dazu gehörigen Gelände iſt eine Anleihe in Höhe von 19220000 ℳ durch Ausgabe von Inhaberpapieren (Stadtanleiheſcheinen) aufzu⸗ nehmen. b) Die Anleihe iſt in einer Summe zu begeben und je nach der Wahl der ſtädtiſchen Körper⸗ ſchaften mit 4 oder 3½ % zu verzinſen. c) Die Anleihe iſt mit 1ꝙ ℳ unter Zuwachs der Zinſen von den getilgten Anleiheſcheinen ſofort nach der Begebung ab zu tilgen. Die Stadt⸗ gemeinde verzichtet jedoch während der erſten 5 Jahre auf die Beſchaffung der Tilgungsraten durch Ausloſung. d) Der Vorbehalt einer verſtärkten Tilgung oder vollſtändigen Aufkündigung der im Umlauf befindlichen Anleiheſcheine iſt nach Ermeſſen der ſtädtiſchen Körperſchaften zur Zeit der Be⸗ gebung auf „ oder 10 Jahre von der Begebung ab auszuſchließen. e) Jede Million der Anleihe iſt in folgenden Ab⸗ ſchnitten zu begeben: 90 Stücke à 5000 ℳ 100 „ a 2000 450000 ℳ 200000 ℳ 200 „ u 1000 ℳ — 200000 ℳ 200 „ a 500 — 100000 200 „ à 200 ℳs — 40000 ℳ 100 „ a 100 ℳ. — 10000 ℳ 1000 000 . f) Die Beſchlußfaſſung über die Einzelheiten der zukünftigen Begebung bleibt vorbehalten. Die Aufbringung der Mittel für den Erwerb der Waſſerwerke durch Aufnahme einer Anleihe iſt bereits von der Stadtverordneten⸗Verſammlung am 27. Juni d. Is. auf unſere Vorlage vom 6. Juni (Druckſache Nr. 239) beſchloſſen worden. Dieſen Beſchluß haben wir am 9. Juli der Aufſichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Der Bezirks⸗Ausſchuß hat jedoch am 4. September d. Is. beſchloſſen, die Genehmigung zu verſagen, weil nach Nr. 2 des Miniſterialerlaſſes vom 1. Juni 1891 bei der Auf⸗ nahme einer Anleihe nur die Beſchaffung der Mittel für ſofort zu verwendende Ausgaben in Betracht kommen könne. Dieſe Vorausſetzung träfe im vor⸗ liegenden Falle nicht zu, da die Zeit des Erwerbes und der Umfang des zu erwerbenden Objektes noch nicht feſtſtänden, ſondern von dem Ausgang eines zur Zeit noch ſchwebenden Rechtsſtreites abhängig ſeien. Gegen den uns am 7. September zugegangenen Beſchluß des Bezirksausſchuſſes haben wir mit Rück⸗ ſicht auf die bereits ſchwebenden Vergleichsverhand⸗ lungen beſondere Schritte nicht unternommen. Durch den auf der Grundlage des von der Stadtverordneten⸗ Verſammlung auf unſere Vorlage vom 6. September d. I. (Druckſache Nr. 322) am 18. September d. I. gefaßten Beſchluſſes mit der Aktiengeſellſchaft in Firma Charlottenburger Waſſerwerke, ſowie der Geſell⸗ ſchaft mit beſchränkter Haftung in Firma Charlotten⸗ burger Waſſerwerke geſchloſſenen Vergleich iſt der geſamte Wafſerwerksbetrieb der letzteren Geſellſchaft am 1. Oktober d. Is. in das Eigentum der Stadt⸗ gemeinde übergegangen. Nunmehr iſt alſo auch der vorerwähnte Hinderungsgrund gegenſtandslos ge⸗ worden. Der Anleihebetrag hat ſich allerdings gegen früher erhöht, da mehrere größere für den Betrieb der