— 515 — Probe in einer im Stadthaushaltsplan vorgeſehenen offenen Schuldienerſtelle. Leiſtungen und Führung waren zufriedenſtellend; nach dem vertrauensärztlichen Zeugnis vom 5. Oktober d. I. iſt er geſund und dienſtbrauchbar. Wir haben deshalb in Überein⸗ ſtimmung mit der Schuldeputation ſeine Anſtellung als ſtädtiſchen Beamten auf Kündigung beſchloſſen. Charlott enburg, den 7. November 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrns. Neufert. VII As 667. Druckſache Nr. 441. Vorlage betr. Anſtellung eines Lehrers an der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule. Urſchriftlich mit den Perſonalakten Fach 9 Nr. 13. 0 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung auf Probe des Bild⸗ hauers Martin Lachner als Lehrer an der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule gemäß § 56 Nr. 6 der Städteordnung zu erklären. In die noch unbeſetzte etatsmäßige Stelle eines Lehrers an der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule haben wir auf Grund ſeiner Zeugniſſe und ſeiner bisherigen Tätigkeit als Stundenhonorarlehrer an der genannten Schule den am 22. Auguſt 1875 zu Vollbriehauſen geborenen Bildhauer Martin Lachner gewählt. Seine lebenslängliche Anſtellung iſt erſt nach Ablauf einer zweifährigen Probezeit beabſichtigt. Nach dem Zeugnis unſeres Vertrauensarztes vom 11. Oktober d. Is. iſt Lachner geſund und dienſt⸗ brauchbar. Im militäriſchen Verhältnis gehört er der Landwehr an. Das Weitere über ſeine perſön⸗ lichen Verhältniſſe iſt aus dem Perſonalheft erſichtlich. Die Wahl iſt in Übereinſtimmung mit dem Kuratorium der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerker⸗ ſchule erfolgt. Nach dem Erlaß des Herrn Miniſters für Handel und Gewerbe vom 23. Februar 1903s — 1I1 b 1406 — iſt auch den auf Probe angeſtellten Lehrern der Kunſtgewerbe⸗ und Handwerkerſchule eine Anſtellungsurkunde auszuhändigen. Deshalb ſchon jetzt dieſe Vorlage. Charlottenburg, den 22. Oktober 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus Neufert. VII Bs 795. Druckſache Nr. 442. Vorlage betr. Anſtellung eines ſtädtiſchen Beamten (Lehrer der obligatoriſchen Fort⸗ bildungsſchule) auf Lebenszeit. Urſchriftlich mit den Perſonalakten Fach 9 Nr. 232 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, ſich über die Anſtellung des Lehrers der hie⸗ ſigen XIX. Gemeindeſchule Paul Raatz II als ſtädtiſchen Beamten (Lehrer der Fortbildungs⸗ ſchule) auf Lebenszeit gemäß § 56 Nr. 6 der Städte⸗Ordnung zu erklären. In die beim Ord. Kap. IV, Abſchnitt 2 Nr. 5 des Etats 1906 vorgeſehene offene Stelle eines Lehrers der gewerblichen und kaufmänniſchen Fort⸗ bildungsſchule für männliche Perſonen (obligatoriſche Fortvildungsſchule) haben wir den Lehrer der XIX. Gemeindeſchule Paul Raatz 1I gewählt. Raatz iſt bereits ſeit April 1899 an der Fortbildungs⸗ ſchule nebenamtlich mit gutem Erfolge beſchäftigt geweſen. Ein kreisärztliches Zeugnis über Raatz befindet ſich Blatt 9 der Akten, von einer nochmali⸗ gen ärztlichen Unterſuchung haben wir mit Rückſicht darauf, daß er bereits ſeit dem 1. April 1895 im Schuldienſte unſerer Verwaltung angeſtellt iſt, Ab⸗ ſtand genommen. Das weitere über ſeine perſön⸗ 414 Verhältniſſe iſt aus den Perſonalakten zu er⸗ ehen. Raatz hat die Wahl angenommen, ſeine An⸗ ſtellung erfolgt auf Lebenszeit und bedarf der Be⸗ ſtätigung durch den Herrn Regierungs⸗Präfidenten. Charlottenburg, den 30. Oktober 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Neufert. VII1 Bs 775. Druckſache Nr. 443. Vorlage betr. Bewilligung einer Unterſtützung an einen Beamten und Verſtärkung der Etats⸗ nummer Ord. I1—13—2 für 1906. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Gewährung einer einmaligen Unterſtützung von 400 ℳ an den Aſſiſtenten Schilling aus Ord. Kap. 1 Abſchn. 13 Nr. 2 für 1906 wird zugeſtimmt. 2. Dieſe Etatsnummer wird um 4000 ℳ aus dem Dispoſitionsfonds verſtärkt. Zu 1. Der Aſſiſtent Schilling iſt ſeit dem Jahre 1901 lungenleidend. Im Jahre 1905 war er zur Durchführung einer Kur in Görbersdorf 6 Monate beurlaubt. Am 1. Auguſt 1905 trat er ſeinen Dienſt wieder an. Anfang Juni d. J. er⸗ krankte Schilling jedoch von neuem. Zur Wieder⸗ herſtellung ſeiner Geſundheit gebrauchte er auf ärzt⸗ liche Anordnung eine dreimonatige Kur in Görbers⸗ dorf, in Alt⸗Heide und auf dem Lande. Durch dieſe Kuren iſt ſein Geſundheitszuſtand ſoweit gebeſſert, daß er ſeit dem 1. Oktober d. I. wieder Dienſt tun kann. Auch der achtjährige Sohn des Schilling war in dieſem Sommer längere Zeit an Scharlach und Nierenentzündung krank. Durch dieſe Krankheiten ſind dem Aſſiſtenten Schilling erhebliche Mehrkoſten entſtanden, die er auf 1091,91 ℳ berechnet. Hiervon entfallen auf: 2) Arzt und Arzneikoſten b) Kurkoſten 484,50 c) für beſſere Verpflegung (Milch uſw.) 397,46 ℳ Summe 1091,91 J Hiervon ſind 841,41 ℳ durch Beläge nachgewieſen. Schilling beſitzt kein Vermögen. Er hat bereits zur Deckung der Ausgaben ein Darlehn von 150 ℳ aufnehmen müſſen. Außerdem iſt ihm ein Gehalts⸗ vorſchuß von 400 ℳ. gewährt worden. Seine Familie beſteht aus Frau und 1 Kinde im Alter von 8 Jahren. Mit Rückſicht auf ſeine Bedürftig⸗ keit haben wir beſchloſſen ihm eine einmalige unter⸗ ſtützung von 400 ℳ zu gewähren. Schilling iſt ſeit dem 1. November 1900 in unſerer Verwaltung angeſtellt und bezieht z. 6. 2350 ℳ Gehalt und 180 ℳ Militärpenſton jährlich. Aus Anlaß ſeiner Krankheiten ſind ihm bereits Unterſtützungen gewährt: ,