— — 5272 — Die dem Betriebsdirektor Pfudel an Stelle hier der Dienſtwohnung für die Zeit vom 1. De⸗ zember 1906 bis 31. März 1907 zu gewährende Wohnungsentſchädigung in Höhe von 666,67 . wird aus dem Sonderetat Nr. Etatsjahr 1906 bewilligt. Die in dem Erdgeſchoß des Magazingebändes Gasanſtalt I11 vorhandenen Bureauräume für Perſonal, für die Beamten des Lohn⸗ 5 für das auf das techniſche fü t bureaus und des Neubaubureaus reichen bei dem jetzigen Umfang der Geſchäfte bei weitem nicht mehr aus. Es müſſen deshalb eine Anzahl Beamte außer⸗ halb dieſes Gebäudes in Ränmen des Arbeiter⸗ gebäudes proviſoriſch untergebracht werden. Durch eine derartige Teilung der Bureauräume wird die Kontrolle der Beamten und die Brauffichtigung ihrer Arbeiten erſchwert. Hierzu kommt ferner, daß die Raume im Arbeitergebäude für andere Zwecke drin⸗ gend benötigt werden. Mit Rückſicht auf den weiteren Ausbau der Gasanſtalt 11, insbeſondere durch den Ban der Ammoniakfabrik, der Waſſer⸗ gasanlage und der Kohlentransportanlage weſentlich vermehrten maſchinellen Betrieb, erachtet die De⸗ putation für die Gaswerke ferner die dauernde An⸗ weſenheit eines Werkmeiſters auf dem Gasanſtalts⸗ grundſtück für notwendig. Wir haben dieſes Ver⸗ langen der Deputation als richtig anerkannt und ſind mit ihr der Anſicht, daß ein praktiſch vorgebil⸗ deter Werkmeiſter (Schloſſer) ſtets zur Stelle ſein muß, um im Bedarfsfalle, namentlich auch während der Nachtzeit, notwendige Reparaturen ſelbſt aus⸗ führen zu können. — Die im Arbeitergebäude vor⸗ handenen Räume werden daher für eine Dienſt⸗ wohnung eingerichtet und dem Werkmeiſter Schober zur Verfügung geſtellt. Zur Erweiterung der jetzt unzulänglichen Bureau⸗ räume iſt die im Magazingebäude im erſten Stock befindliche Dienſtwohnung des Betriebsdirektors vor⸗ geſehen. Zu dieſem Behufe wird eine zeitweilige Ausmietung desſelben notwendig. Wir halten die Ausmietung des Betriebsdirektors für unbedenklich, da der techniſche Betrieb der Gasanſtalt I1 im weſentlichen unter der Oberaufſicht des Direktors dem Betriebsleiter unterſtellt iſt. Dieſe Oberauf⸗ ſicht kann aber von dem Direktor in ausreichender Weiſe auch dann ausgeübt werden, wenn er nicht eine Dienſtwohnung auf dem Gelände der Gasan⸗ ſtalt II ſeibſt inne hat. Hierzu kommt. daß durch die Erweiterung des Betriebes die jetzige Wohnung des Betriebs⸗Direktors als Dienſtwohnung nicht mehr für geeignet angeſehen werden kann. Die Deputation für die Gaswerke hat ſich deshalb mit der Frage wegen Errichtung eines beſonderen Verwaltungs⸗ gebäudes, in welchem Dienſtwohnungen für den Be⸗ triebsdirektor und den Betriebsleiter vorgeſehen werden ſollen, bereits beſchäftigt. Zur Zeit iſt in⸗ deſſen dieſe Angelegenheit noch nicht ſpruchreif, weil wegen Verwendung des kürzlich hinzugekauften Ge⸗ ländes und der Lage der angrenzenden Straßen weitere Erhebungen notwendig ſind. Bis zur defmitiven Regelung dieſer Angelegenheit iſt die Ausmietung des Direktors Pfudel notwendig. Dem Betriebsdirektor Pfudel ſteht auf Grund des mit ihm geſchloſſenen Privatdienſtvertrages neben ſeinem Gehalte ein Anſpruch auf freie Dienſtwohnung n Eine Feſtſetzung des bei Verſetzung in den 4141 anrechnungsfähigen Wertes der Dienſt⸗ wohnung