— 273 —— geſchloſſen worden, ſodaß für dieſen Monat die vor⸗ altsfichtlich berechneten Koſten wegfallen, und es iſt außerdem angeordnet, daß neue Überweiſungen in die Erholungsſtätten nur in dringenden Fällen und mit der Genehmigung des Dezernenten erfolgen ſollen. Bei den Überweiſungen iſt es zwar möglich aber ſchwer, im voraus auch nur ein annähernd klares Bild derjenigen Koſten zu erhalten, die durch die Überweiſung entſtehen, da die Überweiſungen auf verſchieden lange Zeit (14 Tage oder 4 Wochen) erfolgen, und nach Ablauf dieſer Zeit noch ein oder mehrere Male verlängert werden, ſolange es dem Vertrauensarzt notwendig erſcheint, und es ferner nicht feſtſteht, ob die Erkrankten auch tatſächlich jeden einzelnen Tag die Erholungsſtätte beſuchen. Es ſollen aber für die Zukunft Beſtimmungen da⸗ rüber getroffen werden, in welcher Weiſe einmal dem Vertrauensarzt ſelbſt eine Kontrolle über den Ver⸗ brauch der Etatsmittel ermöglicht werden kann, und andererſeits in welcher Weiſe ſeitens der Verwaltung über den ſtädtiſchen Vertrauensarzt eine Kontrolle dahin ausgeübt werden kann. daß dieſer mit den Überweiſungen in Lungen⸗ und Erholungsſtätten im Rahmen der durch den Etat gegebenen Mittel ſich hält. Es ſei bei dieſer Gelegenheit endlich noch an⸗ geführt, daß die Zahl derjenigen Perſonen, für die in dieſem Jahre die Unterbringung in Lungenheil⸗ ſtätten beantragt worden iſt, ſich gegen das Vor⸗ jahr erheblich vermindert hat. Während im Jahre 1905 ſeitens des ſtädtiſchen Vertrauensarztes in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September 1905 261 Anträge auf Unterbringung in Heilſtätten ge⸗ ſtellt waren, und zwar 180 für Erwachſene und 81 für Kinder, ſind in dem gleichen Zeitraum des Jah⸗ res 1906 nur 161 derartige Anträge geſtellt worden, und zwar für 123 Erwachſene und 38 Kinder. Es erhellt daraus einerſeits, daß in vielen Fällen an Stelle der teureren Unterbringung in Heilſtätten die Unterbringung in die mehr und mehr vervollkomm⸗ neten Erholungsſtätten getreten iſt, andererſeits daß damit zu rechnen ſein wird, daß die im Etat für die Unterbringung in Lungenheilſtätten vorgeſehene Summe von 60 000 ℳ nicht erreicht wird, wenn⸗ gleich eine beſtimmte Angabe hierüber zur Zeit noch nicht möglich iſt. Zu den übrigen Nachbewilligungen bemerken wir folgendes: Zu 1. Die im Etat eingeſetzte Summe von 600 ℳ iſt von vornherein, wie ſich aus der Iſt⸗ Ausgabe des Vorjahres ergibt, bedeutend zu niedrig angeſetzt worden, da letztere bereits 1197,50 be⸗ tragen hat. Der Mehrbedarf iſt namentlich durch eine ſtärkere Benutzung des orthopädiſchen Inſtituts der Herren Dr. Böſch und Steinauer im Intereſſe verkrüppelter Kinder erfolgt. Zu 3. Auch hier betrug die Iſt⸗Ausgabe für 1905 bereits 70 800 ℳ, ſodaß mit der hier erbetenen Erhöhung um 5000 ℳ noch nicht einmal dieſe Summe erreicht werden wird. Es ſteht aber zu er⸗ warten, daß dieſe 5000 ℳ mit den noch zur Ver⸗ fügung ſtehenden cirka 4000 ℳ bis zum Ende des Etatsjahres reichen, wie aus dem bei den Akten be⸗ findlichen Verbrauch der Etatsmittel dieſer Poſition in den Vorjahren und den bisher verfloſſenen Monaten dieſes Jahres hervorgeht. Bei 4 handelt es ſich um eine lediglich formale Überſchreitung, da der Betrag rein rechneriſch aus den im vorhergehenden Jahre gezahlten Beiträgen der unterhaltungspflichtigen Perſonen feſtgeſtellt wird. Zu 5 wird auf die beifolgende Außerung des Anſtaltsarztes Dr. Schenk, vom 26. September 1906, hingewieſen. An Stelle des dort errechneten Mehr⸗ bedarfes von 1400 ℳ glauben wir mit den erbetenen 1200 ℳ auskommen zu können, zumal dem An⸗ ſtaltsarzt Anordnung zugegangen iſt, nach Möglichkeit ſparſam mit ſeinen Verordnungen vorzugehen. In Anbetracht der um ca. 30 Köpfe ſtärkeren Belegung in dieſem Jahre und des Umſtandes, daß zahlreiche ſchwer ſieche und kranke Perſonen neuerdings dem Bürgerhauſe vom Krankenhauſe überwieſen werden, läßt ſich eine Einſchränkung dieſer Ausgaben ſchwer ermöglichen. Wir folgen mit unſeren Anträgen einem Be⸗ ſchluſſe der Armendirektion mit alleiniger Ausnahme zu 5. Bezüglich dieſer Poſition lag die eingehende Begründung des Anſtaltsarztes bei der Beratung der Armen⸗Direktion noch nicht vor. Charlottenburg, den 11. Oktober 1906. Der Magiſtrat. Scholtz. Matting u. i. V. VIII. A. G. 1757. Charlottenburg, den 12. Oktober 1906. Der Stadtverordneten⸗Vorſteher. Roſenberg. Druck von Adolf Gertz, Charlottenburg.