Beerdigungskoſten Entbindungskoſten 44 Stärkungsmittel, beſſere Pflege ꝛc. 295,— zuſammen 590,— ℳ Durch Beläge ſind 149,— ℳ nachgewieſen. Behnke beſitzt kein Vermögen. Seine Familie beſteht ans Frau und 4 Kindern im Alter von 18, 16, 14 und 9 Jahren. In ſeinem Haushalt befinden ſich nur die beiden jüngſten Kinder. Mit Rückſicht auf die Bedürftigleit des Behnke haben wir beſchloſſen, ihm eine einmalige Unterſtützung von 150 ℳ zu gewähren. Er iſt ſeit dem 1. November 1891 in unſerer Verwaltung angeſtellt und bezieht z. 3. 2 Gehaltt. 2300 ℳ Stellenzulage 200 „ Militärpenſion . . . 180 „ 2680 ℳ jährlich. Er hat bereits 2 mal Unterſtützungen erhalten, und zwar: 3 1 .8. 92 a) durch Gemeindebeſchluß vom 8 15 „ 150 ℳ 27 2 25. 1. 96 5) durch Gemeindebeſchluß vom 12 2. 00 % Charlottenburg, den 5. Dezember 1906. Der Ma giſtrat. 1. 2853. Schuſtehrus. Druckſache Nr. 500. Vorlage betr. Gewährung einer Unterſtützung an einen Beamten. Urſchriftlich nebſt Perſonalakten an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Der Gewährung einer einmaligen Unterſtützung von 150 ℳ an den Boten Wagner ans Ord. 1.—13—2 für 1906 wird zugeſtimmt. b. Die Ehefrau des Boten Wagner iſt ſeit Jahren lungenleidend. Ihr ſchon ſchwacher Geſundsheitszu⸗ ſtand wurde durch die Geburt des 5. Kindes im Oktober d. I. ſehr angegriffen. Die Frau bedarf daher dauernd ſorgfältiger Pflege. Das Kind ſtarb bald nach der Geburt. Durch die langjährige Krankheit der Ehefrau und den Tod des Kindes ſind dem Genannten er⸗ hebliche Koſten entſtanden, die er auf 188,65 ℳ berechnet. Hiervon entfallen auf: 8 1. Arzuvnen 24 44. 50,00 ℳ 2. Argmeiennn 35,20 „ 3. Beerdigungskoſten. 19,70 „ 4. Entbindungskoſten. 15,00 „ 5. Stärkungsmittel u. ſ. w. . . . 68,75 „ 188,65 Hiervon ſind 86,45 ℳ durch Beläge nachgewieſen. Wagner befitzt kein Vermögen. Seine Familie beſteht aus Frau und 4 Kindern im Alter von 6, 5, 4 und 2 ½ Jahren. Außerdem muß er noch ſeine Mutter unterſtützen. Mit Rückficht auf ſeine Bedürftigkeit haben wir beſchloſſen, ihm eine einmalige Unterſtützung von 150 ℳ zu bewilligen. Wagner iſt ſeit dem 16. Mai 1905 in der hiefigen ſtädtiſchen Verwaltung beſchäftigt. Er bezieht 0 . 1700 ℳ Gehalt und 180 ℳ Militärpenſion jährlich. . Arzt⸗ und Arzneikoſten . .. 209.— ℳ Eine Unterſtützung hat er noch nicht erhalten. Charlottenburg, den 5. Dezember 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Druckſache Nr. 501. Vorlage betr. Einbürgerungsgeſuch. Urſchriftlich mit 2 Heften und 2 Anlagen an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Einbürgerung des Lithographen Wilhelm Waſſermann nebſt Familie als preußiſche Staatsangehörige werden Ein⸗ wendungen nicht erhoben. Der Lithograph Wilhelm Waſſermann iſt am 15. Dezember 1868 zu Studern, Bezirk Deutſchbrod in Böhmen geboren, evangeliſcher Konfeſſion und befitzt durch Abſtammung die öſterreichiſche Staats⸗ angehörigkeit. Von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1872 hat er ſich in ſeinem Geburtsorte, von 1872 bis 1888 in Leipzig und von da ab in Berlin, Frank⸗ furt a./M. und Schöneberg aufgehalten. Seit dem 2. Oktober 1895 wohnt er in Charlottenburg z. 3. Uhlandſtraße 185. Waſſermann iſt ſeit dem 3. März 1892 mit einer Deutſchen verheiratet. Aus dieſer Ehe ſind 4 Söhne entſproſſen, die gegenwärtig im Alter von 14, 12, 10 und 4 Jahren ſtehen. Den Unterhalt für ſich und ſeine Familie erwirbt er als Lithograph bei der Graphiſchen Ge⸗ ſellſchaft, Bertin Lindenſtraße 16/17. Sein Jahres⸗ verdienſt beläuft ſich angeblich auf 2000 Mark, ſein Vermögen auf 1000 Mark. Für 1906 iſt er mit einem Einkommen von 1800 Mark zur Steuer veranlagt. Als Gründe für die Einbürgerung führt Waſſerman an, daß er ſich bereits ſeit dem Jahre 1872 in Deutſchland aufhalte und auch ferner hier zu bleiben gedenke Seine Frau ſei eine geborene Deutſche, auch ſollen ſeine Söhne in Deutſchland ihrer Militärpflicht genügen. Dem Antrage ſtehen diesſeits keine Bedenken entgegen. Charlottenburg, den 16. November 1906. Der Magiſtrat. Schuſtehrus. Scholtz. III a. 2054. Druckſache Nr. 502. Vorlage betr. Einbürgerungsgeſuch. Urſchriftlich mit 1 Heft und 1 Auflage an die Stadtverordneten⸗Verſammlung mit dem Antrage, zu beſchließen: Gegen die Einbürgerung des Friſeurs Ludwig Molnar von Zſercz nebſt Familie als preußiſche Staatsangehörige werden Einwendungen nicht erhoben. Der Friſeur Ludwig Molnar von Zſercz iſt am 3. Auguſt 1877 zu Miskolcz im Staate Ungarn geboren, evangeliſcher Konfeſſion und beſitzt durch Abſtammung die ungariſche Saatsangehörigkeit. Von ſeiner Geburt bis zum Jahre 1896 hat er ſich in ſeinem Geburtsorte, von 1896 bis 1900 in Budapeſt und von 1900 ab in Miskolcz, Berlin und Eberswalde aufgehalten. 42 Seit dem 1. Okiober 1901 wohnt er in Char⸗ lottenburg, z. 3t. Engliſche Straße 1J.