—— 3587 —— mit den beteiligten Anliegern in Verhandlungen zu treten, um möglichſt cinen freihändigen Erwerb des Straßenlandes bis zur Höhe der oben angegebenen Einheitepreiſe zu erzielen. Soweit wegen höherer Preisforderungen von einem freihändigen Erwerbe Abſtand genommen werden muß, müſſen die Stꝛaßen⸗ landflächen im Wege der Enteignuna erworben werden. Die Grunderwerbskoſten, die ſich unter Zugrunde⸗ legung der obigen Höchſtſätze auf rund 148 000 ℳ berechnen, find zunächſt vorſchußweiſe zu entnehmen. Die Deckung des Vorſchuſſes bleibt einem beſonderen Gemeindebeſchluſſe vorbehalten. Ein Lageplan von der Platanen Allce iſt den Akten Fach 7, Nr. 80, vorgeheftet. Mit unſerem Antrage folgen wir einem Beſchluſſe der Tiefbau⸗Deputation. Wir erſuchen, dieſe Vorlage als dringlich zu b.⸗ handeln und über ſie in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten. Charlottenburg, den 13. Dezember 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Dr. Maier. IX. D. 2600. Druckſache Nr. 489. Vorlage betr. Verkauf des Grundſtücks Charlottenburger Ufer 49. Urſchriftlich nebſt 1 Heft und 1 Lageplan an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: a) Dem Verkauf des Grundſtücks Charlotten⸗ burger Ufer 49 — zu Band 125 Blatt Nr. 4564 des Grundbuchs gehörig — mit einem Flächeninhalt von 54,78 —R nach Maßgabe des abgedruckten Kaufvertrages vom 26. November 1906 wird zugeſtimmt. p) Der Verkaufserlös mit 76692 ℳ iſt dem Ertraordinarium des Hauptetats, Kapitel I1 — einſtweilige Kapitalanſammlung — zuzu⸗ führen. Das Grundſtück Charlottenburger Ufer 49 iſt ein Beſtandteil des Grundſtücks der Realſchule an der Guericke Straße, Band 125 Blatt Nr. 4564 des Grundbuchs. Es iſt wegen ſeiner geringen Flächengröße von 777 am 54,78 [IR zur ſelbſtändigen Verwendung für ſtädtiſche Zwecke nicht geeignet; auch iſt es für eine etwaige Erweiterung der Realſchule nicht erforderlich, da das jetzige Real⸗ ſchulgrundſtück noch nicht voll ausgenutzt iſt: nach dem gelegentlich der Bebauung aufgeſtellten Projekt iſt eine Erweiterung des Schulgebändes um 6 Klaſſen möglich. Ob in ſpäterer Zeit nach Eröffnung des Reformrealgymnaſiums überhaupt noch ein Bedürf⸗ nis zu einer weiteren Ausdehnung der Realſchule eintreten wird, kann jetzt noch nicht überſehen werden. Auf jeden Fall iſt das Grundſtück der Realſchule groß genng. Deshalb iſt der Verkauf der Reſt⸗ parzelle ſchon bei Erbauung der Schule geplant worden. Das Direktorwohnhaus iſt aus dieſem Grunde nicht weiter nach dem Charlottenburger Ufer zu erbaut worden. Das Grundſtück iſt nun ſchon eit Jahren zum Verkauf geſtellt und mehrmals öffentlich ausgeboten worden, ohne daß ſich bisher ein Käufer mit annehmbarem Angebot gefunden hätte. Nunmehr iſt uns von den Herren Chemiker Dr. Otto Hoffmann und Zahnarzt Dr. Robert Richter, Inhaber der Firma Richter « Hoffmann, Ihe Harvard Dental Manufactury C0. in Berlin, Viktoriaſtraße 23, das unten abgedruckte Angebot ge⸗ macht worden. Darin