——— 491 — Mit Rückſicht darauf, daß die Platanen Allee als Fortſetzung der verlängerten Knobelsdorff Straße und Wall Straße eine Verkehrsſtraße iſt und als ſolche auch in dem Bebauungsplan gewürdigt iſt, ſteht zu erwarten, daß die Ahorn Allee zwiſchen Platanen Allee und Platz B einen größeren Verkehr wird auf⸗ nehymen müſſen, als in dem nördlichen Teile. Es erſcheint hiernach erwünſcht, der Ahorn Allee in dem erſteren Teile durchweg dieſelbe Breite zu geben, wie auf der Strecke ſüdlich der Straßen 11 und 12. Dieſes verfolgt das vorliegende Fluchtlinienprojekt. Das weitere erſuchen wir aus dem unten abgedruckten Erläuterungsbericht zu entnehmen. Es iſt für dieſe Verbreiterung erforderlich, die⸗ jenigen Masken, die ſich im Beſitz der Neuweſtend A. G. für Grundſtücksverwertung befinden, in das Straßenland einzubeziehen, dieſe Geſellſchaft hat ſich mit der unentgeltlichen und laſten⸗pp. freien Abtretung einverſtanden erklärt — vgl. Blatt 41 der Akten — ebenſo hat ſich auch Herr Baurat Ganſe, Befitzer des Grundſtücks Bd. 87 Bl. 3272 des Grundbuchs, ver⸗ pflichtet, die zu ſeinem Grundſtück gehörige Fläche, ſoweit ſie in das neue bebauungsplanmäßige Straßen⸗ land fällt, unentgeltlich und laſten⸗pp. frei an uns abzutreten — vgl. Bl. 44 der Akten. Es fehlt ſo⸗ mit zur tatſächlichen vollſtändigen Durchführung der nach dem Fluchtlinienentwurf beabfichtigten Verbrei⸗ terung der Ahorn Allee nur noch die Ubereignung von verhältnismäßig geringen Flächen, die zu zwei anderen Grundſtücken gehören. Falls die Ubereignung dieſer Flächen nicht gleichfalls unentgeltlich wird er⸗ zielt werden können, wird der Erwerb nur verhältnis⸗ mäßig geringe Koſten verurſachen. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in ÜUber⸗ einſtimmung mit einem Beſchluſſe unſerer Tiefbau⸗ deputation. Charlottenburg, den 17. Oktober 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX. E. 1371. 7 Erläuterungsbericht zum Fluchtlinienplan betr. Verbreiterung der Ahorn Allee zwiſchen Platanen Allee und den Straßen 11 und 12 Abt Sektion 5 des Bebauungsplans von den Umgebungen Berlins. Nachtrag und Erläuterungsbericht vom 12. April 1884. Die Ahorn Allee verbindet auf der Strecke zwi⸗ ſchen Platz B und Platanen Allee zwei künftige Hauptverkehrsadern von Charlottenburg, nämlich die verlängerte Bismarck Straße und die Plantanen Allee und hat hier infolgedeſſen einen größeren Verkehr aufzunehmen. 2 Die Baufluchtlinien haben auf der genannten Strecke dieſelbe Richtung und auch denſelben Abſtand von 26,0 m, nur die Straßenfluchtlinien haben ver⸗ ſchiedenen Abſtand von einander. Auf der Strecke zwiſchen Platz B und den Straßen 11 und 12 be⸗ trägt die Breite 18,90 m und auf der anderen Strecke den Straßen 11 und 12 und der Platanen Allee nur 13,2 m zwiſchen den Straßenfluchtlinien. Es erſcheint daher im öffentlichen Intereſſe geboten, der Ahorn Allee auf der Strecke zwiſchen den Stra⸗ ßen 11 und 12 und der Platanen Allee, wie in dem vorliegenden Entwurf dargeſtellt, zwiſchen den Straßenfluchtlinien gleichfalls eine Breite von 18,90 m zu 4. 