iſt bisher nicht erfolgt. Die Grundſätze des § § der Ausführungsbeſtimmungen zum Normal⸗ beſoldungs⸗Etat für die ſtädtiſchen Beamten finden keine unmittelbare Anwendung. Wir halten es auch wenigſtens für den vorliegenden Fall nicht für angemeſſen, dieſe Vorſchriften analog anzuwenden, für die Dauer ſeiner Selbſteinmietung muß demnach Be⸗ triebsdirektor Pfudel in angemeſſener Weiſe entſchädigt werden. Wir haben dieſe Mietsentſchädigung auf jährlich 2000 ℳ mit ihm vereinbart und werden dieſen Betrag vom 1. April 1907 in den nächſtjährigen Etat einſtellen. Die Frage, mit welchem Werte bei einer Verſetzung in den Ruheſtand der Anſpruch auf Gewährung einer Dienſtwohnung in Anſatz zu bringen iſt, wird hierdurch nicht berührt. Eine beſondere Beſchlußfaſſung hierüber in Ge⸗ mäßheit des § 4 letzter Abſ. der Grundſätze vom 18. 6. 1900 — v1 4/1070 — bleibt vorbehalten. Für die Zeit vom 1. Dezember 1906 bis zum 31. Mürz 1907 müſſen an ihn 666,67 ℳ Wohnungs⸗ entſchädigung gezahlt werden, deren Bewilligung wir aus dem Sonderetat Nr. 5 für das Etatsjahr 1906 beantragen. Mit unſerem Antrage befinden wir uns in lIbereinſtimmung mit der Deputation für die Gaswerke. Charlottenburg, den 27. November 1906 Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Matting. Caſſirer. IXIII 117911. Druckſache Nr. 439. Vorlage betr. Wiederaufban eines Schuppens der Straßenreinigung. Urſchriftlich mit Anlagen an die Stadwverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Die Koſten für den Wiederaufbau eines Schuppens der Straßenreinigung in Höhe von 1050 ℳ werden bewilligt. Der Betrag iſt dem Dispofitionsfonds zu entnehmen. Auf dem ſtädtiſchen Grundſtücke Danckelmann⸗ Straße 48/49 iſt ſeinerzeit ein Schuppen zur Unter⸗ bringung von Fahrzeugen und Geräten der Straßen⸗ reinigung errichtet worden. Zufolge Gemeindebeſchluſſes vom 17. Mai 1906“13. Juni 1906 ſoll auf dieſem Grundſtück das Ledigenheim erbaut werden; es wird deshalb erforderlich, den Schuppen der Straßen⸗ reinigung zu entfernen. Da nun in allernächſter Nähe ein Grundſtück, auf dem der Schuppen wieder aufgebaut werden könnte, nicht zur Verfügung ſteht, hat ſich die Deputation für das Straßemeinigungs⸗ und Feuerlöſchweſen entſchloſſen, ihn nich dem auf Weſtend belegenen, im Grundbuche von der Stadt⸗ Charlottenburg unter Band 17 Bl. Nr. 972 ver⸗ zeichneten ſtädtiſchen Grundſtück und zwar nach dem an der Akazien Allee belegenen Teile, der von der Grundeigentums⸗Deputation zu dieſem Zwecke zur Verfügung geſtellt iſt, zu verſetzen, während zur Unterbringung der Wagen und Geräte für den weſt⸗ lichen Teil unſeres Stadtgebiets im nächſten Etats⸗ jahre auf einem an der Kaiſer Friedrich Straße belegenen ſtädtiſchen Grundſtück ein neuer Schuppen errichtet werden ſoll. Der Schuppen befindet ſich bereits in einem reparaturbedürftigen Zuſtande und hätte auch ohne eine Verſetzung in nächſter Zeit in Stand geſetzt werden müſſen. Außerdem leidet das Material noch durch den Abbruch und iſt deshalb für den Wiederaufbau teilweiſe nicht mehr geeignet. Aus dieſem Grunde müſſen einzelne Materialien er⸗ neuert werden, deren Koſten ſich nach genauer Be⸗ rechnung auf 1050 ℳ belaufen vergl. Blatt 9 der Anlage —. Da beabſichtigt iſt, die Arbeiten