haben ſich die Käufer verpflichtet, als Kaufpreis 1400 ℳ für 1 ( R, im ganzen alſo 76 692 ℳ zu zahlen und außerdem die Koſten, den Stempel und die Umſatzſteuer zu tragen. Die Kaufer beabſichtigen, auf dem Grundſtück ein Wohnhaus mit Fabrikgebäude zu errichten. Für eine würdige Bebaunng bietet der § 7 des Kaufvertrages Sicher⸗ heit. Gegen die Errichtung des Fabrikgebäudes liegen Bedenken nicht vor, da der Betrieb — es handelt ſich um eine Zahn⸗Plomben⸗Fabrik — weder Geräuſch, noch Rauch oder üblen Geruch verurſacht, wovon ſich mehrere Mitglieder der Grundeigentums⸗ Deputation durch Befichtigung des jetzigen Fabrik⸗ betriebes der Käufer auf dem Grundſtück Wall Straße 69 hierſelbſt überzeugt haben. Die Errichtung von gewerblichen Anlagen von der Art der im § 16 der Gewerbeordnung aufgeführten, ſowie der Handel mit übelriechenden Stoffen und die Lagerung ſolcher Stoffe auf dem Grundſtück iſt nach § 6 des Kauf⸗ vertrages nicht geſtattet. Dieſe Beſchränkung wird grundbuchlich eingetragen. Wir halten in Ueberein⸗ ſtimmung mit der Grundeigentums⸗Deputation das Angebot der Herren Hoffmann und Richter für vor⸗ teilhaft. Eine günſtigere Offerte wird jedenfalls nicht mehr zu erlangen ſein. Die Käufer haben auch nur mit Rückſicht auf die beſondere Geeignetheit des Grundſtücks für ihre Zwecke den Preis von 1400 . für 1 R geboten. „Die Anſtellungsfriſt läuft zwar erſt am 1. Fe⸗ bruar 1907 ab, da aber bis dahin die Genehmi⸗ gung des Bezirksausſchuſſes herbeizuführen iſt, er⸗ ſuchen wir, bereits in der Sitzung am 19. d. M. den Verkauf zu beſchließen und in dem Beſchluß zum Ausdruck zu bringen, mit welcher Mehrheit er zuſtande gekommen iſt Wir erſuchen, unſerem Antrage zuzuſtimmen. Charlottenburg, den 13. Dezember 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. 1IIa 1984. Nummer 811 des Urkundenverzeichniſſes der Stadt Eharlottenburg. Verhan delt, zu Charlottenburg, den ſechsundzwanzigſten November des Jahres eintauſendneunhundertundſechs. Vor mir, dem unterzeichneten Magiſtrats⸗Aſſeſſor Hans Seydel aus Charlottenburg. welcher gemäß Artikel 12 § 2 Ausführungsgeſetzes zum Bürgerlichen Geſetzbuche vom 20. September 1899 dazu beſtimmt iſt, ſolche Verträge zwiſchen der Stadtgemeinde Char⸗ lottenburg und Dritten zu beurkunden, durch die ſich der eine Teil zur Übertragung des Eigentums an einem in Preußen liegenden Grundſtücke verpflichtet. erſchienen heute: 1. für die Stadtgemeinde Charlottenburg von Per⸗ ſon bekannt und geſchäftsfähig, der Magiſtrats⸗ ſekretär Rudolf Hoffmann von hier, unter Be⸗ rufung auf die Vollmacht des Magiſtrats vom 30. September 1902. Derſelbe ſchickte voraus, daß er ſeine Er⸗ klärungen nur unter Vorbehalt der Genehmigung des Magiſtrats und der Stadtverordneten⸗Ver⸗ ſammlung ſowie des Bezirksausſchuſſes abgebe. . a) Der Chemiter Dr. Otto Hoffmann, b) der Zahnarzt Dr. Robert Richter, Inhaber der Firma Richter und Hoffmann. Ihe Harvard Dental Manufactury C0. in Berlin, Viktoria Straße 23. 1⁰