—— 494 —— 5) Die vorliegenden Petitionen und Anträge ſind hierdurch erledigt. Berichterſtatter: Stadtv. Holz. v. g. u. Scholz, Sellin, Scharnberg, Rackwitz. E. Wöllmen, Dr. Spiegel, Ring, Dr. de Gruyter. St. v. 756. Druckſache Nr. 420. Vorlage betr. Neuwahl eines Stadtbaurats für den Hochban. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verfammlung mit dem Antrage, einen beſoldeten Stadtbaurat für den Hochbau zu wählen. Am 6. d. M. iſt der Herr Stadtbaurat Profeſſor Schmalz verſtorben. Es iſt deshalb wegen der Wieder⸗ beſetzung der Stelle das Weitere zu veranlaffen. Das Gehalt des Stadtbaurats für den Hochbau iſt durch Gemeindebeſchluß vom 21./29. Juni 1905 — beſtätigt durch den Bezirksausſchuß Potsdam un lerm 27. Juli 1905 — auf 12000 Mk. jährlich feſtgeſetzt (vergl. Druckſache Nr. 251 und 339 von 1905). Das Gehalt der Stelle ſteht vom 1. Februar 1907 ab zur Verfügung, bis dahin bezieht die Witwe des Stadt⸗ baurats Schmalz das Gnadengehalt. Charlotten burg, den 18. Oktober 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. 1. 23538. Druckſache Nr. 421. Vorlage betr. Beſchaffung von Spreng⸗ und Spülwagen für die Straßenreinigung⸗ Urſchriftlich mit Anlagen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Koſten für die Beſchaffung von 7 Spreng⸗ wagen in Höhe von 8470 ℳ und von 6 Spül⸗ wagen in Höhe von 18 600 ℳ, welche als einmalige Ausgaben in den Etat für 1907 einzuſetzen ſind, werden bewilligt. Infolge der Regulierung neuer Straßenzüge hat die Fahrdammfläche im laufenden Jahre eine Vermehrung von rd. 110 000 qm erfahren, ſodaß im neuen Wirtſchaftsjahre eine Fläche von rd. 1 350 000 qm täglich zu beſprengen iſt. Um nun für ſämtliche Straßen am Tage eine 4 malige und für die verkehrsreichſten Straßen erforderlichenfalls eine öftere Beſprengung zu ermöglichen, was ſowohl im hygieniſchen Intereſſe, als auch in Anbetracht der ſtets wachſenden Anforderungen der Einwohner⸗ ſchaft für die heißen Monate als Mindeſtleiſtung gefordert werden muß, ſind mindeſtens 35 Spreng⸗ wagen in Betrieb zu ſtellen. Da ſich in den Be⸗ ſtänden außer den beiden Wagen für die Reitwege und demjenigen für die Promenaden, deren Arbeits⸗ penſum in der Berechnung auch nicht enthalten iſt, nur 28 Stück befinden, müſſen 7 Wagen be⸗ ſchafft werden. 2 Während, wie vorhin angegeben, die Geſamt⸗ fahrdammfläche einen Zuwachs von rd. 110 000 am erfahren hat, tritt bei den asphaltierten Straßen bis zum Beginn des neuen Wirtſchaftsjahres eine Vermehrung von rd. 192 000 qm ein. Für dieſe Straßen muß als tägliche Reinigung außer der Säuberung von Papier und dergl. durch Handkräfte eine mindeſtens einmalige, und für die verkehrs⸗ reichſten eine mehrmalige Waſchung durch Spülwagen gefordert werden, wozu 26 Wagen nötig ſind. Bei einem Beſtande von 20 Stück muß deshalb eine Vermehrung um 6 Wagen eintreten. Da erahmngegemuß für die Anfertigung der Maſchinen ein Zeitraum von 3 bis 4 Monaten bedingt iſt, die Maſchinen aber ſchon beim Beginn des Etatsjahres gebraucht werden, bitten wir, die Koſten ſchon jetzt zu bewilligen. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Deputation für das Straßenreinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen. Charlottenburg, den 22. Oktober 1906. Der Magiſtrat. Ma tting Meyer. u. i. B. XIV. 1307. Druckſache Nr. 422. Vorlage betr. Bildung einer Deputation für die Waſſerwerke und Neuſchaffung der Stelle eines Geſchäftsführers für dieſe Werke. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, A. zu beſchließen: 1. Zur dauernden Verwaltung der ſtädtiſchen Waſſerwerke wird eine „Deputation für die Waſſerwerke“ gebildet, beſtehend aus fünf Mitgliedern des Magiſtrats und zehn von der Stadtverordneten⸗ Verſammlung zu wählenden Perſonen (darunter mindeſtens 8 Stadtverordnete), zuſammen 15 Mitglieder. . Die Neuſchaffung der Stelle eines Ge⸗ ſchäftsführers zur Verwaltung der Waſſer⸗ werke wird genehmigt. Die Jahresvergütung wird auf 9000 ℳ feſtgeſetzt. Der Ge⸗ ſchäftsführer iſt durch Privatdienſtvertrag auf 6 Jahre mit Anwartſchaft auf Ruhe⸗ geld und Hinterbliebenen⸗Verſorgung an⸗ zunehmen und gegen Betriebsunfälle mit einer Summe von 50 000 ℳ auf ſtädtiſche Koſten zu verſichern. Die für das laufende Rechnungsjahr erforderlichen Gelder ſind aus den Mitteln der Wafferwerke zu entnehmen. B. entſprechend dem Antrage zu 1-=10 Perſonen zu wählen und zwar — dem allgemeinen Wahl⸗ turnus folgend — 5 auf die Wahlzeit bis 1. Juli 1909 und 5 auf die Wahlzeit bis 1. Juli 1912. Zu 4. 1. Nachdem der Stadtgemeinde nunmehr die Eharlottenburger Waſſerwerke übereignet find, halten wir es mit Rückſicht auf die weite Ausdehnung des Waſſerrohrnetzes, deſſen Umfang in den nächſten Jahren infolge des Ausbaues großer Teile unſeres Stadtgebietes am Lietzenſee, in Weſtend und nördlich der Spree ſich ſehr raſch erheblich vergrößern wird, für notwendig, zum Zwecke der Verwaltung der Waſſerwerke eine beſondere Verwaltungsdeputation gemäß § 59 der Städteordnung zu bilden mit der Bezeichnung „Deputation für die Waſſerwerke“. Für die Zuſammenſetzung der Deputation ſchlagen wir die Zahl von 15 Mitgliedern vor, und zwar 5 Mitglieder des Magiſtrats und 10 von der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung zu wählende Perſonen, darunter mindeſtens 8 Stadtverordnete. Zu 4. 2. Als Geſchäftsführer zur Verwaltung der Waſſerwerke beabſichtigen wir einen erfahrenen 1⁰