„ „, „ ——— 256 — — Druckſache Nr. 374. Vorlage betr. Wahl eines Mitgliedes der Kaſſen⸗ und Finanz⸗Deputation. Urſchriftlich nebſt Akten Fach 2 Nr. 12 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, anſtelle des Herrn Stadtverordneten Bruns, der ſein Amt als Mitglied der Kaſſen⸗ und Finanz⸗ Deputation niedergelegt hat, ein anderes Mit⸗ glied für den Reſt der Wahlzeit bis Ende Juni 1910 zu wählen. Der Reuzuwählende muß Stadtverordneter ſein. Charlottenburg, den 17. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. IIIb. 978. Druckſache Nr. 375. Vorlage betr. Wahl eines Mitgliedes der Depoſital⸗Verwaltung. Urſchriftlich mit Akten Fach 2 Nr. 5 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, anſtelle des Herrn Stadtverordneten Bruns, der ſein Amt als Mitglied der Depoſitalver⸗ waltung niedergelegt hat, ein anderes Mitglied in dieſe Verwaltung zu wählen. Nach § 33 der Geſchäftsanweiſung für die Stadt⸗ hauptkaſſe muß der zu Wählende Stadtverordneter ſein. Die Wahl gilt für die Dauer der Wahlzeit als Stadtverordneter. Charlottenburg, den 17. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. IIIb 969. Druckſache Nr. 376. Vorlage betr. Wahl eines Mitgliedes der Deputation für 1 2 4. der Kranken⸗ äuſer. Urſchriftlich mit den Akten Fach 2 Nr. 13 II an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, anſtelle des Herrn Stadtverordneten Bruns, der ſein Amt als Mitglied der Deputation für die Verwaltung der Krankenhäuſer niedergelegt hat, ein anderes Mitglied für den Reſt der Wahlzeit bis Ende Juni 1910 zu wählen. Der Neuzuwählende muß Stadtverordneter ſein. Charlottenburg, den 17. September 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. IIIb. 977. Druckſache Nr. 377. Vorl age betr. Wahl der Beiſitzer für die Stadtverordneten⸗Erſatzwahl am 9. Oktober 1906. urſchriftlich mit 1 Heft an die Stadtverordneten⸗Verſammlung zur Kenntnis und mit dem Antrage, für die Wahlvorſtände des 1. und 4. Bezirks der I. Wählerabteilung je 2 Beiſitzer und für jeden Beiſitzer je 2 Stellvertreter zu wählen. Die zu Wahlvorſtehern bezw. Stellvertretern ernannten Perſonen ſind in der anliegenden Nach⸗ weiſung aufgeführt. Charlottenburg, den 18. September 1906. Der Magiſtrat. Matting u. 1. V. IV. 555. Bekanntmachung für die Lokalblätter. Für die am 7. Mai bezw. am 9. Auguſt d. Is. verſtorbenen Stadtverordneten Marcus und Kaping, ſowie für die durch Niederlegung ihrer Mandate ausgeſchiedenen Stadtverordneten Dr. Mommſen und Heimann ſind Erſatzwahlen erforderlich. Die Genannten waren ſämtlich von der I. Wähler⸗ abteilung und zwar die drei Erſtgenannten vom 1. Bezirk, der Stadtverordnete Heimann vom 4. Be⸗ zirk gewählt worden. Die Herren Heimann und Kaping gehörten der Wahlzeit von 1902!07, die Herren Dr. Mommſen und Marcus der Zeit von 1904/9 an. Unter den zu Wählen den müſſen z wei Hausbeſitzer ſein, von denen jeder Bezirk einen zu wählen hat. Die Wahlen finden am Dienſtag, den 9. Oktober 1906, von 9 Uhr vormittags bis 4 Uhr nachmittags mit der Maßgabe ſtatt, daß die Wahllokale um 4 Uhr nachmittags geſchloſſen werden und daß nur diejenigen Wähler zur Stimmabgabe noch zugelaſſen werden, welche vor Ablauf dieſer Zeit im Wahllokal anweſend waren. Jeder Wahlberechtigte erhält noch eine beſondere Einladung, deren Vorlage im Wahltermine als Aus⸗ weis dringend erwünſcht iſt. Bei einem Wohnungs⸗ wechſel des Wählers bleibt die Wahlberechtigung in dem Bezirke beſtehen, in deſſen Liſte der Name des Wählers eingetragen iſt. Als Wahllokale ſind beſtimmt worden: 2) für den 1. Wahlbezirk: Logen⸗Reſtaurant, Berliner Str. 61, Eingang Kirchhof Str. (Wahlvorſt.: Stadtv. Gredy, Stellv.: Stadtv. Ring) b) für den 4. Wahlbezirk: Reſtaurant Krauſe, Kleiſt Str. 31, Eingang Kalckreuty Str. 1. (Wahlvorſt.: Stadtv. Ruß. Stellv. Stadtv. Stein.) Druckſache Nr. 378. Vorlage betr. Ernenerung der Einkommen⸗ ſteuer⸗Voreinſchätzungskommiſſion. Urſchriftlich mit den Akten Fach 2 Nr. 1 (Band 1, 2 und 4) 4 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, für die zu erneuernde Einkommenſtener⸗Vorein⸗ ſchätzungskommiſſion 164 Perſonen hieſiger Ein⸗ wohner als Mitglieder und 83 ebenſolcher Perſonen als Stellvertreter zu wählen, ſowie 162 und 80 ſolcher Perſonen zu bezeichnen, die der Königlichen Regierung zu Potsdam zur Ernennung als Mitglieder oder Stellver⸗ treter in Vorſchlag zu bringen ſind. Die dreijährige Amtsperiode der auf Grund der §§ 31, 50 und 51 des Einkommenſteuergeſetzes vom 24. Juni 1891 gebildeten Voreinſchätzungskommiſſion e,,