— 556 ——— folgt bezeugenden Magtſtratsſekretärs Rudolf Hoffmann Rudolf Hoffmann. Die Erſchienenen ſchloſſen vorbehaltlich der Ge⸗ nehmigung des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗ verſammlung zu Charlottenburg ſowie des Bezirks⸗ ausſchuſſes folgenden Vertrag: 1 Zwiſchen der Stadtgemeinde Charlottenburg und den Erſchienenen zu 2 à und b iſt am 16. Oktober 1906 — Nr. 803 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Charlottenburg — ein Kaufvertrag über das an der Bismarck Straße 121/122, belegene Grundſtück, beſtehend aus den Parzellen Nr. 5424/124 Band 28, Blatt Nr. 1403, Nr. 5657/124 Band 22, Blatt Nr. 1201 und Nr. 5422!124 Band 79 Blatt Nr. 3034 des Grundbuchs von der Stadt Charlotten⸗ burg — geſchloſſen worden. Die Wirkſamkeit dieſes Vertrages iſt von der Genehmigung durch den Magiſtrat und die Stadtverordnetenverſammlung zu Charlottenburg ſowie den Bezirksausſchuß in Potsdam abhängig. Die Friſt, bis zu welcher dieſe Ge⸗ nehmigungen erteilt ſein müſſen und bis zu welcher den Käufern hiervon ſchriftlich Mitteilung gemacht ſein muß, wird hiermit nachträglich bis zum 15. Februar 1907 16. 4 2. Zuſätzlich zum Vertrage vom 16. Oktober 1906 verpflichten ſich die Käufer ferner: a) den nach dem Schillertheater zu liegenden Teil des Giebels architektoniſch auszugeſtalten; b) die vorhandene freie Giebelfläche nicht zu Re⸗ klamezwecken zu 14. 3. Die nach § 6 des Hauptvertrages zu beſtellende Sicherheit haftet auch für die Erfüllung der im § 2 a und b dieſes Vertrages feſtgeſetzten Verpflichtungen. 4 Soweit die Beſtimmungen des Vertrages vom 16. Oktober 1906 durch die §§ 1—3 dieſes Ver⸗ trages nicht berührt werden, bleiben ſie in vollem Umfange beſtehen. Die vorſtehende Verhandlung iſt den Erſchiene⸗ nen in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperſon vorgeleſen, von ihnen genehmigt und wie folgt eigen⸗ händig unterſchrieben worden. Rudolf Hoffmann. Curt Reimer. Arthur Reimer. Carl Reimer. Hans Seydel, Urkundsperſon der Stadt Charlottenburg. Druckſache Nr. 488. Vorlage betr. Erwerb von Straßenland der Platanen⸗Allee. Urſchr iftlich mit den Akten Fach 7 Nr. 80 und Fach P 2 Nr. 17 an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: 1. Der Magiſtrat wird ermächtigt: a) das zu dem Grundſtück Platanen Allee Nr. 14/16 — Eigentümer Amtsrat Hugo Thoma — gehörende bebauungspl anmäßige Straßenland von etwa 699 qm im Wege der Enteianung zu erwerben, b) das geſamte übrige bebauungsplanmäßige Straßenland der Platanen Allee in ihrem hiſtoriſchen Teile zwiſchen Ahorn⸗ und Kaſtanien Allee entweder freihändig zum Höchſtpreiſe von 28 ℳ für das qm zu er⸗ werben oder, ſoweit ein Erwerb zu dieſen Preiſen nicht zu erreichen iſt, zur Enteig⸗ nung zu bringen. 