— 470 — vorlagen für die Stadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 381. Vorlage betr. Bereitſtellung von Mitteln zur Zahlung von Witwen⸗ und Waiſengeld Urſchriftlich mit den Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Das der Witwe des Aſſiſtenten Karl Liepe zu⸗ ſtehende Witwen⸗ und Waiſengeld für die Zeit vom 1. Dezember 1906 bis 31. März 1907 im Geſamtbetrage von 140 ℳ iſt dem Dis⸗ poſitionsfonds Ord. 1— 14—1 für 1906 zu eninehmen. Der Affiſtent Karl Liepe iſt am 31. Auguft 1906 verſtorben. Er hat eine Witwe und zwei Kinder im Alter von 3 und 5 Jahren hinterlaſſen. Liepe hatte an ſeinem Todestage eine anrech⸗ nungsfähige Dienſtzeit von 14 Jahren 265 Tagen zurückgelegt. Sein Ruhegehalt würde mithin gemäß § 6 des Ortsſtatuts vom 16./31. März 1906 be⸗ treffend die Gewährung von Ruhegehalt d ſeines zuletzt bezogenen Gehaltes von 2100 ℳ — 666 betragen haben. Das Witwengeld beträgt nach § 3 des Orts⸗ ſtatuts vom 16./31. März 1900 betr. die Gewäh⸗ rung von Witwen⸗ und Waiſengeld 40% des Ruhe⸗ gehalts von 666 ℳ — 266,40 ℳ, mindeſtens aber 300 ℳ, das Waiſengeld nach § 4 Ziffer 1 a. a. O. für jedes Kind “ des Witwengeldes — 60 ℳ, mithin für die beiden Kinder führich . . 120 zuſammen 420 . Für die Zeit vom Ablauf des Gnadenviertel⸗ jahres ab (1. Dezember 1906) bis 31. März 1907 find, wie beantragt, 140 ℳ erforderlich. Charlottenburg, den 6. Oktober 1906. Der Magiſtrat. Matting. I. 1793. Druckſache Nr. 382. Vorlage betr. Aufhebung der Deputation zur Prüfung der Frage der Müllabfuhr und Müllbeſeitigung. Urſchriftlich mit Akten Fach 1 Nr. 6 1. an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu . Die Deputation zur Prüfung der Frage der Müllabfuhr und Müllbeſeitigung wird aufge⸗ 4 . Die Bearbeitung der Angelegenheiten etreffend die Beſeitigung des Hausmülls geht auf die Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen über. 30. März Durch Gemeindebeſchluß vom 25. April 1900 iſt eine gemiſchte Deputation zur Prüfung der Frage der Müllabfuhr und Müll beſeitigung eingeſetzt worden. Nachdem die Verſtadtlichung der Müllbeſeitigung ſeitens der ſtädtiſchen Körperſchaften beſchloſſen und die Abfuhr des Mülls der Charlottenburger Abfuhr⸗ Geſellſchaft m. b. H. vertraglich übertragen worden iſt, hat dieſe Deputation ihren eigentlichen Zweck erfüllt. Es fragt ſich, ob das Fortbeſtehen der Deputation im Intereſſe der Stadtgemeinde wünſchens⸗ wert erſcheint, alſo ob dieſer Deputation die Durch⸗ führung des mit der Charlottenburger Abfuhr⸗Geſell⸗ ſchaft geſchloſſenen Vertrages überlaſſen werden ſoll. Dieſe Frage iſt zu verneinen. Die demnächſtigen Arbeiten auf dem Gebiete der Müllbeſeitigung find mit denen des Straßenreinigungsweſens derart ver⸗ wandt, daß es im Intereſſe der Verwaltung von Vorteil ſein wird, wenn die Angelegenheit der Straßenreinigung und Müllbeſeitigung von einer Verwaltungsdeputation bearbeitet werden, wodurch in dem einen oder dem anderen Betriebe ſich weſent⸗ liche Vereinfachungen ſchaffen laſſen werden. Außerdem iſt es nicht unmöglich, daß die Stadtgemeinde ſowohl die Müllabfuhr, als auch die Abfuhr des Straßen⸗ kehrichts in ſpäterer Zeit in eigene Regie übernehmen wird. Dann aber wird die Vereinigung der beiden Verwaltungszweige, ſchon mit Rückſicht auf das Pferdematerial, zur Notwendigkeit. Auch wird in ſpäterer Zeit der Straßenkehricht nicht mehr wie jetzt in der Nähe unſeres Stadtgebiets gelagert werden können, ſondern ebenſo, wie das Hausmüll, nach weit entlegenen Plätzen verbracht werden müſſen. Dann aber wird es zweckmäßig, die Verfrachtung und den Transport beider Abfuhrmaterialien bis zu einem gewiſſen Grade gemeinſam zu betreiben. Werden ſchon jetzt die beiden Verwaltungszweige mit einander vereinigt, ſo kann der Ubergang in die eigene Regie zwanglos und rechtzeitig angebahnt werden. Aus dieſen Gründen empfehlen wir, die Angelegenheiten der Müllbeſeitigung der Deputation für das Straßen⸗ reinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen zu übertragen. Wegen der erforderlichen Vermehrung des Perſonals werden wir in nächſter Zeit geeignete Vorſchläge machen. Charlottenburg, den 11. Oktober 1906. Der Magiſtrat. Matting. Bredtſchneider. Meyer. XIV. 1377. 5 2 2