512 — Darlagen für die Stadtverordneten -Verſammlung zu Charlottenburg. In nicht öffentlicher Sitzung. Druckſache Nr. 437. Vorlage betr. Erwerb von Grundſtücken der Domäne Dahlem. Urſchriftlich mit den Akten Fach 35 Nr. 8 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Ankauſ der zwiſchen der Pumpſtation der Charlottenburger Waſſerwerke und der Spree belegenen, im Grundbuche von Dahlem Bd. 1 Bl. Nr. 6 und von Charlottenburg Bd. 144 Bl. Nr. 5147 verzeichneten, zur Domäne Dahlem gehörigen Grundſtücke nach Maßgabe des Kaufvertrages vom 20. Oktober 1906 — Beurkundungsregiſter Nr. 198 Jahr 1906 — wird zugeſtimmt. b) Die Beſchlußfafſung über die Beſchaffung der Mittel zur Deckung des Kaufpreiſes mit etwa 2 337 960 ℳ ſoll gleichzeitig mit der Beſchluß⸗ faſſung über die Aufbringung der Mittel für die Ausführung des mit den Waſſerwerken ab⸗ geſchloſſenen Vergleichs erſolgen. Das zu dem in unſeren Befitz übergegangenen Waſſerwerke gehörige Pumpwerk Sternfelde umſchließt mit ſeiner ſüdlichen Grenze zum arößten Teil ein zur Königl. Domäne Dahlem gehöriges Gelände. Die Lage iſt aus dem Plane Bl. 12 der Akten er⸗ ſichtlich. Das Waſſerwerksgrundftück iſt dort grün, das Domänengrundſtück rot angelegt. Der Domänen⸗ fiskus beabſichtigte, wie wir in Erfahrung gebracht haben, das bezeichnete Dahlemer Gelände zum Zwecke der Bebauung an Private zu verkaufen und ſtand bereits in ernſten Verkaufsverhandlungen mit einer Berliner Bank, welche dieſes Gelände nach dem Ab⸗ ſchluß des Kaufes zum Bau von Fabriken ausnutzen wollte. Dies veranlaßte uns, das Miniſterium für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten auf die große Gefahr aufmerkſam zu machen, welche aus einer ſolchen Ausnutzung des bezeichneten Geländes für die geſamte Einwohnerſchaft der Stadt Charlottenburg mit Rückficht auf die Beeinflufſung des Grundwaſſers entſtehen würde. Auf unſere Bitte hat das Miniſterium die Verkaufsverhandlungen rückgängig gemacht und . die zur Aufteilung der Domäne beſtellten Kommiſſion in Verkaufsverhandlungen mit uns ein⸗ 0 Dieſe Verhandlungen haben zu dem Ab⸗ ſchluſſe des unten abgedruckten nach der Genehmigung der Herren Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten und der Finanzen unterliegenden Ver⸗ trages vom 20. Oktober d. Is. geführt. Die Ge⸗ nehmigung iſt nach Auskunft der Geſchäftsſtelle der Königlichen Kommiſſton zur Aufteilung der Domäne Dahlem mit Sicherheit zu erwarten. Der Ankauf des fraglichen Geländes iſt geboten im öffentlichen Intereſſe der geſunden Waſſerverforgung Möglichkeit der ſtädtiſchen Einwohner Charlottenburgs. Das auf dem Waſſerwerksgrundſtück angelegte Pumpwerk ver⸗ ſorgt die Stadt Charlottenburg mit reinem Waſſer, das durch eine große Anzahl von Rohrbrunnen auf dem Untergrund des Grundſtücks geſchöpft wird. Wir müſſen daher im Intereſſe der Geſundheit der Einwohnerſchaft Charlotrenburgs peinlich darauf be⸗ dacht ſein, den Untergrund des Waſſerwerksgrundſtücks und ſeiner unmittelbaren Umgebung vor einer ſchäd⸗ lichen Verunreinigung oder auch nur vor der einer Verunreinigung zu bewahren. Wenn das Gelände an Private verkauft wordeu wäre, die es, ohne daß wir einen entſcheidenden Einfluß ausüben können, zum Bau von Fabriken ausnutzen wollten, ſo würde durch den Betrieb ſolcher Anlagen und die damit verbundenen unreinen Abgänge eine Verunreinigung des Untergrundes nicht nur dieſes Geländes ſelbſt, ſondern auch des angrenzenden Waſſerwerksgrundſtücks und ſomit auch des aus letzterem zur Wafſerverſorgung der Stadt Charlotten⸗ burg zu ſchöpfenden Waſſers zu befürchten ſein. Eine ſolche Verunreinigung kann leicht ernſtliche Ge⸗ fahren hinſichtlich der Reinheit, Schmackhaftigkeit und Gebrauchsfähigkeit des Waſſers entſtehen laſſen. Und ſelbſt, wenn eine ſolche Gefährdung nicht eintreten möchle, entſpricht der Erwerb einer notwendigen äſthe⸗ tiſchen Forderung der möglichſten Jungfräulichkeit eines Waſſerentnahmegebiets. Diefe äſthetiſche Forderung iſt ein Akt der Hygiene. Die hugieniſche Fürſorge für die Genußfähigkeit der Nahrungsmittel erſchöpft ſich nicht in der Abwendung unmittelbarer geſundheitlicher Gefahren. Sie richtet ſich auch auf die Wahrung von Eigenſchaften, die dem natürlichen Empfinden des Genießenden Rechnung tragen. Alſo auch aus dieſem Geſichtspunkt werden wir dazu ge⸗ drängt, alles zu tun, was dem berechtigten Empfinden einer großſtädtiſchen Bevölkerung Rechnung trägt. Schließlich beeinträchtigt die Veräußerung des fiekaliſchen Geländes an Private auch noch in anderer Hinſicht berechtigte Intereſſen der Stadt Charlotten⸗ burg. Es in ohne Zweifel eine ſtarke Rauchbeläſtigung zu befürchten, unter welcher die Stadt Cuarlottenburg, namentlich am Spreethal und in der Nähe desſelben, bei den hier häufig herrſchenden weſtlichen Winden zu leiden haben würde, wenn das Gelände mit Fabriken bebaut werden würde. Der Geſamtflächeninhalt des Geländes beträgt ca. 19 ha 48 a 30 qm und der Kaufpreis für jedes am 12 ℳ. Der Geſamtkaufpreis beläuft ſich ſomit auf ca. 2 337 960 ℳ. Er ſoll in 2 Teilen zahlbar ſein und zwar mit ¼ vor der Auflaſſung und mit % am 31. März 1911, wobei es der Stadtgemeinde jedoch freiſtehen ſoll, das Reſtkaufgeld ſchon früher entweder ganz oder in Teilbeträgen von 300 000 ℳ