2 auch den erliegende 2 Entwurf verfolgt gleichzeitig weiteren Zweck, die vorhandenen Masken, welche den Grundſtücken Bd. 81 Nr. 3095 und Bd. 76 Nr. 2962 vorgelagert ſind, zu beſeitigen. Im einzelnen beſtimmen ſich die Fluchtlinien wie folgt: Die neuen Straßenfluchtlinien laufen in einem Abſtande von 3,55 m parallel zu den Baufluchtlinien, welche unverändert bleiben. Auch beim Einlauf der Straßenfluchtlinien in die Platanen Allee erhalten die Straßenfluchtlinien einen Abſtand von je 3.55 m von den Baufluchtlinien und folgen hier den Kreis⸗ abſchnitten der Baufluchtlinien in dem genannten Ab⸗ ſtande. Die Abſtumpfung beim Einlauf der Straßen⸗ fluchtlinie in die Straße 11 bleibt bis zum Schnitt⸗ punkt mit der neuen Straßenfluchtlinie beſtehen, da⸗ gegen wird die Abſtumpfung der Straßenfluchtlinie beim Einlauf in die Straße 12 derart verandert, daß ſie mit der Eigentumsgrenze zwiſchen den Grund⸗ ſtücken Bd. 76 Nr. 2962 und Bd. 201 Nr. 6830 zuſammenfällt. Die vorhandenen Straßeufluchtlinien werden in dem aus dem Fluchtlinienplan ſich er⸗ gebenden Umfang aufgehoben. An den Entwäfſerungsverhältniſſen wird durch den vorliegenden Entwurf nichts geändert. Der Entwurf iſt dargeſtellt durch einen Flucht⸗ linienplan im Maßſtab 1: 500 und einen IIberfichts⸗ plan 1: 6250. 3 Charlottenburg, den 3 Oktober 1906. Der Stadtbaurat. Der Vermeſſungsinſpektor. Bredtſchneider. I.. B. Stu mpf. Druckſache Nr. 418. Bericht des Petitions⸗Ausſchuſſes. 8 Verhandelt Charlottenburg, den 22. Oktober 1906. Anweſend: Stadtv. Protze, Vorfitzender, Stadtv. Dr. Crüger, Dr. de Gruyter, Klick, Dr. Penzig, Sellin, Dr. Stadthagen. Seitens des Magiſtrats: Bürgermeiſter Matting, Stadtbaurat Bredt⸗ ſchneider, Stadtſchulrat Dr. Neufert, Stadträte Dr. Jaffé, Caſſirer, Stadtſyndikus Dr. Maier, Betriebsdirektor Pfudel, Oberingenieur Marg⸗ graff. Entſchuldigt: Stadtv. Leben. Während der Verhandlungen über die Punkte II, III, v, vI und vII führte Stadtv. Dr. de Gruyter den Vorfitz. Petition des ehemaligen Hauswarts Hempel hier, betr. Verſorgungsanſprüche. Hempel iſt bis Oktober 1903 als Bureaugehilfe, Kanzliſt und Hauswart in ſtädtiſchen Dienſten be⸗ ſchäftigt geweſen und wurde auf ein im Februar 1905 eingereichtes Geſuch um Wiederbeſchäftigung zur Ver⸗ wendung als Hilfsbote vorgemerkt. Jetzt gibt Hempel an, ſein rechtes Auge ſei am 11. März 1901 beim Heizen eines Ofens durch eine Stichflamme beſchädigt worden und macht Dienſt⸗ beſchädigung geltend. Der Magiſtrat hat mitgeteilt, daß eine Dienſt⸗ beſchädigung nicht vorliegt. Das von Hempel er⸗ wähnte Augenleiden habe ſchon im Jahre 1900 be⸗ ſtanden und habe den Anlaß gegeben, von ſeiner Anſtellung als Beamter abſehen zu müſſen. Zur Vermeidung von Nachteilen für die ſtädtiſche Ver⸗