Dorlanen für die Ytadtverordneten-Verſammlung zu Charlottenburg. Druckſache Nr. 453. Vorlage betr. Beſchaffung von Verwaltungs⸗ räumen. Urſchriftlich an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Miete für Verwaltungsräume im Hauſe Berliner Straße 70 für Januar / März 1907 mit 675 ℳ iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen. Zufolge Gemeindebeſchluſſes vom 31. Mai / S. 353 ff. 626 1. November 1905 (——,— und 628.Der Vor⸗ lagen pp. für 1905) iſt das Grundſtück Berliner Straße 70 zum Zwecke der Erweiterung des Rat⸗ hauſes und zur Deckung des Bedarfs an Geſchäfts⸗ räumen erworben worden. Bisher lag ein Bedürfnis zur Inanſpruchnahme dieſes Grundſtücks für Ver⸗ waltungszwecke nicht vor. Es iſt jetzt aber notwendig geworden, der Parkdeputation im Hauſe Berliner Straße 70 die erforderlichen Geſchäftsräume zu überweiſen, da die Deputation für das Straßen⸗ reinigungsweſen die von der Parkverwaltung ſeither benutzten Räume im Erweiterungsbau der Haupt⸗ feuerwache ſelbſt gebraucht. Der Mehrbedarf an Räumen iſt hervorgerufen durch die Ausdehnung des Geſchäftskreiſes der Straßenreinigungsdeputation auf die Gemeindeveranſtaltung zur Wegſchaffung des Hausmülls und durch die damit verbundene Perſonal⸗ vermehrung. Die Miete für die im Hauſe Berliner Straße 70 vom 1. Januar 1907 ab zu dem in Rede ſtehenden Zweck geräumte Wohnung iſt beim Grundſtückserwerbe⸗ fonds — Sonderetat Nr. 8 Abſchnitt 1 Nr. 28 Ziffer 1 ut. 2700 ℳ, ( jährlich 675 ℳ) vorgeſehen. Der bis⸗ herige Inhaber der Räume hat die Miete gezahlt bis Ende Dezember d. I. mit „ 2025 ℳ Die Miete für Januar bis März k. I. mit 675 ℳ hat der Hauptetat Kapitel I (Allgemeine Verwaltung) zu tragen und zwar für das Rechnungsjahr 1906 der Dispoſttionsfonds. Für das Rechnungsjahr 1907 wird die Miete für das Grundſtück Berliner Straße 70, das vom 1. April 1907 ab völlig für Verwaltungs⸗ 1 beanſprucht werden wird, in den Haushaltsetat pitel I als Ausgabe eingeſtellt werden. 7 Charlottenburg, den 17. November 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. I. 2691. 0 4 0 9 Druckſache Nr. 456. Vorlage betr. Straßenregulierungskoſten für ſtädtiſche Grundſtücke Urſchriftlich nebſt Akten Fach 1 Nr. 67, 76, 77 und 78 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Zahlung der auf die ſtädtiſchen Grund⸗ ſtücke Leibnizſtraße 65, 67 und 68 entfallenden anteiligen Regulierungskoſten der Leibnizſtraße im Betrage von 15 186,54 ℳ aus dem Grund⸗ ſtückserwerbsfonds wird bewilligt. Der zwiſchen der Stadtbahn und dem Kurfürſten⸗ damm belegene Teil der Leibnizſtraße iſt auf Koſten der Aulieger reguliert worden. An dieſem Straßen⸗ teil beſitzt die Stadtgemeinde die Grundſtücke Leibniz⸗ ſtraße 65, 66, 67 und 68. Die Regulierungskoſten für Leibnizſtraße 66 hat der frühere Eigentümer — Kaufmann Benver — zu tragen, da er vor Ab⸗ ſchluß des Kaufvertrages ſich hierzu der Stadtgemeinde gegenüber verpflichtet hatte. Für die übrigen Grundſtücke betragen die Koſten nach den beigefügten Berechnungen a) für Leibnizſtraße 65. b) für Leibnizſtraße 67 0) für Leibnigſtraße 68 . 5932,96 5932,96 „ 5320,62 „ zuſammen 17 186,54 Nach § 3 des Kaufvertrages über das Grundſtück Leibnizſtraße 67 — Akien 1—78 Bl. 17 — hatte der frühere Eigentümer — Amtsrat Seidel — zu den Regulierungskoſten 2000 ℳ beizutragen. Bei Auszahlung des Kaufpreiſes ſind dieſe 2000 ℳ ein⸗ behalten worden. Der oben berechnete Betrag iſt alſo um dieſe Summe zu kürzen! Es bleiben demnach noch zu bewilligen 17 186,54ℳ — 2060,— ℳi — 15 186,54 . Da die Grundſtücke aus dem Grundſtückserwerbs⸗ fonds angekauft ſind, müſſen dieſem Fonds auch die beantragten Koſten zur Laſt gelegt werden. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Be⸗ ſchluſſe der Grundeigentumsdeputation. Charlottenburg, den 16. November 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. IIIa. 1927. e e, , Druckſache Nr. 457. Vorlage betr. Beſchaffung der Mittel für den Erwerb der Charlottenburger Waſſerwerke. Urſchriftlich mit Akten Fach 37 Nr. 2 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 2) Zur Beſchaffung der Mittel für den Erwerb der Charlottenburger Waſſerwerke nebſt dem