Nummer der T.⸗O. Druckſache 15 462 19 464 20 466 21 467 25 472 Die Königliche Regierung hat die Beſtätigung der Wiederwahl des Stadt⸗ verordneten Dr. Penzig zum Mitglied der Schuldeputation aufs neue abgelehnt, indem ſie ſich die Gründe des Unterrichtsminiſters in deſſen ablehnendem Beſcheid auf die Beſchwerde der Stadtwerordneten⸗Verſammlung über die Nichtbeſtätigung der erſten Wahl zu eigen macht. Die Verſagung der Beſtätigung wird von dem Miniſter und der Königlichen Regierung begründet durch den Hinweis, daß der Stadtverordnete Dr. Penzig durch Wort und Schrift die Anſicht vertritt, daß der Religionsunterricht aus der Schule zu entfernen und durch einen Moral⸗ unterricht zu erſetzen ſei. Die Stadtverordneten⸗Verſammlung erkennt nicht an, daß dieſe Anſicht und die Betätigung derſelben den Stadtverordneten Dr. Penzig ungeeignet macht, als Mitglied der Schuldeputation an der Verwaltung und Beaufſichtigung der Schule zum Nutzen der Gemeinde mitzuwirken, und die Verſammlung erhebt Proteſt gegen die Verſagung der Beſtätigung als eine Maßregel, welche als eine unbegründete Beſchränkung der Selbſtverwaltung aufgefaßt werden muß. Die Anfrage der Herren Stadtverordneten Stein und Gen. betr. Lichtſtärken und Heiz⸗ kraft des Gaſes wurde beantwortet. Den Vorlagen betr. Nachbewilligung von Mitteln für den Umbau des alten Krankenhauſes, betr. Austauſch von Flächen aus Anlaß des Neubaues der Charlottenburger Brücke, betr. Ankauf einer Grundſtücksparzelle an der Schloßbrücke wurde zugeſtimmt. Die Verſammlung hat die Vorlage betr. Gewährung von Teuerungszulagen an ſtädtiſche Beamte, Lehrer, Angeſtellte und Arbeiter beraten und wie folgt beſchloſſen: 1. Für die Zeit vom 1. Oktober d. Is. bis zum 30. Juni 1907 werden den ſtädtiſchen Beamten, Angeſtellten und Lehrkräften, ſowie den ſtändigen Arbeitern mit einem jährlichen Dienſteinkommen bis einſchließlich 3000 ℳ ausnahmslos, denen mit einem jährlichen Dienſteinkommen von 3000 bis 4000 , ſofern die Familie aus wenigſtens 5 unterhaltsberechtigten Perſonen beſteht oder wenigſtens 3 Kinder in einem Lebensalter von weniger als 14 Jahren vor⸗ handen ſind, Teuerungszulagen im Betrage von je 75 ℳ gewährt. Die Aus⸗ zahlung dieſes Betrages erfolgt für die Zeit bis 31. Dezember 1906 vor Weih⸗ nachten d. Is., von da an in Form entſprechender Zuſchläge zu den jedes⸗ maligen Gehalts⸗ oder Lohnbezügen. 2. Das gleiche gilt für die ſtädtiſchen Ruhegehalts⸗ (Ruhelohn⸗) Empfänger, ſowie für die Hinterbliebenen ſtädtiſcher Beamten, Angeſtellten, Lehrkräfte und Arbeiter, und zwar auch dann, wenn die Bezüge an Ruhegehalt (Ruhelohn), Witwen⸗ oder Waiſengeld oder entſprechenden Renten und dergl. ganz oder teilweiſe aus anderen Kaſſen fließen. Mehrfache derartige Bezüge ſind zu⸗ ſammenzurechnen. Dem billigen Ermeſſen des Magiſtrats wird es überlaſſen, Teuerungs⸗ zulagen auch an nichtſtändige Hilfsarbeiter zu gewähren. 3. Die gemäß Nr. 1 und 2 im Verwaltungsjahr 1906 zu leiſtenden Zahlungen ſind aus laufenden Mitteln zu beſtreiten. 4. Der Magiſtrat wird erſucht, bis ſpäteſtens zum 10. Juni 1907 der Stadt⸗ verordneten⸗Verſammlung eine Vorlage betreffs weiterer Regelung der ein⸗ ſchlägigen Verhältniſſe zugehen zu laſſen. Die Punkte 16, 17, 18, 22, 23 und 24 der Tagesordnung ſind unerledigt geblieben. Eingegangen ſind: Anfragen. 2) Die Unterzeichneten erlauben ſich die ergebene Anfrage an den Magiſtrat, ob die Zeitungsnotiz auf Wahrheit beruht, nach welcher die Bismarck Straße in Charlottenburg ihren Namen verlieren ſoll. Charlottenburg, den 3. Dezember 1906. Stein, Blanck, Callam, Stadthagen, Freund. b) Am Nonnendamm ſind in den letzten Wochen in zahlreichen Fällen Charlotten⸗ burger Bürger an der Benutzung der ſtädtiſchen Straßen ſeitens unterer Polizei⸗ organe gehindert worden. Sind dieſe Vorfälle dem Magiſtrat bekannt, und was gedenkt derſelbe zu tun, um die Rechte, die den Charlottenburger Bürgern auf Grund des § 4 der Städteordnung zuſtehen, zu wahren? 2 Charlottenburg, den 5. Dezember 19083. Hirſch, Paſche, Borchardt, Scharnberg, Dörre, Klick, Bartſch, Liebe, Sellin, Bogel, Jander. 1