——— heit hat ſich aber herausgeſtellt, daß die Parzelle 3903/218 noch Eigentum des Königlichen Fiskus iſt. Die Parzelle iſt für die Stadtgemeinde unent⸗ behrlich, ſie hat eine Größe von 172 qm. Es iſt mit der Königlichen Miniſterial⸗Bau⸗Kommiſſion ein Einheitsſatz von 5 ℳ für 1 am vereinbart. Dieſer Betrag entſpricht dem von uns für die früheren Parzellen nach Maßgabe der vorſtehend erwähnten Stadtverordneten⸗Vorlage gezahlten Kaufpreiſe und iſt als mäßig zu bezeichnen. Der Geſamtpreis beträgt ſomit 860 ℳ. Mit dieſer Vorlage folgen wir einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Charlottenburg, den 14. November 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Bredtſchneider. IX A. 1906. S Verhandelt Berlin, den 18. September 1906. Vor dem durch Verfügung des Herrn Dirigenten der Königlichen Miniſterial⸗Militär⸗ und Bau⸗Kom⸗ miſſion zu Beurkundungen gemäß Artikel 12 § 2 und Artikel 27 des Preuß ſchen Ausführungegeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche beſtellten Beamten, Geheimen Regierungsrat Dr. Carl Frommel, welchem, wie er verſichert, keines der Verhältniſſe entgegen ſteht, welche nach den §§ 170, 171 des Reichsgeſetzes Dr. Maier. 531 —— Die Stadtgemeinde hat demnach 60 Mk. Achthundert und ſechzig Mark — zu zahlen und zwar an die im § 2 des Hauptvertrags bezeichnete Kaſſe innerhalb der daſelbſt feſtgeſetzten Friſt, wo⸗ nach die Auflaſſung des Grundbuchblattes Nr. 6947 ſtattzuſinden hat. 42 8 4 83 Nr. 810 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg. Verhandelt, Charlottenburg, den 20. November des Jahres Eintauſendneunhundert und ſechs. Vor mir, dem unterzeichneten Stadtſyndikus Dr. Adolf Maier aus Charlottenburg, welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20 September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Ubertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet, erſchien heute: für die Stadtgemeinde Charlottenburg. von Perſon bekannt und geſchäftsfähig, der Ma⸗ giſtratsſekretär Ernſt Götze aus Charlottenburg unter Berufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 17. März 1900. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Erklärungen nur unter dem Vor⸗ über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichte⸗ barkeit den Urkundsbeamten von der Teilnahme an dieſer Verhandlung ausſchließen, erſchien heute Herr Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungsrat Adolf Kayſer von Perſon bekannt und bekannte ſich Namens des Königlich Preußiſchen Fiskus zu dem Inhalte des als Anlage beigefügten Vertrages. Dieſe Verhandlung nebſt dem zugehörigen Vertrage iſt dem Erſchienenen vorgeleſen, auch zur Durchſicht vorgelegt, von ihm genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben. Kayſer. a. u. 8. Frommel, Geh. Reg. Rat. Zweiter Nachtrag zum Tauſch⸗ und Kaufvertrage vom 14. Mai und 18. Juni 1904 zwiſchen dem Königlich Preußiſchen Fiskus, vertreten durch die Königliche Miniſterial⸗ Bau⸗Kommiſſion, und der Stadtgemeinde Charlotten⸗ burg, vertreten durch ihren Magiſtrat. Einziger Paragraph. Es hat ſich nachträglich herausgeſtellt, daß infolge Neubaues der Schloßbrücke in Charlottenburg auch die auf der Grundſteuergemarkungskarte von Char⸗ lottenburg Blatt 4 mit Nr. 3903/218 bezeichnete, ehemalige Spreefläche von 172 am Inhalt nach erfolgter Zuſchüttung für die Brückenanrampung be⸗ nutzt worden iſt, aber noch Eigentum des Königlichen Fiskus iſt. Dieſelbe iſt als ſolches im Grundbuche der Stadt Charlottenburg Band 205 Blatt 6947 ein⸗ getragen worden. Unter Vorbehalt der Genehmigung des Herrn Miniſters der öffentlichen Arbeiten wird die be⸗ zeichnete Parzelle zum ſelben Einheitspreiſe von 5 ℳ an die Stadtgemeinde Charlottenburg verkauft, zu welchem die Stadtgemeinde die Band 203 Blatt 6876 des Grundbuches der Stadt Charlottenburg ein⸗ eneene geweſenen Trennſtücke mittelſt des oben 2 5 — et Hauptvertrages erworben hat. behalt der Genehmigung durch die Stadt⸗ verordnetenverſammlung abgebe. Der Erſchienene erklärte: In der Urkundsverhandlung vom 18. September 1906 vor dem Urkundsbeamten der Königlichen Miniſterial⸗Militär⸗ und Baukommiſſion, Geheimen Regierungsrat Dr. Carl Frommel, hat der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat und Dirigent der König⸗ lichen Miniſterial⸗Militär⸗ und Baukommiſſion Adolf Kayſer in Berlin einen zweiten Nachtrag zum Tauſch⸗ und Kaufvertrag vom 14. Mai und 16. Juni 1904 angenommen, der in der Anlage zu dieſer Ver⸗ handlung wiedergegeben iſt. Dieſen Nachtrag nehme ich namens der Stadt⸗ gemeinde Charlottenburg vorbehaltlich der Ge⸗ nehmigung durch die Stadtverordnetenverſammlung mit dem ſich aus der Anlage ergebenden Inhalt hiermit an. Vorſtehende Verhandlung und der dieſer als Beſtandteil beigefügte zweite Nachtrag ſind dem Er⸗ ſchienenen in Gegenwart der unterfertigten Urkunds⸗ perſonen vorgeleſen und von ihm genehmigt worden. Hierauf iſt dieſe Verhandlung von ihm eigenhändig unterſchrieben worden. Ernſt Götze. (I. 8.) Beurkundet Dr. Adolf Maier, Stadtſyndikus. Druckſache Nr. 468. Anfrage. Die Unterzeichneten beehren ſich an den Ma⸗ giſtrat folgende Anfrage zu richten: Hält der Magiſtrat es für zuläſſig, daß Stadt⸗ verordnetenerſatzwahlen ohne vorherigen Beſchluß des Magiſtrats auf bloße Verfügung eines Magiſtratsmitgliedes anberaumt werden? Charlottenburg, den 12. November 1906. Sachs, Riel, Callam, Freund, Stein, Stadthagen, Dr. Hubatſch, Jachmann. St. V. 839.