Waſſerwerke auf Jahre hinaus unbedingt not⸗ wendige Geländeflächen zu dem Erwerbsobjekt hinzugetreten ſind. Der Kaufpreis beträgt jetzt 16881 286,— ℳ. 526 —— Er ſetzt ſich wie folgt zuſammen: 1. Barbetrag an die Aktiengeſell⸗ ſchaft, zahlbar am 1. April 1907 14900000 ℳ 2. Vergütung für die öſtlich und nördlich der Waſſerwerke Stern⸗ felde belegenen Grundſtücke im Flächeninhalte von zuſammen 81 754 qm 3 20 d zahlbar am 2. Januar 1907. 3. Kaufſtempel von dem Kaufpreiſe der hinzuerworbenen Grund⸗ ſtücke 1% von 2 285 080 ℳ 22 851 ℳ 4. Umſatzſteuer an Spandau 2% von 2 035 080 ℳ.. 40702 ℳ 5. Umſatzſteuer für die hier be⸗ legenen Grundſtücke 2% von 1 635 080 % 2500% ℳ 5000 ℳ 6. Gerichtskoſten. 168 500 ℳ 7. Anwaltskoſten. 103153 ℳ §. Koſten des Vergleichss. 6 000 ℳ zuſammen 16881 286 ℳ. Zu dieſer Summe tritt noch ein Betrag von 2337 960 ℳ für den beabſichtigten Ankauf der an der Spree belegenen Enklave zu Dahlem in Größe von 194830 aqm zum Preiſe von 12 ℳ für 1 qm. Wegen des Erwerbes dieſes Grundſtückes für die Zwecke des Waſſerwerks nehmen wir auf die be⸗ ſondere Vorlage Bezug. Die Anleiheſumme erhöht ſich ſomit auf 19 219246 ℳ rd. 19 220 000 ℳ. Die Feſtſetzung des Zinsfußes bleibt zweck⸗ mäßig noch vorbehalten, da ſich die Lage des Geld⸗ marktes zur Zeit der Begebung der Anleihe nicht vorausſehen läßt. Der Berechnung des Tilgungsſatzes haben wir einen Einheitsſatz von 1½ für die eigentlichen Waſſer⸗ werke, von 1% für die hinzugekauften Grundſtücke und 10% für die Unkoſten zu Grunde gelegt, woraus ſich ein Durchſchnittstilgungsſatz von rund 1/ % ergibt. Mit der Tilgung der Anleihe muß ſofort begonnen werden, weil aus dem Werke ſogleich Ein⸗ nahmen fließen. Erfahrungsgemäß laſſen ſich aber Anleihen, die der ſofortigen Tilgung unterworfen ſind, nur ſchlecht an der Börſe einführen; die ſo⸗ fortige Tilgung beeinflußt bei der Begebung der Anleihe die Abgabe von Geboten ungünſtig, weil eine Anleihe, welche ſofort ausgeloſt werden kann, als günſtige Anlage nicht angeſehen wird. Es emp⸗ fiehlt ſich daher, während eines Zeitraumes von 5 Jahren auf die Ausloſung der Tilgungsraten Verzicht zu leiſten. Die Tilgung in dieſer Zeit wird durch Ankauf der Anleihen zu erfolgen haben. Das nötige Material zum Ankauf wird dadurch geſichert werden können, daß ein entſprechender Anleihebetrag von der Begebung ausgeſchloſſen und an die Spar⸗ kaſſe abgegeben wird. Unſere Anträge entſprechen den uns von der Kaſſen⸗und Finanz⸗Deputation gemachten Vorſchlägen. Charlottenburg, den 19. November 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Schol tz. V. 610. Druckſache Nr. 458. Vorlage betr. Wohnungsentſchädigung für den Betriebsdirektor der Gaswerke Urſchriftlich mit den Akten betr. wohnungen Fach 1 Nr. 42 Bd. 1 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Dienſt⸗