zur Rückzahlung zu bringen. Bis zur Rückzahlung iſt das Reſtkaufgeld mit 1% zu verzinſen. Ein ge⸗ ringerer Preis war nicht zu erzielen, wir halten den Preis von 12 ℳ für annehmbar. Schon vor 4 Jahren iſt von der Stadt Spandau, die dasſelbe Gelände da⸗ mals hat ankaufen wollen, ſeitens des Staates der⸗ ſelbe Preis gefordert worden. Wegen der Aufbringung der Deckungsmittel für den Ankauf werden wir zuſammen mit den erforder⸗ lichen Anträgen über die Beſchaſſuung der zur Aus⸗ führung des Vergleichs mir den Waſſerwerken nötigen Mittel eine Vorlage machen. Die betreffenden An⸗ träge werden demnächſt genellt werden. Mit unſeren Anträgen über den Ankauf folgen wie einem Beſchluß der Tiefbaudeputation. Charlottenburg, den 8§. November 1906. Der Magiſtrat. Bredtſchneider. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX. A. 21 62. Beurkundungsregiſter Nr. 198 Jahr 1906. Verhandelt Berlin, den 20. Oktober 1906. Vor dem Umerzeichneten, dem gemäß Artikel 142 des Einführungsgeſetzes und Artikel 12 § 2 und 27 des Preußiſchen Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzuuche zur Beurkundung der die Aufteilung der Domäne Dahlem betreffenden Ver⸗ träge beſellten, zu Berlin wohnenden Königlichen expedierenden Sekretär Dr. iur. Lothar Nitz er⸗ ſchienen heute 1. der Direktor Nathan Dorn von Perſon bekannt, handelnd auf Grund der in Urſchrift vorgelegten Vollmacht vom 29. September 1906 für die Königliche Kommiſſion zur Aufteilung der Do⸗ mäne Dahlem als Vertreterin des Königlich Preußiſchen Fiskus; Dr. Adolf Maier aus Charlottenburg. Guericke⸗ Straße 43 woynhaft, Syndikus der Stadt Char⸗ lottenburg, gandelnd auf Grund der in Urſchrift vorgelegten Vollmacht d. d. Charlottenburg, den 19. Okiober 1906, für den Magiſtrat der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg. Die Erſchienenen ſchließen, und zwar beide han⸗ delnd wie angegeben, folgenden Kaufvertrag. 10 § 1. Die Königliche Kommifſion zur Aufteilung der Domäne Dahlem verkauft von der Domäne Dahlem die in der Gemarkung Spandau am nördlichen Spree⸗ ufer gelegenen Parzellen 1. Kartenblatt 15 Flächendurch⸗ ſchnitt 4 Grundbuch von Dah⸗ lem Bd. 1 Bl. Nr. 6 (früher von Spandau Bd. 62 Bl. Nr. 2088) von oha 17 a 50 qm Kartenblatt 15 Flächendurch⸗ ſchnitt 89/6 — Grundbuch wie vor — von 10 ha 11 a 20 am Kartenblatt 15 Flächendurch⸗ ſchnitt 88/5 Grundbuch von Charlottenburg Band 144 Bl. Nr. 5147 (früher Band 12 Bl. Nr. 738) von 9 ha 19 a 60 qm zuſammen 19 ha 48 a 30 qm an die Stadtgemeinde Charlottenburg. Die Auf⸗ lafſung dieſer Grundſtücke hat innerhalb 6 Wochen nach Genehmigung dieſes Vertrages zu erfolgen. Mit der Auflaſſung gilt die Ubergabe als erfolgt. 513 — — § 2. Die Auflaſſung erfolgt frei von privatrechtlichen Laſten, abgeſehen von Grundgerechtigkeiten, welche übernommen werden. Die Verkäuferin erklärt, daß ihr auf den verkauften Grundſtücken laſtende Grund⸗ gerechtigkeiten nicht bekannt ſind. Es iſt der Käuferin bekannt, daß in der zweiten Abteilung des Grundbuches von Charlottenburg Band 144, Blatt 5147, für die Parzelle Karten⸗ blatt 15, Flächenabſchnitt 88/ (früher 5) folgendes eingetragen iſt: „Inhalis des Erbpachtkontraktes vom 14. Mai und 1. September 1803 muß 5 gelöſcht c) Erbpächter, will er das Gut veräußern, ſolches dem Ober⸗Confiſtorio melden, und deſſen Er⸗ klärung, ob die Kirche das Vorkaufsrecht ausüben ſoll, einholen. Geht die Erklärung darüber nicht binnen 2 Monaten ein, kann Erbpächter ohne Weiteres verkaufen. Schließt er aber den Verkaufskontrakt vor Ablauf der zwei Monat und ohne Eingang der Erkla⸗ rung des Ober⸗Conſiſtorii ohne Vorbehalt der Genenmigung und des dem Erbpächter gebübrenden Vorkaufsrecht ab, ſo verliert er ſein Recht.“ Die Verkäuferin beſtreitet die Validität dieſer Eintragung und betreivt zur Zeit ihre Löſchung im Grundbuche. Iſt dieſe Löſchung bis zur Wirkſamkeit dieſes Vertrages nicht erfolgt, ſo bleibt die Eintragung ohne Anrechnung auf den Kaufpreis beſtehen und der Käuferin überlaſſen, die Löſchung ſelbſt zu betreiben. 3 Die Verkäuferin übernimmt keine Gewähr für die Größe und Beſchaffenheit des Grundſtücks. E Der Kaufpreis beträgt 12 ℳ für das am und wird nach der wirklich vorhandenen Flächengröße entrichtet. Zu dieſem Behufe hat die Stadtgemeinde ſofort nach Genenmigung des Vertrages durch die Stadtverordneten⸗Verſammlung und die beteiligten Herren Refſortminiſter auf ihre Koſten eine Ver⸗ meſſung des Grundſtück⸗ durch das ſtädtiſche Ver⸗ meſſungsamt vorzunehmen, oder durch einen vereide⸗ ten Landmeſſer vornehmen zu laffen. Vor dem Beginn der Vermeſſung iſt die Königliche Kommiſſion zur Aufteilung der Domäne Dahlem rechtzeitig zu benachrichtigen, um bei den Vermeſſungsarbeiten ſich vertreien zu laſſen. Der Kaufpreis iſt in zwei Teilen zu entrichten. Ein Viertel des Kaufgeldes iſt vor der Auflaſſung bei der Kaſſt der Königlichen Miniſterial⸗ Militär⸗ und Baukommiſſion in Berlin N. w. 40 Invaliden⸗ ſtraße 52 zu entrichten, der Reſt ebenda am 31. März 1911. Es ſoll jedoch der Käuferin frei ſtehen, das Reſtkaufgeld ſchon früher ganz oder in Teil⸗ beträgen nicht unter 300000 ℳ zur Rückzahlung zu bringen. Iſt vor der Auflaſſung die wirtliche Flächengröße des Grundſtücks nicht ermittelt, ſo wird für die Bemeſſung der erſten Kaufpreisrate die im § 1 angeführte kataſtermäßige Größe des Grundſtücks zugrunde gelegt. Der geſtundete Reſtbetrag iſt mit jährlich 4 vom Hundert zu verzinſen. Die Zinſen ſiind im erſten Kalenderjahr vom Tage der Auf⸗ laſſung bis zum Schluße desſelben, ſpäteſtens am 31. Dezember und ferner in halbjährlichen Teilen bis zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres Mmſtenal Winr Fur das men an die Kaſſe der Königlichen Mi und Baukommiſſion zu entrichten.