——— 507 —— Aufwendungen und die Angemeſſenheit der gezahlten Preiſe handelt. Außer den un⸗ mittelbar entſtandenen Koſten ſind die nicht beſonders nachweisbaren Verwaltungs⸗ und Nebenkoſten mit Zuſchlägen vom Hundert der wirklichen Ausgaben, ausſchließlich der Koſten des Grunderwerbs, nach Maßgabe der jeweiligen Vorſchriften der ſtädtiſchen Verwaltung zu vergüten. Die Zahlung der Regulierungskoſten hat ſpäteſtens binnen 14 Tagen nach Zuſtellung der Abrechnung zu erfolgen. Durch einen etwaigen Einſpruch gegen die Abrechnung wird die Zahlung der Regulierungskoſten und Zinſen nicht aufgehalten. die während der Tieferlegung und Regulierung der Spandauer Chauſſee ſeitens der Stadtge⸗ meinde aufgewendeten auf die Grundſtücke der Geſellſchaft entfallenden anteiligen Koften mit 4 vom Hundert bis zum Tage der Wiederein⸗ ziehung zu verzinſen. Die Errechnung der Zinſen erfolgt in der Weiſe, daß die geſamten zur Erſtattung kommenden Zinſen von den Anliegern nach Maßgabe des Verhältniſſes der Straßenfrontlängen ihrer Grundſtücke zur Ge⸗ ſamtſtraßenfrontlänge getragen werden. Die Zahlung der Zinſen hat zugleich mit den nach Ziffer a fälligen Regulierungskoſten zu erfolgen. 872 Wegen Zahlung der Kanaliſationsbeiträge ver⸗ bleibt es bei den geſetzlichen und ortsſtatutariſchen Beſtimmungen. § 8. Die Stadtgemeinde iſt nicht verpflichtet, die Tieferlegung und Regulierung der Spandauer Chauſſee nach Oſten hin über die öſtliche Grenze der Grund⸗ ſtücke der Geſellſchaft auszudehnen. In jedem Falle muß aber an dem öſtlichen Ende der Tieferlegung und Regulierung eine fahrbare UÜUbergangsrampe her⸗ geſtellt werden b) § 9. Den Zeitpunkt, wann die Tieferlegung der Spandauer Chauſſee und die damit im Zuſammen⸗ hang ſtehenden Bauausführungen ſowie die Regu⸗ lierung bewirkt werden ſollen, beſtimmt die Stadt⸗ gemeinde. § 10. Der zwiſchen der Stadtgemeinde und der Ge⸗ ſellſchaft geſchloſſene Vertrag vom 1./8. Juli 1905 betr. die Pachtung der Parzelle des ſtädtiſchen Grundſtücks Band 203 Blatt Nr. 6881 wird durch den vorliegenden Vertrag nicht berührt. § 11. Die Koſten und Stempel dieſes Vertrages ſowie der Auflaſſung fallen der Stadtgemeinde zur Laſt. Zum Zwecke der Stempelberechnung wird der Wert des aufzulaſſenden Straßenlandes auf 84 ℳ für jede Quadratrute feſtgeſetzt. § 12. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung abhängig. Wird dieſe nicht Gpanan bis zum 15. Jannar 1907 erteilt und der Smpandauerberg⸗Brauerei bis dahin ſchriftlich mitgeteilt, ſo kann keine der Parteien aus dieſem Vertrage herleiten. 4 Vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vor⸗ eleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen gandig unterſchrieben worden. Spandauerberg⸗Brauerei vormals C. Bechmann Aktien⸗Geſellſchaft Brähmer. ppa. Schmidt. Wilhelm Brähmer. Carl Schmidt. Beurkundet Dr. Adolf Maier, Stadtſyndikus als Urkundsbeamter. Ernſt Götze. Druckſache Nr. 432. Vorlage betr. Prüfung der Gültigkeit der Stadtverordnetenwahlen. Urſchriftlich mit Akten und 2 Wählerliſten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, über die Gültigkeit der am 9. Oktober vollzogenen Stadtverordneten⸗Erſatzwahlen gemäß § 10 des Zuſtändigkeitsgeſetzes vom 1. §. 1883 zu be⸗ ſchließen. Die Namen der Gewählten. unter denen ſich die er⸗ forderliche Zahl der Hausbefitzer befindet, ſind aus Blatt 57 der Akten erſichtlich. Das Nähere ergeben die Wahlverhandlungen Bl. 51 bis 54 ebenda. Die Gewählten haben die Wahl angenommen (Bl. 58 bis 61). Die Einſpruchsfriſt iſt mit dem 28 v. Mts. ab⸗ gelaufen. Einſprüche ſind friſtzeitig eingegangen (Bl. 62 bis 77): 2) gegen die Wahlen im 1. und 4. Bezirk: 1. vom Rentier Wilhelm Hilſcher, Luiſenplatz 5, 2. vom Sekretär der nationalliberalen Partei, Hans Krieger, Ahorn⸗Allee 8/10, 3. vom Direktor Jachmann, Kneſebeck Straße 17, b) lediglich gegen die Wahl im 1. Bezirk: 4. vom Kaufmann Karl Stöter, Bleibtreu⸗ Straße 25, vom Fabrikbeſitzer G. Zander, Straße 115, vom Rentier Herm. Rehſe, Kant Straße 110, nom Malermeiſter Draganski, Ansbacher⸗ Straße 47, Karl Perls, Kurfürſten⸗ vom Bankier damm 240, c) gegen die Wahl im 4. Bezirk 9. vom Fabrikbeſitzer Siegfr. Meſchelſohn und Eiſenbahndirektor a. D. C. Plock, Kurfürſten⸗ damm 239. Charlottenburg, den 1. November 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. 5. Berliner 6. 7. 8. IV 764. Es ſind gewählt worden: Im 1. Bezirk der 1. Wählerabteilung: Rentier Mar Thieme, Friedberg Straße 15 für die Wahlzeit 1902/07, Fabrikbeſitzer Otto Lemm, Mommſen Straße 71 für die Wahlzeit 1904/09, Verlagsbuchhändler Alfred Paetel, Kurfürſten⸗ damm 36 für die Wahlzeit 1904/9. Im 4. Bezirk der I. Wählerabteilung: Baumeiſter Richard Wolffenſtein, Nollendorf⸗ Platz 2 für die Wahlzeit 1902/07.