2. Die Koſten des Grunderwerbes ſind zunächſt vorſchußweiſe zu entnehmen. Die Deckung des Vorſchuſſes bleibt einem beſonderen Gemeinde⸗ beſchluſſe vorbehalten. Der Amtsrat Hugo Thoma hat den Antrag ge⸗ ſtelll, vor ſeinem Grunt ſtück Platanen Allee Nr. 14/16 die noch fehlende Kanaliſationsleitung herzuſtellen. Herr Thoma beabfichtigt, ſein Grundſtück zu bebauen, er hat aber ein Intereſſe daran, daß vorher die Kanaliſationsleitung vor ſeinem Grundſtück zur Aus⸗ führung gelangt. Es empfiehlt ſich, dem Antrage ſtaitzugeben, um das Grundſtück aus Anlaß ſeiner Bebauung an die Kanaliſation anſchließen zu können. Bevor mit der Ausführung der Kanaliſation begonnen wird, muß jedoch das zu dem Grundſtück noch ge⸗ hörende Straßenland der Platanen Allee an die Stadtgemeinde abgetreten werden. Die unentgeltliche Abtreiung des Straßenlandes kann ſeitens der Stadt⸗ gemeinde von Herrn Thoma nicht beanſprucht werden, weil das Grundſtück in dem hgiſtoriſchen Teile der Platanen Allee belegen iſt. Wir ſind deshalb mit Herrn Thoma in Verbindung getreten, um das Straßenland zu einem angemeſſenen Preiſe frei⸗ händig zu erwerben. Die nach dieſer Richtung hin gepflogenen Verhandlungen ſind jedoch an der hohen Preisforderung des Herrn Thoma geſcheitert. Da unſere Bemühungen, eine Ermäßigung der Preis⸗ forderung auf einen angemeſſenen Betrag zu erzielen, ohne Erfolg geweſen ſind, bleibt nur übrig, die etwa 699 qm große Straßenlandfläche des Thomaſchen Grundſtücks im Wege der Enteignung zu erwerben. Es empfiehlt ſich ferner, auch dem Erwerbe des übrigen Straßenlandes der Platanen Allee in ihrem hiſtoriſchen Teile zwiſchen Ahorn⸗ und Kaſtanien Allee ſchon jetzt näher zu treten, weil einmal die Durch⸗ führung der Platanenallee in ihrer bebauungsplan⸗ mäßigen Breite nach Fertigſtellung des Nen⸗Weſtend⸗ Unternehmens wegen ihrer Bedeutung als künftige Durchgangsſtraße ohnedies wird erfolgen müſſen und andererſeits es nicht ausgeſchloſſen iſt, daß mit der fortſchreitenden Entwickelung des Unternehmens Neu⸗ Weſtend und der Betriebseröffnung des Untergrund⸗ bahnhofs am Platz B die Preiſe für den Grund und Boden auch in Alt⸗Weſtend in die Höhe gehen werden. Der jetzige Zeitpunkt erſcheint geeignet, das Straßen⸗ land noch zu einem mäßigen Preiſe erwerben zu können, während ſpäter die Stadtgemeinde in die Lage kommen würde, für den Erwerb des Straßen⸗ landes weſentlich höhere Aufwendungen machen zu müſſen. Soweit die Platanen Allee keinen hiſtoriſchen Charakter hat, braucht der Erwerb des Straßenlandes zunächſt nicht ins Auge gefaßt zu werden, weil hier den Anliegern aus Anlaß der Errichtung von Wohn⸗ gebäuden die unentgeltliche Abtretung des Straßen⸗ landes zur Bedingung geſtellt werden kann. Aus⸗ ſchließlich des Thoma ſchen Straßenlandes ſind noch etwa 4583 qm zu erwerben. Hiervon ſtellen etwa 773 qm früheres Bauland und 3810 am früheres Vorgartenland dar. Wir bitten, uns zu ermächtigen, im Durchſchnitt für Bauland und Vorgartenland bis zu einem Betrage von 28 ℳ für das Quadratmeter den Preis bemeſſen zu dürfen. Für die Grundſtücke an der Platanenallee iſt lediglich die landhausmäßige Bebauung nachgelaſſen. Wir beabfichtigen, zun