⸗ bahnverwaltung aufzulaſſen. Die Zahiung der Entſck ädigung ſoll alsbald nach der Auflaſſung erfolgen. Die Koſten der Ent⸗ pfändung der Enteignungsparzelle übernehmen die Vor⸗ beſitzer, alle anderen Koſten trägt der Magiſtrat. Dieſer Vergleich wird vom Vertreter des Ma⸗ giſtrals unter dem ausdrücklichen Vorbehalte abge⸗ ſchloſſen, daß binnen 8 Wochen die Zuſtimmung des Magiſtrats zu ihm erklärt wird. Ebenſo behalten ſich die erſchienenen Vorbeſitzer ausdrücklich die Zu⸗ ſtimmung der früheren Miteigentümer zu dem Ver⸗ gleich binnen der gleichen Friſt vor. Sollte von einer dieſer Seiten dem Vergleiche nicht zugeſtimmt werden, ſo wird das Enteignungs⸗ verfahren fortgeſetzt. v. g. u. Hermann Kraatz, Karl Kraatz, Reisner, v. Hollwede, Simmers, Jacobi, Settgaſt, Panl Gerlach, Robert Heinecke Pätzold. Geſchloſſen. von Uſedom. Dalecki. Druckſache Nr. 372. Vorlage betr. Ankauf von Grundſtücken an den Straßen 43, 432 und 44. Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauf der an den Straßen 43, 43 a und 44 belegenen, auf dem vorgelegten Lage⸗ plan näher dezeichneten Grundſtücke der Voigt⸗ ſchen Erben und des Kaufmanns Rudolf Braun — Band 27, Blatt 1356 und Band 79 Blatt 3027 des Grundbuchs — nach Maßgabe der 9 1432è0 16. Mai 1. Juni aufverträge vom 29. Ium 18. Septemb. 1906 wird zugeſtimmt. b) Der Kaufpreis mit etwa 301403 ꝰ' iſt dem Grundſtückserwerbsfonds zu entnehmen. Wir haben bereits in unſerer Vorlage vom 17. Mai 1906 — Druckſache Nr. 207 — darauf hin⸗ gewieſen, daß es notwendig iſt, der Stadtgemeinde auf dem Gelände weſtlich vom Tegeler Wege, zwi⸗ ſchen dem Nonnendamm und der Jungfernheide die für Schul⸗ und andere ſtädtiſche Zwecke erforder⸗ lichen Grundſtücke rechtzeitig zu ſichern. Es. ſind für Schulzwecke allein 2—3 Grund⸗ ſtücke in dieſer Gegend erforderlich. Bis jetzt beftzt die Stadt dort nur 2 Grundſtücke, welche für einen Schulbau geeignet ſind, nämlich das am Tegeler Weg belegene, früher Müllerſche und das an den Straßen 44, 44aund 51 belegenefrüher Brandenburg'ſche Grund⸗ ſtück. Wir müſſen daher auf den Erwerb nocheiniger wei⸗ terer Geländeflächen bedacht ſein. Leider bieten fich bei der Auswahl von geeigneten Flächen inſofern Schwierigkeiten, als faſt alle Grundſtücke ſehr ſchmal und lang geformt ſind und zumeiſt von einer oder mehreren Straßen durchſchnitten werden. Die uns in den unten abgedruckten Verträgen zum Kaufe an⸗ geſtellten Grundſtücke ſtellen ſich als zwei nebenein⸗ ander liegende Geländeſtreifen von zuſammen etwa 90 m Breite und etwa 190 m Länge dar. Sie wer⸗ den nördlich von der Straße 43 und ſüdlich von der Straße 44 begrenzt und etwa in der Mitte von der Straße 43a durchſchnitten. Der Geſamtflächeninhalt der Grundſtücke beträgt ca. 17160 am 1209 —R., wovon ca. 958 qam — 67 IR auf Vorgarten⸗ und ca. 3505 qam = 247 (R auf Straßenland entfallen. Nach Abrechnung des Vorgarten⸗ und Straßenlandes verbleibt zwiſchen den Straßen 43 und 432 eine be⸗ baubare Fläche von etwa 7059 qm 498 R und U. vom